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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2023-06-05

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-05

Wortprotokoll

Ich möchte im Namen der Kommission zu diesem Vorstoss Stellung nehmen. Die Problematik, die sich beim Vorstoss natürlich stellt, ist die: Welches Gesetz will man genau ändern? Was soll man damit genau machen? Das ist schon die Frage. Wenn wir uns nur auf das ETH-Gesetz beziehen, dann haben Sie nur eine einzige von sehr vielen Forschungsanstalten geregelt, die anderen nicht. Das kann kaum im Interesse der Bildungslandschaft sein. Ich werde noch darauf zu sprechen kommen, welchen Weg die Kommission gewählt hat.

In der Tat ist es so, und da hat Frau Herzog einen Punkt: Die Gender-Sprache ist alles andere als bürgerfreundlich, und für all die Leute, die sich schon mit normalen Texten abmühen, wird es nicht gerade einfacher, einen in Gender-Sprache verfassten Text verstehen zu können. Wir haben aber die Problematik, ich habe das einführend gesagt: Man muss dann entsprechend ein Gesetz ändern, und das in einem Bereich, wo der Bund vielleicht zuständig sein mag. Aber das ist noch detaillierter als auf Verordnungsebene zu regeln, nämlich in den verschiedenen Reglementen der ETH Zürich und der EPF Lausanne, was natürlich entsprechende Probleme bereitet.

Man muss auch beachten: Die Gender-Sprache ist in dem Sinne nicht im Sinne der Wissenschaften. Es gibt die Rechtswissenschaft, es gibt Wissenschaften, wo die Sprache sehr relevant ist. In der Rechtswissenschaft beispielsweise, wenn es um gesetzliche Texte geht, wo die Bundeskanzlei ja sagt, dass die Gender-Sprache nicht infrage komme, macht das einfach keinen Sinn, und es besteht sogar Verwechslungsgefahr, wenn der Kommentar in der Gender-Sprache erfolgt.

Wir sind auf der Kommissionsseite in der Argumentation dort gelandet, wo wir sagen: Beim Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz sind all diese Dinge im Prinzip der Kompetenz der Schweizerischen Hochschulkonferenz zugeordnet. Dort gibt es im Hochschulrat, aber auch in der Plenarversammlung Gefässe, wo genau diese Fragen geklärt werden können, ohne dies über ein Gesetz übersteuern zu müssen und ohne die Hochschulautonomie ernsthaft in Bedrängnis zu bringen.

Aus diesem Grund haben wir Bundesrat Parmelin, weil er ja Vorsteher der Schweizerischen Hochschulkonferenz und des Hochschulrates ist, einen Brief geschrieben. Wir haben dies mit der Aufforderung getan, dass er die Vorgaben der Bundeskanzlei, die eben gesagt hat, dass flächendeckend - das ist entscheidend: flächendeckend und nicht nur innerhalb der ETH - auf die Gender-Sprache zu verzichten ist. Das ist das, was die Bundeskanzlei gesagt hat. Der Bundesrat seinerseits hat ja auch darauf verzichtet, das dritte Geschlecht einzuführen, im Gegensatz zu anderen Ländern, die das bereits gemacht haben. Genau diese Aufgabe haben wir also Herrn Bundesrat Parmelin mitgegeben.

Mit 14 zu 9 Stimmen haben wir der parlamentarischen Initiative in dem Sinn keine Folge gegeben, eben mit der Bitte, dass die Schweizerische Hochschulkonferenz und die Plenarversammlung für alle Hochschultypen, nicht nur für die ETH, diese Problematik angehen.

Ich sage noch einen letzten Satz dazu. Es ist natürlich dann nicht nur auf der Hochschulebene zu lösen. Es gibt dann noch die Berufsbildung oder auch die Primar- und Sekundarstufe, und dort stellt sich diese Frage ebenfalls. Wir müssen dort schon sensibel genug sein und sehen, dass mit dieser Gender-Sprache einige Probleme existieren.

Ich halte das abschliessend noch einmal fest: Genau aus diesen Gründen hat die Bundeskanzlei die Weisung gegeben, auf diese Gender-Sprache zu verzichten. Ich bitte auch alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die jetzt vielleicht in einem Hochschulrat sind oder irgendwo in einem Kanton eine entsprechende Verantwortung tragen, nicht nur darauf hinzuweisen, sondern diese Frage in den verschiedenen Gremien zu thematisieren.