Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-06
Wortprotokoll
Für eine zukunftsgerichtete Verkehrspolitik müssen wir sowohl in die Schiene als auch in die Strasse investieren. Das habe ich auch letzte Woche gesagt, als es um die strategische Entwicklung der Strassenbauprojekte ging. Wir müssen das so machen, dass beide Verkehrsträger ihre jeweiligen Stärken ausspielen können. Umgekehrt bringt es absolut nichts - das sei hier einfach noch einmal gesagt -, Strasse gegen Schiene auszuspielen. Es braucht beide Verkehrsträger. In beide müssen wir investieren.
Ebenso braucht es die Agglomerationsprogramme. Diese stehen sinnbildlich für eine zukunftsgerichtete Verkehrspolitik, denn sie berücksichtigen alle Verkehrsträger, vom Auto über Bus, Tram, Velo letztlich bis hin zum Zu-Fuss-Gehen, und schaffen hier die notwendigen Verknüpfungen. Sie sind auch abgestimmt auf die Projekte, die wir letzte Woche besprochen haben.
Drei Viertel der Bevölkerung - das ist Ihnen bekannt - leben in den Städten und Agglomerationen. Auch die Mehrheit der Arbeitsplätze konzentriert sich hier. Dies wird auch in Zukunft so sein. In den Agglomerationen bestehen entsprechend auch die komplexesten Verkehrsprobleme. Gute Verkehrslösungen in den Agglomerationen dienen auch dem ländlichen Raum. Sie tragen dazu bei, dass Städte und Agglomerationen erreichbar bleiben und mit dem ländlichen Raum verbunden sind.
Der Bund unterstützt die Agglomerationen mit ihren Projekten im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr. Er übernimmt jeweils 30 bis maximal 50 Prozent des Investitionskostenvolumens in Abhängigkeit vom Kosten-Nutzen-Verhältnis der einzelnen Projekte für Verkehrsinfrastrukturmassnahmen. Voraussetzung dafür ist eine gut abgestimmte Entwicklung von Verkehr und Siedlung. Das hat sich sehr bewährt. Ziel ist, ein effizientes, funktionierendes Gesamtverkehrssystem sicherzustellen. Für die ersten drei Generationen der Agglomerationsprogramme gab das Parlament bisher bereits 4,5 Milliarden Franken frei. Für die vierte Generation stehen hier nun Programme aus 32 Agglomerationen, mit 1200 Massnahmen, mit Investitionskosten von gegen 6 Milliarden Franken zur Mitfinanzierung.
Der Bundesrat beurteilt diese Projekte nach Wirksamkeitszielen. Folgende vier Ziele werden beurteilt: Es braucht erstens eine Verbesserung des Verkehrssystems, zweitens eine Siedlungsentwicklung nach innen, drittens mehr Verkehrssicherheit und viertens weniger Umweltbelastung. Dank dieser Kriterien werden die begrenzten Mittel auch effizient eingesetzt. Zusätzlich hat der Bundesrat bei der Festlegung des Beitragssatzes berücksichtigt, ob die Massnahmen der vergangenen Generationen wie im Zeitplan vorgesehen umgesetzt werden, um dort allfällige Kürzungen zu machen, wo das selbstverschuldet nicht in nötiger Frist erfolgt ist.[NB]Im[NB]Rahmen[NB]des[NB]Prüfprozesses wurden die vorgeschlagenen Projekte auf die nationalen Infrastrukturen - ich sagte es zu Beginn -, also auf Schiene und Strasse, abgestimmt, was ganz wichtig ist.
Als Ergebnis der Prüfung beantragt der Bundesrat dem Parlament nun, sich mit insgesamt 1,58 Milliarden Franken an den Investitionen für den Agglomerationsverkehr aller 32 Agglomerationsprogramme zu beteiligen. Etwas mehr als die Hälfte der Bundesbeiträge fliesst in die grossen Agglomerationen, wo auch eine Mehrheit der Bevölkerung wohnt und wo wir auch die grössten Verkehrsprobleme haben. Pro Kopf - und das scheint mir sehr wichtig - profitieren alle Regionen, grosse, mittlere und kleine Agglomerationen, etwa in [PAGE 1120] gleichem Ausmass. Wir bevorteilen niemanden, wir benachteiligen auch niemanden.
Ausgewogen ist auch die Verteilung auf die Regionen. Die Westschweiz und das Tessin haben allerdings in der vierten Generation weniger Programme als die Deutschschweiz eingereicht. Deshalb ist die Finanzierung dort etwas kleiner. Das hängt mit der Anzahl eingereichter Projekte zusammen und kann sich im nächsten, fünften Programm auch wieder korrigieren.
Ebenso ausgewogen verteilen sich die Bundesbeiträge auf die verschiedenen Verkehrsmittel. Das scheint mir ganz wichtig zu wissen: Etwa 30 Prozent sollen für den motorisierten Individualverkehr, 30 Prozent für den öffentlichen Verkehr und 30 Prozent für den Velo- und Fussverkehr ausgegeben werden. Die restlichen 10 Prozent bleiben für Verkehrsdrehscheiben, die die verschiedenen Verkehrsträger vernetzen und den Wechsel vom Auto oder Velo auf den Zug fördern.
Zu den grössten Massnahmen gehören z.[NB]B. folgende Projekte: das Tram Affoltern und die Verlängerung der Glatttalbahn in Zürich, der Abschnitt Ost der Umfahrung von Suhr in den Agglomerationen Aareland, die Verlängerung des Trams Nations-Grand-Saconnex in Genève, das Tram Letten in Basel oder verschiedene Pakete von Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr in praktisch allen Agglomerationen.
Für den Bundesrat ist klar: Die verschiedenen Agglomerationsprogramme müssen rasch umgesetzt werden, damit sie ihre Wirkung auch erzeugen. Bei den bisherigen Generationen hat sich gezeigt, dass ein Teil der Projekte mit der Umsetzung im Rückstand ist. Deshalb hat der Bundesrat bei der Beurteilung der Programme auch den Umsetzungsstand berücksichtigt; das wurde insbesondere auch von den Agglomerationen selbst verlangt.
Das Programm Agglomerationsverkehr trägt wesentlich zu einer gut funktionierenden Infrastruktur und zu einer verbesserten Abstimmung der Verkehrs- und Raumplanung bei. Gerade in der grenzübergreifenden Agglomeration sind die Agglomerationsprogramme aus der Zusammenarbeit nicht mehr wegzudenken. Der Bundesrat ist überzeugt, dem Parlament hier ein ausgewogenes Gesamtpaket für alle Verkehrsträger vorzulegen, das sowohl den Bedürfnissen der betroffenen Agglomerationen gerecht wird als auch sehr gut auf den Ausbau der Bundesinfrastrukturen auf Strasse und Schiene abgestimmt ist. Entsprechend empfiehlt Ihnen der Bundesrat, diesem Bundesbeschluss zum Programm Agglomerationsverkehr mit Verpflichtungskrediten in der Höhe von 1,58 Milliarden Franken zuzustimmen.
Ich komme noch kurz zu den Minderheiten: Die Minderheit Pasquier-Eichenberger beantragt, auf die Kürzung des Beitragssatzes des Bundes um 5 Prozent zu verzichten. Es wurde, wie ich kurz erwähnt habe, von den Agglomerationen selbst verlangt, dass man den Umsetzungsstand berücksichtigt und einen Anreiz schafft, um die Umsetzung rasch an die Hand zu nehmen und nicht zu verzögern. Deshalb ist hier bei einigen Agglomerationen eine Kürzung um 5 Prozent vorgenommen worden. Es liegt an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie diese Massnahme wollen oder nicht. Aus Sicht des Bundesrates erachte ich eine solche Massnahme, die bewirkt, dass die Programme möglichst schnell umgesetzt werden, als sinnvoll. Entsprechend bitte ich Sie um Ablehnung des Minderheitsantrages Pasquier-Eichenberger.
Nationalrat Storni hat in der Kommission mit einem Antrag ein Projekt eines Tunnels im Kanton Tessin eingebracht. Diese Massnahme erscheint mir durchaus sinnvoll und notwendig. Sie konnte aber im Rahmen des Programms zum Agglomerationsverkehr nicht speziell geprüft werden. 2800 Massnahmen sind eingereicht worden. Wir haben diese aufgrund konkreter Kriterien auf 1200 reduziert. Jetzt noch ein Projekt einzuschieben, das offensichtlich leider vergessen ging, würde den anderen Kantonen nicht ganz gerecht.
Ich möchte Herrn Nationalrat Storni dazu einladen, das einfach ordentlich ins nächste Programm einzugeben. Ich bin sicher, dieses Programm wird dann gut geprüft und hier auch durchgewinkt. Aber in der jetzigen Phase muss ich Ihnen auch aus Gerechtigkeit gegenüber allen anderen Kantonen die Ablehnung dieses von der Kommission aufgenommenen Antrages Storni beantragen.
Letztlich geht es beim Minderheitsantrag Wasserfallen Christian um eine Verknüpfung der beiden Projekte Agglomerationsprogramm und Strategisches Entwicklungsprogramm (Step) Nationalstrassen, das Sie letzte Woche beraten haben. Ich habe Verständnis für diesen Antrag, weil es, ich habe es gesagt, gilt, ein Gesamtverkehrssystem zu berücksichtigen und das Agglomerationsprogramm auf das Strassenbauprogramm, das Investitionsprogramm Step, abzustimmen. Trotzdem bitte ich Sie namens des Bundesrates, den Minderheitsantrag Wasserfallen Christian abzulehnen, weil es insbesondere beim Agglomerationsprogramm möglich ist, die Programme bereits am 1. Januar 2024 in den Kantonen und Gemeinden zu starten und umzusetzen. Die Strassen bauen wir selbst, die Nationalstrassen baut der Bund selbst. Hier sind es Kantone und Gemeinden, es ist deshalb ein anderer Ansatz. Falls zum Step das Referendum ergriffen wird, wird damit auch das ganze Agglomerationsprogramm verzögert. Ich bitte Sie, das hier nicht zu tun und den Minderheitsantrag Wasserfallen Christian entsprechend abzulehnen.