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Bischof Pirmin · Ständerat · 2023-06-06

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-06

Wortprotokoll

Ich kann Sie beruhigen, die Diskussion hier ist einfacher als die Diskussion vorhin beim Fernunterricht und auch weniger technisch. Meine Interessenbindung: Ich bin Präsident der Association Spitex privée Suisse, also der privaten Spitex-Unternehmen in diesem Land.

Ich bitte Sie, bei der Version des Ständerates zu bleiben und der Minderheit zu folgen. Es ist ja wieder eine knappe Minderheit, die Entscheidung in der Kommission fiel mit 5 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen und Abwesenheiten. Einfach gesagt, geht es um eine Vereinfachung und die Schaffung von Gleichberechtigung im ganzen Spitex-Bereich.

Heute ist die Situation so: Wenn Sie heute als Patientin eine Spitex-Leistung, eine Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistung beanspruchen - das hat ja den Sinn, dass man als älterer Mensch zuhause bleiben kann und nicht in ein Heim gehen muss -, dann sind Sie steuerpflichtig, wenn Sie die Leistung von einer privaten Spitex-Organisation beziehen. Sie sind aber steuerbefreit, wenn Sie die genau[NB]gleiche[NB]Leistung[NB]am[NB]gleichen Ort von einem öffentlich-rechtlichen, also von einem nicht gemeinnützigen Unternehmen beziehen.

Das ist eine krasse Diskriminierung, die dem heutigen schweizerischen Gesundheitsrecht diametral widerspricht. Wir haben in der Schweiz kein System der Staatsmedizin. Wir haben in allen Bereichen öffentliche und private Anbieter, und die Schweiz ist damit gut gefahren. Es gibt öffentliche und private Spitäler, beide sind gleichgestellt. Es gibt öffentlich angestellte Ärztinnen und Ärzte und privat tätige Ärztinnen und Ärzte, selbstverständlich sind sie gleichgestellt. Es gibt gemeinnützige Alters- und Pflegeheime, und es gibt private Alters- und Pflegeheime; selbstverständlich sind sie gleichgestellt.

Einzige Ausnahme: Spitex. Im Spitex-Bereich sind die öffentlich-rechtlichen, die nicht gemeinnützigen Unternehmen bevorteilt, also steuerbefreit, im Gegensatz zu den privatrechtlichen, welche die genau gleiche Leistung erbringen. Der Marktanteil der öffentlich-rechtlichen Unternehmen ist wesentlich höher als der der privaten; das stimmt. Der Marktanteil der Privaten steigt aber. Er ist im Bereich der Betreuung und der Hauswirtschaftsleistungen heute bei etwa 30[NB]Prozent,[NB]wahrscheinlich auch deshalb, weil Private etwas kundenorientierter vorgehen können und die Leistungen entsprechend den Wünschen der Patienten und Patientinnen erbringen. Es ist ja ein Wunsch und im Gesundheitswesen auch kostensenkend, dass Menschen zuhause betreut werden können.

Betreuungsleistungen gehen häufig mit Pflegeleistungen einher. Es macht nun wirklich keinen Sinn, dass Sie als älterer Mensch zuhause die Pflegeleistungen von irgendeiner öffentlich-rechtlichen Spitex beziehen und, wenn dieses Unternehmen die Betreuung nicht anbietet, sie von einem Privaten beziehen müssen, und beim einen sind Sie steuerpflichtig und beim anderen nicht.

Wichtig ist auch, hier hat es eine Verwirrung im Nationalrat gegeben: Selbstverständlich gilt diese Steuerausnahme nur für Unternehmen, die eine kantonale Spitex-Bewilligung haben, egal, ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich, nicht aber für Unternehmen, die nicht im Gesundheitsbereich sind, also irgendwelche private Putzinstitute oder Ähnliches. Wir sind im Gesundheitswesen drin, und die Steuerausnahme gilt deshalb nur hier. [PAGE 472]

Ich bitte Sie also im Sinn der Patientinnen und Patienten und der Gleichbehandlung im Gesundheitswesen, hier der Minderheit zu folgen und bei der ständerätlichen Lösung zu bleiben.