Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-06-06
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-06-06
Wortprotokoll
Vielen Dank für Ihre Diskussion und Ihre Voten. Ich danke insbesondere Frau Ständerätin Thorens Goumaz, die uns daran erinnert hat, dass wir ein Geschäft der Finanzkommission behandeln und dass es um ein finanzpolitisches Geschäft geht. Natürlich kann man das nicht einfach vom Inhalt trennen, der Bundesrat muss ja diese Nachmeldung auch rechtfertigen können.
Wie begründet der Bundesrat diesen Betrag? Ich habe das schon bei der ersten Beratung gesagt: Es geht darum, dass der Bund im Bedarfsfall sofort handlungsfähig ist, falls die Asylgesuche im Herbst ansteigen und die bisherigen Kapazitäten im Asylwesen nicht ausreichen sollten. Das ist, wenn man so will, eine Form von Notfallplanung. Man will verhindern, dass die Möglichkeiten der Armee überstrapaziert werden, und - es wurde auch mehrfach gesagt - man will auch verhindern, dass der Bund die Asylsuchenden auf die Zivilschutzunterkünfte der Kantone verteilen muss und dass man darauf zurückgreifen müsste. Der Bund möchte auch, wenn immer möglich, von einer vorzeitigen Zuteilung der Asylsuchenden auf die Kantone absehen, obwohl das im Asylrecht selbstverständlich vorgesehen ist. Ich habe letztes Jahr als Vorsteherin des EJPD erlebt, dass das nötig war. Ich muss das hier auch einmal sagen, auch an die Adresse der Kantone gerichtet: Das ist auch Teil der Notfallplanung. Wenn das SEM darauf zurückgreifen muss, tut es nichts Widerrechtliches, sondern nutzt seine Möglichkeiten.
Der Bundesrat hat Ihnen eine Nachmeldung von 132,9 Millionen Franken beantragt. Sie haben diese abgelehnt, der Nationalrat hat ihr zugestimmt. Im Grundsatz, muss ich Ihnen sagen, hält der Bundesrat eigentlich an seinem Antrag fest - wenn man wirklich vorbereitet sein und diese Notfallplanung auch seriös aufgleisen will. Der Bundesrat ist aber bereit, und ich kann das hier in Rücksprache mit Kollegin Baume-Schneider sagen, den Kompromiss Ihrer Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Es ist nicht so, dass das SEM untätig gewesen wäre. Das SEM verfügt aktuell über 30 Einrichtungen, die es betreibt; 15 davon sind militärischer Natur. Das SEM hat sich auch bemüht, in den letzten Wochen und Monaten weitere Einrichtungen zu gewinnen, damit diese für den Bund zur Verfügung stehen würden. Aber leider geschah das ohne Erfolg. Es wurden dabei verschiedene Liegenschaften in den Kantonen angeschaut.
Nun, wie ich gesagt habe, ist der Bundesrat bereit, diesen Kompromiss zu unterstützen. Wir haben davor aber auch in der Finanzkommission darüber gesprochen. Und ich muss Ihnen als Vorsteherin des Finanzdepartements auch das Folgende sagen: Sollten Sie dieser Halbierung des beantragten Nachtrages zustimmen und sollte der Betrag nicht ausreichen, wäre es durchaus möglich, dass ein weiterer Nachtrag kommt, ein Nachtrag II, den das EJPD und dann auch der Bundesrat beantragen könnten. Das müsste nach meinem Wissen etwa bis Anfang September erfolgen. Und die Finanzdelegation der beiden Räte müsste dem zustimmen, sodass man erst dann weitere Anlagen bestellen könnte. Das ist denn auch etwas der Pferdefuss an diesem Kompromiss: Wenn man die Anlagen braucht, braucht man sie eben, sodass, sollten die zur Verfügung stehenden Anlagen nicht ausreichen, weitere nachbestellt und aufgebaut werden müssten, was ja auch nicht ohne Weiteres so schnell möglich wäre.
Ich möchte Ihnen trotzdem beliebt machen, nachdem Sie sich bemüht haben, in der Kommission und mit den Kantonen einen Weg zu finden, diesem Kompromissvorschlag der Finanzkommission zuzustimmen.