Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2003-03-20
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zum Antrag Grobet. Wenn die SP-Fraktion diesen Antrag ablehnt, dann ist das nicht, weil wir die wissenschaftliche Arbeit an einem Genfer Institut oder an anderen Instituten gering schätzen, sondern es ist darum, weil die Mittel in diesem Bereich sowieso schon viel zu knapp sind. Herr Grobet, wenn schon, hätten Sie einen Aufstockungsantrag stellen müssen. Aber in der Situation, in der der Kuchen sowieso schon zu knapp ist, können wir nicht noch breiter verteilen.
Ich weise Sie auch darauf hin, dass ja für die Wissenschaftsförderung vor allem und in erster Linie andere "Gefässe" zuständig sind. Dafür haben wir den Schweizerischen Nationalfonds, der sich aufs Forschungsgesetz abstützt. Wir werden die Rahmenkredite in diesem Bereich in der Sondersession im Mai behandeln.
Nun zu den Anträgen der Minderheit Schlüer. Zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d: Wie jenseits der Realitäten Herr Schlüer - und damit auch die SVP - politisiert, zeigt er mit diesen Anträgen. In der zivilen Friedensförderung und Menschenrechtsunterstützung ist die Zusammenarbeit mit anderen Staaten, aber auch mit anderen Institutionen und Organisationen eine notwendige Realität. Es ist daher mehr als einleuchtend, dass man das in diesem Gesetz festlegt. Weil sich gewisse Staaten nicht an staatlichen Stiftungen anderer Länder beteiligen können, kommen für sie für die Zusammenarbeit eben nur Organisationen des Privatrechtes infrage. Darum braucht es diese Bestimmung. Die Genfer Zentren basieren auf einer solchen Zusammenarbeit, und auch im EDA gibt es unter anderem das Internationale Kompetenzzentrum für Kleinwaffenfragen, das auch auf einer solchen Basis gegründet worden ist.
Zum Antrag der Minderheit Schlüer zu Artikel 6 Absatz 2: Herr Schlüer - das hat er vorhin auch deutlich gemacht - lanciert mit diesem Streichungsantrag einmal mehr einen Angriff auf die ihm nicht passenden Nichtregierungsorganisationen. Es entspricht doch einer bewährten schweizerischen Praxis in der Entwicklungszusammenarbeit, aber auch in der zivilen Friedens- und Menschenrechtsförderung, dass man in der operativen Arbeit auf das Know-how spezialisierter Nichtregierungsorganisationen, aber auch von Persönlichkeiten aufbaut.
Ein Beispiel dazu, eines von vielen: Unabhängige Medien tragen in Konfliktregionen Entscheidendes zur Versöhnung, zur Aufarbeitung der Geschichte, zur Förderung der Demokratie bei. Die Politische Abteilung IV des EDA unterstützt deshalb in Bosnien, in Serbien, in Kosovo, in Mazedonien die Arbeit unabhängiger Medien. Die Ermordung des serbischen Ministerpräsidenten Djindjic vor einer Woche hat auf furchtbare Weise bestätigt, wie brüchig die Situation gerade auf dem Balkan weiterhin ist und welchen Stellenwert objektive Medienberichterstattung hat.
Die Politische Abteilung IV hat ja die personellen Ressourcen gar nicht, um solche Arbeiten selber zu machen. Sie arbeitet eben auch jetzt gerade im Gebiet der Förderung und Unterstützung unabhängiger Medien im Balkan mit spezialisierten NGO zusammen. In diesem Falle ist es die Medienhilfe, eine schweizerische Organisation, die diese Arbeit im Balkan seit mehr als zehn Jahren vor Ort unterstützt. Es ist zum Glück oder richtigerweise ja die klare Haltung auch der Aussenpolitischen Kommission, dass eine solche Art von Zusammenarbeit weiterhin auch so gemacht und fortgeführt werden soll, sei es jetzt im Gebiet der unabhängigen Medien, sei es in anderen Bereichen mit anderen Institutionen. Darum ist dieser Antrag abzulehnen.
Noch zum Antrag der Minderheit Schlüer zu Artikel 10: Herr Schlüer, Sie kritisieren ständig die Kreise aus dem Bereich der zivilen Friedensförderungs- und Menschenrechtsarbeit. Sie sollten doch alles Interesse daran haben, dass die Arbeit des EDA in diesem Sinne auch breiter abgestützt wird, und dazu ist eben auch eine beratende Kommission sinnvoll. Wir kennen das Beispiel aus der Entwicklungszusammenarbeit: Im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe ist auch verankert, dass eine beratende Kommission eingesetzt werden kann. Mit dieser Bestimmung im Gesetz ist nicht gesagt, ob eine Kommission für zivile Friedensförderung und Menschenrechtspolitik nicht auch mit anderen Kommissionen zusammenarbeiten kann bzw. ob es wirklich zusätzliche Kommissionen braucht. Das ist hier offen. Aber dass die Möglichkeit geschaffen werden soll, das scheint uns vernünftig zu sein.