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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2023-06-06

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-06

Wortprotokoll

Die Minderheit Imark stört sich, wenn sie zwingend einen Volksentscheid für einen Nutzungsplan für Windkraftanlagen verlangt, nicht an der Windkraft und auch nicht am Gesetz, das wir jetzt beschliessen werden. Sie stört sich am Planungs- und Baugesetz des Kantons Solothurn und am gleich konstruierten Gesetz des Kantons Freiburg. Diese beiden Kantone sind nämlich die einzigen, in denen Nutzungspläne von der Gemeindeexekutive und nicht von der Gemeindeversammlung oder via Urnenabstimmung beschlossen werden.

Dieses Verfahren über die Gemeindeexekutive als undemokratisch oder rechtsstaatlich nicht korrekt zu bezeichnen, ist aber grundfalsch. Im Gegenteil bezieht unser Vorgehen die Bevölkerung nämlich frühzeitig und umfangreich in das Verfahren mit ein. Der Gemeinderat muss nach der Beschlussfassung den Nutzungsplan, der übrigens vom zuständigen Amt vorgeprüft wurde, während dreissig Tagen auflegen. Und jede und jeder, der oder die ein schutzwürdiges Interesse hat, kann dagegen Einsprache einlegen, so steht es in Artikel 16 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Solothurn. Anstatt dass die Argumente also an einer Versammlung unter Getöse und Einflussnahme von aussen vorgebracht werden, werden sie zwischen Bürgerinnen und Bürgern und - übrigens demokratisch gewählter - Gemeindebehörde ausgetauscht. Das Projekt kann so nicht nur angenommen oder abgelehnt werden, sondern auch optimiert oder redimensioniert werden.

Wenn der Gemeinderat eine Einsprache ablehnt respektive sich Einsprecher und Rat nicht finden, dann steht dem Einsprecher anschliessend immer noch die Beschwerde an den Regierungsrat zu, bevor dieser dann den Nutzungsplan genehmigt. Das ist ein effizientes, ein effektives und vor allem auch ein demokratisches und gleichzeitig rechtsstaatliches Verfahren. Es ist ein Verfahren, welches die Kantone Solothurn und Freiburg selber so gewählt haben und so leben, und zwar nicht nur im Windkraftbereich.

Ich wehre mich dagegen, nur für die Windkraft ein völlig anderes Verfahren anwenden zu müssen. Ich weiss auch, was passieren würde, wenn in meiner Gemeinde dieses andere Verfahren zur Anwendung käme: Es gäbe einen wüsten Abstimmungskampf unter massiver Beeinflussung von aussen. Anstelle eines Dialogs zwischen Gemeinderat und Bürgern stünden dann diejenigen Interessenverbände auf der Matte, welche die SVP sonst bei jeder Gelegenheit verteufelt und beschneiden will. Das ist irgendwie nicht stimmig.

Im Interesse des Föderalismus, der Hoheit von Kantonen und Gemeinden, und im Interesse auch des Friedens innerhalb der Gemeinden bitte ich Sie im Namen der Mitte-Fraktion, den Minderheitsantrag Imark abzulehnen. Der Minderheit Imark kann ich empfehlen, auf kantonaler Ebene aktiv zu werden, um das zu erreichen, was sie will. Wir können uns dann dort streiten und müssen nicht das Bundesparlament bemühen.