Graf Maya · Ständerat · 2023-06-06
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-06-06
Wortprotokoll
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 18. April 2023 die vorliegende Motion geprüft, welche die SGK des Nationalrates am 19. August 2022 eingereicht und die der Nationalrat am 15. Dezember 2022 mit 154 zu 23 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen hat.
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Rechtsgrundlagen dahin gehend zu ändern, dass Kinder mit Behinderungen Anspruch auf eine ungekürzte Hilflosenentschädigung erhalten, wenn sie in einem Heim übernachten und wenn die Kosten für diesen Aufenthalt von ihren Eltern und nicht von der öffentlichen Hand bezahlt werden. Mit der Hilflosenentschädigung in der Invalidenversicherung können Versicherte die Hilfe Dritter oder eine lebenspraktische Begleitung finanzieren. Bei einem Heimaufenthalt wird eine solche Hilfestellung ja bereits durch das Heim erbracht, weshalb die Hilflosenentschädigung auf einen Viertel der vollen Entschädigung gekürzt wird. Diese Kürzung gilt für Minderjährige wie auch für Erwachsene.
Nun sind aber für minderjährige Versicherte Angebote entstanden, mit welchen betreuende Eltern entlastet werden können, indem das Kind für eine kurze Zeit, z.[NB]B. über ein Wochenende, in einem Heim betreut wird. Bezahlen die Eltern ein solches Entlastungsangebot, rechtfertigt sich eine Kürzung der Hilflosenentschädigung aus Sicht unserer Kommission nicht. Die vorliegende Motion des Nationalrates schliesst also eine rechtliche Lücke.
Diese Lücke zu schliessen ist sowohl hinsichtlich des Aufwands für die Änderung einer Verwaltungsweisung wie auch hinsichtlich der anfallenden Kosten eine kleine Sache, hat aber eine grosse Wirkung bei der Entlastung der betroffenen Familie. Diese ungerechte Behandlung soll also rasch beseitigt werden. Wie sich die Kommission informieren liess, kann in einem ersten Schritt auch die Weisung entsprechend geändert werden, bis eine revidierte Verordnung vorliegt. Weiter wurde, basierend auf den Zahlen von Januar 2021 bis Juni 2022, der Mehraufwand im Vergleich zu den[NB]bereits[NB]ausbezahlten[NB]50[NB]000 Franken auf 150[NB]000 Franken beziffert.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission hier einstimmig, die Motion anzunehmen.