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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2023-06-07

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-07

Wortprotokoll

Der heutige Morgen ist ein spezieller Morgen, denn wir entscheiden etwas, das in der Schweizer Politik nur selten entschieden wird: die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Das setzt voraus, dass Ereignisse geschehen sind, die nachhaltig wirken und tiefgründig untersucht werden müssen. Ihr Büro hat bereits am 27. März 2023, also kurz nach diesen Ereignissen, einstimmig entschieden, eine parlamentarische Initiative für eine PUK zu lancieren. An mehreren Sitzungen hat man anschliessend am Mandat, das Ihnen heute vorliegt, gearbeitet und dieses schliesslich am[NB]30.[NB]Mai 2023 wiederum einstimmig abgesegnet.

Ziel ist es, die Rolle der Behörden im Zusammenhang mit den Ereignissen der letzten Jahre, die zur Krise der Credit Suisse geführt haben, zu analysieren und die Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe zu klären. Im Fokus stehen der Bundesrat, der bundesrätliche Ausschuss für Finanzfragen, das EFD, das EJPD, deren jeweilige Vorsteher, das SIF, die Finma, die SNB, soweit sie der Oberaufsicht unterliegt, das BJ oder auch weitere Träger von Aufgaben des Bundes, zum Beispiel Prüfgesellschaften als verlängerter Arm.

Zeitlich ist klar, dass man spätestens die Ereignisse ab Bekanntgabe der Sanierungsstrategie der CS im vergangenen Juli untersuchen muss. Grundsätzlich denkbar und wahrscheinlich, sogar sehr wahrscheinlich ist, dass die PUK etliche Jahre zurückschauen muss. Es ist nicht ausgeschlossen, dass man bei sämtlichen Untersuchungen quasi zurück bis zur UBS-Rettung gehen muss.

Der Bundesbeschluss, das Mandat, ist bewusst offen formuliert, weil man sich damit sowohl hinsichtlich der zu untersuchenden Einheiten wie auch hinsichtlich der zeitlichen Komponente nicht einschränken wollte. Das Büro war der klaren Meinung, es solle alles untersucht werden und es solle alles auf den Tisch gelegt werden. Das heisst im vorliegenden Fall, dass die Geschäftsführung von Bundesrat, Bundesverwaltung und auch aller anderen Träger von Aufgaben des Bundes untersucht wird. Sie haben es eingangs gehört: Der erste Entscheid, die Zwischenentscheide wie auch der Schlussentscheid sind jeweils einstimmig gefallen. Dies zeigt die Wichtigkeit und Richtigkeit dieser Untersuchung.

Zentral ist Artikel 2 des Bundesbeschlusses. Er definiert den Gegenstand der parlamentarischen Untersuchung. Es ist dies die Geschäftsführung der letzten Jahre der zuvor genannten Aufgabenträger. Man konzentriert sich auf die Rechtmässigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit, oder anders formuliert: Es ist zu untersuchen, ob die juristischen Vorgaben eingehalten worden sind. Es ist zu untersuchen, ob das Verhalten, das man an den Tag gelegt hat, zweckmässig gewesen ist, um die Zielsetzung zu erreichen. Und es ist zu untersuchen, ob das Handeln aller Beteiligten die gewünschte Wirkung erzielt hat. Gleichermassen ist auch zu untersuchen, ob die Vorgaben, die Rahmenbedingungen, die Regulatorien die richtigen gewesen sind.

Es betrifft primär die Behörden und Organe, aber es betrifft auch ihr Zusammenwirken. Es wird auch zu untersuchen sein, wie sich die Dritten - die Banken - verhalten haben: Haben sie sich rechtmässig verhalten? Haben sie geliefert, was sie liefern mussten? Mussten sie das Richtige liefern? Wie bei jeder PUK werden die Resultate in einem Bericht veröffentlicht werden. Der Kostenrahmen ist mit 5 Millionen Franken so gesetzt, dass die PUK alle diese Aufgaben erfüllen kann.

Abschliessend: Das Büro will, dass eine umfassende Abklärung aller Zusammenhänge rund um die Notfusion der CS mit der UBS gemacht wird. Das Büro will, dass dies nicht mit Scheuklappen, nicht mit Beisshemmung geschieht, sondern lückenlos und zielorientiert. Das Büro will, dass die Bevölkerung über all die Vorgänge im Zusammenhang mit dieser Notfusion alle Informationen erhält, die sie braucht. Und das Büro will vor allem, dass am Schluss Massnahmen und Verbesserungsvorschläge resultieren, damit wir nicht dereinst, in einigen Jahren, wieder hier in diesem Saal zusammenkommen und feststellen, dass unsere Entscheide, unsere Massnahmen nicht gegriffen haben.

Heute, am 7. Juni 2023, setzen wir - es ist einer von wenigen Fällen - wieder einmal eine PUK ein. Wir machen das einstimmig, und wir zeigen damit, dass wir in diesem Land - in diesem Land! - alles unternehmen, um die Sicherheit zu garantieren und Probleme aufzuarbeiten.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.