Suter Gabriela · Nationalrat · 2023-06-07
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-07
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Badran Jacqueline 16.498 fordert, dass die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), der sogenannten Lex Koller, unterstellt werden. Die Lex Koller beschränkt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, um die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern. Sie soll nun ergänzt werden mit der Beschränkung des Erwerbs von strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft, um die Schweizer Volkswirtschaft zu schützen. Als strategische Energieinfrastrukturen gelten gemäss der heute zu beratenden Vorlage Wasserkraftwerke, Stromnetze, Gasnetze sowie Kernkraftwerke.
Als Ausnahmen gelten gemäss Artikel 7 Buchstabe fbis Erwerber, die eine strategische Infrastruktur als Ersatz für eine andere erwerben, sowie gemäss Artikel 7 Buchstabe k der Erwerb einer strategischen Infrastruktur der Energiewirtschaft, solange dadurch keine Person im Ausland allein oder gemeinsam mit anderen Personen im Ausland eine beherrschende Stellung erlangt oder diese verstärkt wird. Eine Minderheit Munz beantragt Ihnen, Buchstabe k zu streichen. Aus Sicht dieser Minderheit sollen solche Infrastrukturen[NB]grundsätzlich[NB]nicht[NB]an Personen im Ausland verkauft werden.
Die parlamentarische Initiative hat einen langen Weg hinter sich. Sie wurde im Dezember 2016 eingereicht; die Vorprüfung erfolgte im Januar 2018. Die UREK-S stimmte im März 2018 einstimmig zu. Die UREK-N arbeitete dann an vier Sitzungen in den Jahren 2018 bis 2020 eine Vorlage aus. Sie prüfte auch alternative Regulierungen, namentlich eine Ergänzung von energierechtlichen Gesetzen sowie die Ausweitung auf weitere strategische Sektoren.
Im Mai 2020 beschloss die UREK-N die Kommissionsmotion 20.3461, die den Bundesrat beauftragen soll, gesetzliche Grundlagen für eine Investitionskontrolle bei kritischen Infrastrukturen auszuarbeiten, und sistierte die parlamentarische Initiative Badran Jacqueline 16.498. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme, doch der Nationalrat wies sie im Dezember an die UREK-N zurück, mit dem Auftrag, das Anliegen der Motion im Rahmen der parlamentarischen Initiative zu prüfen. Daraufhin zog die UREK-N die Motion im Januar 2021 zurück und nahm erneut die Arbeit an der parlamentarischen Initiative auf. Im Oktober 2021 verabschiedete die UREK-N den Vorentwurf und schickte ihn in die Vernehmlassung. Nach Würdigung der zum Teil sehr kritisch ausgefallenen Stellungnahmen beschloss Ihre Kommission, den Vorentwurf unverändert zu belassen; der Entscheid fiel mit 15 zu 8 Stimmen.
Eine Minderheit Jauslin beantragt - wie auch der Bundesrat - Nichteintreten. Die Argumente der Minderheit sind: Die Lex Koller regelt in erster Linie den Verkauf von Grundeigentum an Personen im Ausland. Die Minderheit zweifelt daran, dass sie das geeignete Mittel ist. Sie verweist auf die kritischen Stellungnahmen anlässlich der Vernehmlassung sowie auf die Regulierungsfolgenabschätzung. Letztere ergab, dass die Anliegen durch bestehende Regulierungen bereits abgedeckt sind und dass die Regelung leicht umgangen werden könnte. Zudem ist ein ähnliches Geschäft in Vorbereitung: Im März 2020 wurde der Bundesrat mit der Motion Rieder 18.3021 beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine Kontrolle von ausländischen Investitionen zu schaffen. Der Vorentwurf des Investitionsprüfgesetzes wurde im Mai 2022 in die Vernehmlassung geschickt; die Botschaft soll bis Ende 2023 vorliegen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dem Geschäft zuzustimmen, aus folgenden Gründen: Zwar sind die meisten Energieinfrastrukturen in der Schweiz im Besitz der öffentlichen Hand. Es gibt aber in der Schweizer Energiewirtschaft und in der EU einen Trend hin zur Teil- oder Vollprivatisierung. Die Mehrheit Ihrer Kommission befürchtet, dass dieser Druck gerade auch im Hinblick auf ein Stromabkommen zunehmen wird. Für dieses wäre eine vollständige Strommarktliberalisierung nötig.
Zudem kaufen sich ausländische Investoren, etwa aus China, zunehmend in die europäische Energiewirtschaft ein. Weil die Wasserkraft und die Strom- und Gasnetze von strategisch existenzieller Bedeutung für eine unabhängige Versorgungssicherheit sind, soll sichergestellt werden, dass sie mehrheitlich in Schweizer Hand bleiben. Zudem sind Netzinfrastrukturen der Energiewirtschaft Monopolinfrastrukturen und erhalten deshalb eine Monopolrente. Dieses Geld soll nicht ins Ausland abfliessen.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, dass solch eminent bedeutende Energieinfrastrukturen nicht an Personen im Ausland verkauft werden sollen. [PAGE 1152]