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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2023-06-07

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-07

Wortprotokoll

Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller: Das war 2016 die Forderung von Kollegin Badran. Ich spreche hier für die Minderheit Jauslin, werde aber auch das Fraktionsvotum der FDP mit einbauen.

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Die Vorlage hat zum Ziel, strategische Energieinfrastrukturen - namentlich sind die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie die Gasnetze gemeint - vor einer Kontrolle durch ausländische Investoren zu schützen. Diese parlamentarische Initiative wurde 2016 eingereicht. Zu dieser Zeit kämpfte die Energiewirtschaft in einem harten Preisumfeld. Heute zeigt sich noch deutlicher: Versorgungssicherheit hat ein Preisschild und setzt entsprechende Finanzmittel voraus. Hier ist die Branche gefordert, und die Bevölkerung erwartet von der Branche, dass sie Verantwortung übernimmt und das Riskmanagement sorgfältiger angeht. Um die notwendigen Investitionen in Neuanlagen oder Erweiterungen zu tätigen, braucht es aber ein breites Finanzierungsumfeld. Das sollte mögliche Investoren nicht einfach ausschliessen.

Die Initiantin begründet den Gesetzgebungsbedarf insbesondere damit, dass Netzinfrastrukturen der Energiewirtschaft Monopolinfrastrukturen sind und deshalb auch Monopolrenten beziehen können. Das ist effektiv so. Zudem seien Wasserkraftwerke und die Netze von strategischer Bedeutung für eine unabhängige Versorgungssicherheit. Deshalb soll aus ordnungspolitischen Gründen ein Verkauf solcher Infrastrukturen an Personen im Ausland im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, also der sogenannten Lex Koller, grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Doch besteht tatsächlich Handlungsbedarf? Trotz wiederholten kritischen und ablehnenden Stimmen aus den Reihen der Kommission und des Bundesrates sah sich die UREK-N genötigt, eine Vorlage zu erarbeiten. Sie sistierte die parlamentarische Initiative und beauftragte mittels einer Kommissionsmotion den Bundesrat, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Nun, einige Jahre später, liegt das Resultat auf dem Tisch. Schauen wir auf die Fahne und sprechen wir einmal Klartext: Dieses Gesetz ist keine Meisterleistung. Aus Sicht der Minderheit Jauslin ist es unbrauchbar, zu kompliziert, unübersichtlich, und zu alldem verfehlt es allgemein das Ziel. Ja, man kann sogar von einer Fehlgeburt sprechen.

Auch in der Vernehmlassung ist die Vorlage durchgefallen. Von den insgesamt 91 eingegangenen Stellungnahmen lehnten 68 - das sind 75 Prozent - den Entwurf zur Anpassung der Lex Koller grundsätzlich ab. Nur gerade 10, also knapp 11 Prozent aller Teilnehmenden, befürworteten die Vorlage. Die Vernehmlassung hat weiter gezeigt, dass dieses Projekt absolut nicht umsetzbar ist und einen enormen Kontrollaufwand generiert. Es ist für die Kommissionsminderheit nicht nachvollziehbar, warum hier der Weg weiterverfolgt werden soll, obwohl keine Perspektive besteht.

Die vom Parlament jeweils geforderte Regulierungsfolgenabschätzung spricht in ähnlicher Weise gegen den Lex-Koller-Ansatz. Zwar nimmt die parlamentarische Initiative mit dem Fokus auf potenzielle Monopolrenten und mit der Sicherstellung der Versorgungssicherheit aus ökonomischer Sicht grundsätzlich berechtigte Anliegen auf. Die Ausarbeitung des rechtlichen und politischen Rahmens hat jedoch gezeigt, dass in der Schweiz bereits heute genügend Regulierungen und ein dichtes Geflecht von Vorgaben bestehen und dass dieses Anliegen umsetzbar ist und umgesetzt werden kann - ohne zusätzliche gesetzliche Anforderungen.

Die von der UREK-N angedachte Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Investoren ist nicht zu rechtfertigen. Via bestehende Freihandelsabkommen wäre die Lex Koller einerseits leicht zu umgehen. Würde andererseits der Besitz kritischer Energieinfrastrukturen ganz in öffentlicher Hand belassen, wäre der Anreiz zur Weiterentwicklung von Anlagen und Verfahren beeinträchtigt; Produkt- und Prozessinnovationen würden abgebremst. Zudem würde es einen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit bedeuten.

Aus Sicht meiner Minderheit besteht gerade bei der Frage der Besitzverhältnisse solcher Anlagen gar kein Handlungsbedarf. Die betroffenen Infrastrukturen befinden sich bereits heute zu einem grossen Teil in staatlicher Hand und sind genügend stark reguliert. Damit sind sie vor Übernahmen durch Personen im Ausland grundsätzlich besser geschützt, als wenn wir sie der Lex Koller unterstellen.

Das vorgesehene Verfahrensregime, in dem die Entscheide des Bundesrates jeweils endgültig sind, ist sehr problematisch und bringt keine Rechtssicherheit. Die Meldepflicht nach Artikel 24i E-EGIAG, wie sie jetzt erarbeitet worden ist, wird in der Branche und der Verwaltung einen erheblichen Aufwand verursachen. Es ist ausserdem fraglich, ob ausreichende öffentliche Interessen an der vorgesehenen Einschränkung der Eigentumsgarantien und der Wirtschaftsfreiheit bestehen und ob die vorgeschlagenen Massnahmen damit noch als verhältnismässig gelten können. Der vorliegende Entwurf bringt schlicht und einfach keinen Mehrwert.

Aus all diesen Gründen beantragen Ihnen die Minderheit Jauslin und auch die FDP-Fraktion, nicht auf den Entwurf einzutreten. Auch wir wollen strategische Infrastrukturen schützen, erachten aber den gewählten Weg und den gewählten Ansatz über die Lex Koller als nicht zielführend, zumal dies über die eigentlich zu lösenden Probleme rund um den Schutz der strategischen Infrastrukturen hinausgeht. Sollte [PAGE 1153] der Rat trotzdem auf die Vorlage eintreten, empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion, dem Ständerat zuvorzukommen und das Gesetz in der Gesamtabstimmung abzulehnen.