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Flach Beat · Nationalrat · 2023-06-07

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-06-07

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der letzten Runde der Beratung des Notariatsdigitalisierungsgesetzes und haben jetzt alle Differenzen mit dem Ständerat ausgeräumt. Ihre Kommission ist gestern noch einmal zusammengekommen, und ich kann Ihnen noch kurz sagen, was die Kommission beschlossen hat.

Bei Artikel 6 wollte der Ständerat festhalten. Dort geht es eigentlich um den Kerngehalt des notariellen Beglaubigungsrechts, nämlich quasi um die Kognition der erfassten Urkunde. In der Vernehmlassung wollte der Bundesrat hier eigentlich nichts ändern und die Zuständigkeit bei den Kantonen lassen. Aufgrund der Vernehmlassung hat man dann etwas aufgenommen, und der Nationalrat war der Meinung, dass man entsprechend legiferieren sollte, wie man mit den neuen digitalen Urkunden umgehen und wie man die Kenntnisnahme regeln soll. Der Ständerat war der Meinung, dass der Nationalrat zu kompliziert unterwegs sei und dass die Zuständigkeit bei den Kantonen am richtigen Ort sei. Entsprechend wollte er Artikel 6 streichen. Die Kommission hat gestern mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, dem Ständerat zu folgen und die Zuständigkeit weiterhin bei den Kantonen zu lassen, auch vor dem Hintergrund, dass sich mit der Digitalisierung des Notariatsrechts und des Urkundswesens in diesen Fragen nicht wahnsinnig viel ändern dürfte. Die Kommission war also der Ansicht, dass man keine riesige Bürokratie aufbauen sollte, sondern dass die Kantone das weiterhin regeln können sollen, in der Hoffnung, dass sich dann auch eine Harmonisierung einstellen wird.

Eine zweite Differenz hatten wir bei Artikel 15. Es handelt sich um eine rein redaktionelle Änderung, weil hier zweimal - zum einen in Artikel 15 Absatz 1, zum andern in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 3 - die Konkretisierung enthalten war, dass das nach dem kantonalen Recht geregelt sei. Die ständerätliche Fassung hat auch hier ohne Gegenstimme obsiegt, und wir haben das entsprechend angepasst.

Ich bitte Sie, das Gesetz so anzunehmen.