Lexipedia

Egger Mike · Nationalrat · 2023-06-07

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-07

Wortprotokoll

Die Vorlage hat zum Ziel, strategische Energieinfrastrukturen vor einer Kontrolle durch ausländische Investoren zu schützen. Aus Sicht der Kommission besteht ein fundamentales öffentliches Interesse daran, dass bedeutende energiewirtschaftliche Infrastrukturen nicht in ausländische Hände gelangen. Mit der von der UREK-N ausgearbeiteten Vorlage soll der Erwerb von strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft in der Lex Koller einer Bewilligungspflicht analog zu derjenigen beim Erwerb von Grundstücken unterstellt werden. Als strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft definiert die Kommission Wasserkraftwerke, Rohrleitungen zur Beförderung von gasförmigen Brenn- oder Treibstoffen, das Stromnetz sowie Kernkraftwerke. Deren Verkauf ins Ausland will eine Mehrheit der Kommission nur noch unter eng definierten Bedingungen zulassen. Das scheint angesichts der angespannten Lage bei der Versorgungssicherheit umso wichtiger.

In den vergangenen Jahren haben vermehrt auch Unternehmen aus aufstrebenden Schwellenländern in der Schweiz Investitionen getätigt, in gewissen Fällen mit einem industriepolitisch motivierten Hintergrund. Direktinvestitionen in der Schweiz wecken zu Recht Befürchtungen, dass daraus ein Verlust von Arbeitsplätzen und Know-how oder eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit resultieren könnte. Das zeigt auch der jüngste Fall, in dem bekannt wurde, dass die Adelbodner Mineralquelle durch chinesische Investoren übernommen werden sollte. An dieser Stelle möchte ich Roman Josi, Yann Sommer, Christian Stucki, Mark Streit und Severin Lüthi recht herzlich danken, dass sie das abgewehrt haben.

Der Bundesrat hat sich im Bericht "Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen" vom Februar 2019 ausführlich mit diesen potenziellen Risiken befasst. In der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates, die Ihnen vorliegt, wird unter anderem argumentiert, dass dieses Gesetz gegen internationales Recht verstosse. Spannend sind hier einfach die Ausführungen im Bericht "Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen". Daraus geht eben ganz klar hervor, dass Ausnahmen in diesem Bereich möglich sind. Multilaterale Abkommen, wie zum Beispiel das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation, enthalten Ausnahmebestimmungen, welche Abweichungen von den eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen, z.[NB]B. im Bereich Schutz der nationalen Sicherheit, ermöglichen. Das zeigt, dass wir hier gesetzeskonform unterwegs sind.

Für eine Analyse der Frage, ob ein Verkauf so bewertet werden kann, gibt es sehr genaue Richtlinien, die angewendet werden können. Auch in anderen Ländern hat in den letzten Jahren eine verstärkte Diskussion rund um die ausländische Einflussnahme durch Direktinvestitionen stattgefunden. Eine Reihe von Ländern wendet deshalb verschiedene Formen von Investitionskontrollen an.

Die offene Politik der Schweiz gegenüber Investitionen aus dem Ausland ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz selbstverständlich von zentraler Bedeutung. Sie kann als eigentliches Erfolgsmodell bezeichnet werden. Die Schweiz zählt sowohl zu den weltweit grössten Empfängern von Direktinvestitionen als auch zu den weltweit grössten Direktinvestoren. Um dieser Offenheit gerecht zu werden, haben wir im vorliegenden Gesetz in Artikel 7 einen Buchstaben k eingeführt. Dieser erlaubt ausländischen Investoren, Investitionen zu tätigen. Es muss aber garantiert werden, dass diese ausländischen Investoren keine beherrschende Mehrheit in einer solchen Organisation erhalten. Darum sind wir hier auf dem Kurs der Mehrheit der Kommission und lehnen den Antrag der Minderheit Nordmann ab.

Es wird auch immer wieder argumentiert, dass die Infrastruktur ohnehin zu fast 90 Prozent der öffentlichen Hand gehöre. Das stimmt so nicht. Der Stromkonzern Alpiq hat Teile seiner Unternehmung 2008 an einen französischen Bauriesen verkauft. Schon 2016 war der Verwaltungsratspräsident von Alpiq, Jens Alder, auf Roadshow, um den akuten Liquiditätsbedarf zu decken. Gemäss seinen Aussagen standen damals chinesische Staatskonzerne wie die State Grid Corporation of China ganz oben auf der Käuferliste.

Es gibt auch noch andere Teile, aus denen ganz klar hervorgeht, dass durch verschiedene Fonds Beteiligungen an der BKW usw. erworben werden können. Das zeigt die Dringlichkeit wirklich auf. Dringend zu handeln ist hier auch, weil wir mit der Europäischen Union in Verhandlungen bezüglich eines Stromabkommens sind. Mit diesem sollen die Wasserkonzessionen zukünftig global versteigert werden und eben nicht mehr im eigenen Land. Auch dort müssen wir entsprechend handeln.

Aus diesem Grund unterbreite ich Ihnen wirklich dringend den Antrag, dieses Gesetz zu unterstützen, hier Ja zu stimmen und so den Schutz der kritischen Infrastrukturen zu gewährleisten.