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Paganini Nicolò · Nationalrat · 2023-06-07

Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-07

Wortprotokoll

Eines kann ich vorwegnehmen: Die Mitte-Fraktion ersucht Sie dringend, nicht auf das vorliegende Gesetz einzutreten. Eine zweite Vorbemerkung: Wir lehnen die Vorlage nicht aus Naivität gegenüber wirtschaftlich expansiven Ländern mit staatskapitalistischen Systemen ab. Wir bieten im Gegenteil mit der Umsetzung der Motion Rieder 18.3021 Hand, mit generellen, nicht nur die Energiewirtschaft betreffenden Investitionsschutzkontrollen sinnvolle Lösungen zu suchen.

Beim vorliegenden Projekt aber würden Strafrechtler von einem Versuch am untauglichen Objekt sprechen. Wollen Sie ein Problem lösen oder eine Krankheit kurieren, müssen Sie als Erstes eine gute Diagnose haben und in einem zweiten Schritt die richtige Medizin oder Therapie anwenden. Bei dieser Zweckentfremdung der Lex Koller liegt die Mehrheit der Kommission zweimal falsch.

Bei der Diagnose ist darauf hinzuweisen, dass sich die von der Regelung betroffenen Infrastrukturen ja fast samt und sonders im Staatseigentum befinden. Das gilt für unsere lebenswichtigen Stromnetze wie auch für die grossen Produktionsanlagen im Bereich Kern- und Wasserkraft. Weshalb diese Infrastrukturen Gefahr laufen, vom Bund und den Kantonen an die Chinesen verscherbelt zu werden, konnte in der Kommission nie dargelegt werden. Der heutigen "NZZ" können Sie ein Beispiel dafür entnehmen, dass der Trend in die andere Richtung geht. Der Urner Landammann zeigt sich erfreut darüber, dass das Elektrizitätswerk EWA Energie Uri nach 115 Jahren Fremdbesitz wieder in Urner Hand ist. Auch andere Wasserkraftkantone wie das Wallis verfolgen Strategien, um den Heimfall anzustreben und mehr staatliche Kontrolle über das weisse Gold zu bekommen.

Nun zur Therapie: Die Abwehr unliebsamer ausländischer Investoren mittels Unterstellung unter die Lex Koller ist in etwa dasselbe, wie ein gerissenes Kreuzband mit Antibiotika kurieren zu wollen. Die Medizin wird nicht helfen, und es sind unerwünschte Nebenwirkungen zu erwarten. Die Ergebnisse der Vernehmlassung, die von der UREK-N in Auftrag gegebene Regulierungsfolgenabschätzung wie auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Juni 2023 sprechen eine deutliche Sprache:

1.[NB]Das Vernehmlassungsverfahren zeigt ein klares Ergebnis. Nur rund 11 Prozent aller Vernehmlassungsteilnehmer befürworten die Vorlage. Und selbst unter diesen Befürwortern gibt es Zweifel am Lex-Koller-Ansatz.

2.[NB]Die Lex Koller war nie für solche Zwecke gedacht. Sie würde zweckentfremdet, und es müsste ein neues Verfahren auf Bundesebene geschaffen werden.

3.[NB]Die Umgehung der neuen Regulierung wäre problemlos möglich. Der in Artikel 7 Buchstabe l zu Recht eingeführte Vorbehalt internationaler Verpflichtungen macht die Vorlage im Ergebnis zu einem Papiertiger.

4.[NB]Der Entwurf ist selbstverständlich ein Eingriff in die Eigentumsgarantie und in die Wirtschaftsfreiheit - wie erwähnt, ohne die gewünschte Wirkung zu erzielen.

5.[NB]Wir würden für die Energiewirtschaft ein Bürokratiemonster kreieren. Dies geht auch aus der Regulierungsfolgenabschätzung klar hervor.

6.[NB]Über jedes Gesuch müsste der Bundesrat entscheiden, ohne dass irgendein Rechtsmittel vorgesehen ist.

Ich appelliere hier insbesondere auch an die SVP. Ich verstehe, dass Sie die Schweiz in diesem Bereich schützen wollen. Wir wollen das auch und werden im Rahmen der Umsetzung der Motion Rieder mithelfen. Mit dem vorliegenden Projekt werden Sie Ihre Ziele jedoch nicht erreichen. Viele von Ihnen stehen ja der IG Freiheit nahe, welche zu Recht jedes Jahr den "rostigen Paragrafen" für das dümmste, unnötigste Gesetz verleiht. Sollte es der vorliegende Entwurf heute und dann im Ständerat tatsächlich über die Ziellinie schaffen, werden Sie selber in zwei Jahren den "rostigen Paragrafen" in Empfang nehmen dürfen.

Im Namen der Mitte-Fraktion bitte ich Sie nochmals, nicht auf die Vorlage einzutreten.