Salzmann Werner · Ständerat · 2023-06-07
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-07
Wortprotokoll
Packen wir doch das Problem der Überregulierung an der Wurzel. Ich bitte Sie aus diesem Grund, auf die beiden Vorlagen zum Geschäft 20.083 einzutreten, auf das Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Regulierungsbremse) und auf den Bundesbeschluss über die Einführung einer Regulierungsbremse.
Weshalb? Die Regulierungsbremse zielt darauf ab, den Anstieg der Regulierungskosten für Unternehmen zu minimieren. Zu diesem Zweck sollen Bundesgesetze und Genehmigungsbeschlüsse zu völkerrechtlichen Verträgen, die für Unternehmen mit erheblichen Belastungen verbunden sind, vom Parlament nur noch mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden können. Ob eine Vorlage dem erhöhten Mehrheitserfordernis zu unterstellen ist, soll von der Anzahl betroffener Unternehmen und von den gesamthaft erwarteten Regulierungskosten für sämtliche Unternehmen abhängen. Der Bundesrat schlägt dazu die folgenden Schwellenwerte vor: mehr als 10[NB]000 Unternehmen, die mit höheren Regulierungskosten belastet werden, und eine gesamthafte Erhöhung der Regulierungskosten für Unternehmen von mehr als 100 Millionen Franken, betrachtet über einen Zeitraum von zehn Jahren. Erfüllt eine neue Vorlage einen dieser beiden Schwellenwerte, dann soll in den Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte jeweils ein qualifiziertes Mehr im Sinne der "Mehrheit der Mitglieder der beiden Räte" erforderlich sein. Dies entspricht derselben Mehrheitsregel wie bei der Ausgabenbremse, der Erhöhung der Gesamtausgaben bei [PAGE 506] ausserordentlichem Zahlungsbedarf und bei dringlichen Bundesgesetzen. Die Hürden, bis die Regulierungsbremse greift, sind somit sehr hoch gesetzt.
Zudem ist die Einführung eines qualifizierten Mehrs, analog zur Ausgabenbremse, für die Genehmigung solcher Vorlagen ein relativ einfaches, aber wirksames Mittel, welches allfällige Vorbehalte der beiden Ratskammern konkret abbildet. Mit der Regulierungsbremse können die umstrittensten Vorlagen verhindert werden, und da zitiere ich Kollege Fässler: Wir haben als Parlament eben die Aufgabe, zu verhindern, dass wir Gesetze und Beschlüsse annehmen, die überregulieren.
Zudem wird das Volk über die notwendige Verfassungsänderung abstimmen können, was der Vorlage eine zusätzliche Legitimation verleiht. Auch wenn die Vernehmlassungsantworten gemäss Bundesrat und gemäss Ausführung von Kollege Stöckli kontrovers ausgefallen sind, besteht meines Erachtens Handlungsbedarf. Denken Sie auch an den wichtigen Standortvorteil für den Wirtschaftsplatz Schweiz, der mit einer solchen Regulierungsbremse nur gestärkt werden kann, insbesondere auch, weil die Schweiz das einzige Land mit diesem Instrument wäre.
Ich erlaube mir, Sie noch an Folgendes zu erinnern: In seinem Bericht zu den Regulierungskosten vom Dezember 2013 berechnete der Bundesrat die Regulierungskosten in dreizehn gemessenen Bereichen auf Bundesebene auf 10 Milliarden Franken. Eine Studie der Universität St. Gallen schätzte die Regulierungskosten bereits 2010 auf etwa 50 Milliarden Franken. Unnötige Regulierungskosten bremsen die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, was sich negativ auf Innovation und Arbeitsplätze auswirkt, sagte der Bundesrat.
Wir haben es auch schon gehört: Die FDP-Liberale Fraktion wurde dazu veranlasst, im Jahr 2016 eine entsprechende Motion einzureichen, die von beiden Räten angenommen wurde. Was sagte die zuständige Kommission? Die Kommissionsmehrheit vertrat die Auffassung, dass die bisherigen Bestrebungen zum Abbau von Regulierungen bei Weitem nicht genügen. Trotz vielen Beteuerungen des Gegenteils unternehme der Bundesrat keine nennenswerten Anstrengungen in dieser Sache und weigere sich, vom Parlament gemachte Vorgaben umzusetzen; das haben wir auch schon von Kollege Knecht gehört. Im Jahr 2016 schätzte der Bundesrat, dass die Regulierungskosten rund 10 Prozent des BIP ausmachen. Somit werden sie heute mit Sicherheit die 10-Prozent-Schwelle überschritten haben. Wo stehen wir heute? Wir sind genau gleich weit wie zum Zeitpunkt des Erscheinens des Berichtes.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, auf die beiden Vorlagen einzutreten.