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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-06-07

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-07

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative wurde am 17. März 2016 von unserem ehemaligen Kollegen Konrad Graber eingereicht. Die Initiative hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Kollege Graber ersucht mit dem Vorstoss das Parlament, den Bedürfnissen des Denk- und Werkplatzes Schweiz durch eine Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes Rechnung zu tragen, ohne dass dabei die Arbeitszeiten erhöht oder die Schutzbedürfnisse in der industriellen oder gewerblichen Produktion tangiert werden. Das soll, so sein Wille, durch eine Ergänzung des Arbeitsgesetzes erfolgen.

In der Initiative werden schon Änderungsvorschläge aufgelistet, um ein Jahresarbeitszeitmodell unter gewissen einschränkenden Bedingungen einzuführen: Es soll nur für leitende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie für Fachspezialistinnen und Fachspezialisten in vergleichbar autonomer Stellung gelten, und auch nur für bestimmte Wirtschaftszweige. Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmenden könnten durch eine Verordnung von der Einhaltung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit befreit werden. Es gibt dann noch weitere Bedingungen, aber das sind die wichtigsten.

Das Ziel der parlamentarischen Initiative war immer, flexibler, aber nicht mehr zu arbeiten, und es entsprach und entspricht einem Bedürfnis in der Arbeitswelt. Gerade in den letzten Jahren, während Corona, ist mit Homeoffice usw. das Bedürfnis ja gestiegen, flexibler zu arbeiten.

Wie gesagt, die parlamentarische Initiative wurde 2016 eingereicht. Am 20. Februar 2017 wurde ihr von Ihrer Kommission Folge gegeben, beide Kommissionen stimmten zu. Dann ist ein Weilchen nichts mehr passiert. Am 6. März 2019 hat Ihr Rat eine Fristverlängerung bis zur Frühjahrssession 2021 gewährt, und am 17. Juni 2021 hat Ihr Rat noch einmal eine Fristverlängerung beschlossen.

Sie sehen, wir haben es uns in der Kommission nicht leichtgemacht und lange an dieser parlamentarischen Initiative gearbeitet. Wir haben auch Anhörungen mit den Sozialpartnern durchgeführt. Insbesondere die Gewerkschaften versicherten uns dabei, dass man das Anliegen auch auf dem Weg einer Verordnungsänderung herbeiführen könne. Die lange Dauer, verschiedene runde Tische und Rückmeldungen an die Kommission liessen uns zwischendurch immer wieder daran zweifeln. Mit verschiedenen Gesetzesvorschlägen und Abänderungen zum ursprünglichen Vorschlag nahmen wir den Weg der parlamentarischen Initiative wieder auf, liessen uns aber immer wieder versichern, dass man mit der Verordnung bzw. auf dem Verordnungsweg zum Ziel kommen würde.

Am 14. Februar 2019 verabschiedete die WAK-S ihren Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Graber Konrad. Die Initiative fordert, wie ich gesagt habe, eine Anpassung auf Gesetzesstufe, weshalb wir eine Gesetzesänderung gemacht und dem Bundesrat vorgelegt haben. In seiner Stellungnahme vom 17. April 2019 verzichtete der Bundesrat darauf, sich inhaltlich zur Vorlage zu äussern; es ist ja eine parlamentarische Initiative. Er empfahl dem Parlament aber, das Geschäft gleichzeitig mit der parlamentarischen Initiative Keller-Sutter 16.423, "Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten", zu behandeln und dazu die Resultate einer vom SECO in Auftrag gegebenen Studie abzuwarten. Zudem sei, so der Bundesrat, die Meinung der Sozialpartner einzuholen.

Die WAK-S führte an ihrer Sitzung vom 2. Mai 2019 eine zweite Lesung der Vorlage durch und entschied, den geänderten Entwurf dem Bundesrat erneut zur Stellungnahme zukommen zu lassen. Gleichzeitig sistierte sie das Geschäft bis zum Herbst 2019, um für die abschliessende Beratung nach Möglichkeit über eine materielle Stellungnahme des Bundesrates zu verfügen, die Ergebnisse der SECO-Studie zu kennen und im Vorfeld die Sozialpartner anhören zu können.

Der Bundesrat beantragte dem Rat in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 20. September 2019, nicht auf die Vorlage einzutreten, da sie mangels Unterstützung der Sozialpartner zu geringe Erfolgschancen habe. Die Kommission entschied daraufhin, die weitere Behandlung des Geschäfts vorerst zu sistieren, um der Bundesverwaltung die Möglichkeit zu geben, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern für die Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells für bestimmte Branchen eine Verordnungslösung zu finden.

Allianz Denkplatz Schweiz und die Plattform - das sind die Namen der zwei Organisationen - legten einen ersten Verordnungsentwurf vor, der in die Diskussion Eingang fand, aber noch stark überarbeitet wurde. Das SECO erarbeitete einen Entwurf zur Revision der Verordnung 2 vom 10.[NB]Mai 2000 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) und schickte ihn vom 25.[NB]Mai bis zum 15. September 2021 in die Vernehmlassung. Die Verordnung sah und sieht ein Jahresarbeitszeitmodell für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Beratung, Wirtschaftsprüfung und Treuhand vor.

Verschiedene Sozialpartner kritisierten die Verordnung. Den einen ging sie zu weit, den anderen zu wenig weit. Es gab dann am 1. Dezember 2021 wieder eine Aussprache mit den Dachverbänden der Sozialpartner. Diskutiert hat man über die Sonntagsarbeit, die Pausenregelung und die Nachtarbeit sowie über die breite Anwendung der Ausnahmebestimmungen. Die Gewerkschaften wollten den Anwendungsbereich auf gewisse Personenkreise bzw. Branchen eingrenzen. Die parlamentarische Initiative Graber Konrad verlangte aber eine breitere Anwendung des Jahresarbeitszeitmodells.

Die WAK-S nahm die Resultate der Vernehmlassung und den Stand der Diskussion zwischen den Sozialpartnern zur Kenntnis und entschied, etwas entnervt, am 3. Februar 2022 mit 8 zu 4 Stimmen, die Idee der Verankerung eines Jahresarbeitszeitmodells im Arbeitsgesetz fallenzulassen und stattdessen einem Antrag stattzugeben, um bestimmte Arbeitnehmende vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes auszunehmen. Heute sind zum Beispiel die Pfarrer davon ausgenommen. Mit Schreiben vom 9. Februar 2022 lud sie den Bundesrat ein, sich zu diesem Antrag zu äussern, denn in der Zwischenzeit war in der Corona-Zeit das Homeoffice fast zur Regel geworden - mit entsprechendem Bedarf an flexibler Arbeitszeit. Zudem war die WAK-S auch irritiert darüber, dass für das Bundespersonal eine sehr flexible Regelung angewendet wurde, während eine solche der privaten Wirtschaft gleichzeitig verwehrt blieb.

Es war klar, dass Ihre Kommission die parlamentarische Initiative nicht abschreiben würde, solange keine annehmbare Verordnungslösung auf dem Tisch liegt. An der Sitzung vom[NB]3.[NB]Februar 2022 unterbreitete sie dem Bundesrat deshalb die angepasste Gesetzesänderung, die sehr weit ging. Der Bundesrat nahm am 6. April 2022 Stellung dazu. Er [PAGE 509] erachtete die Erfolgschancen dieser neuen Revisionsidee als äusserst gering. Deshalb beantragte er dem Parlament, nicht auf die Gesetzesvorlage einzutreten.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2022 unterbreiteten die Sozialpartner dann eine Verordnungslösung, die Teile - aber nur Teile - der parlamentarischen Initiative Graber Konrad aufnahm und für die WAK-S eine Abschreibung der parlamentarischen Initiative als mögliche Variante erscheinen liess. Man wartete aber bewusst ab, wie sich der weitere Weg der Verordnung entwickelte. Es wurde schon damals, im Oktober 2022, in Ihrer Kommission festgehalten, dass die parlamentarische Initiative viel weiter gegangen wäre als die vorgelegte Verordnungslösung. Die Initiative wollte eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts für besondere Mitarbeitende auf dem Denkplatz Schweiz, aber in der Verordnungslösung waren nur zwei Branchen, nämlich die Bereiche Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung sowie IT, berücksichtigt. Man beliess die parlamentarische Initiative deshalb noch sistiert und nahm die Beratung im April 2023 wieder auf. Anlässlich dieser Sitzung - und das ist wichtig - bekamen wir die Zusicherung, dass die Verordnung per 1. Juli 2023 in Kraft treten wird. Diese Verordnung verschafft nun den IKT-Betrieben sowie den Dienstleistungsbetrieben in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung mehr Flexibilität beim Einsatz ihrer Mitarbeitenden.

Ihre Kommission hält fest - das ist wichtig -, dass mit der geplanten Verordnungsänderung nicht alle Forderungen der parlamentarischen Initiative umgesetzt sind. Sie begrüsst jedoch, dass sich die Sozialpartner auf eine Lösung geeinigt haben, und beantragt Ihnen deshalb, die parlamentarische Initiative 16.414 abzuschreiben.