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Zopfi Mathias · Ständerat · 2023-06-07

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2023-06-07

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative 23.402 keine Folge zu geben und damit gleich zu entscheiden, wie Sie es in der letzten Session bei der Motion Burkart 22.3557, "Neutralität wahren, Stib stärken. Abschaffung der Nichtwiederausfuhrerklärung für Länder mit gleichen Werten und vergleichbarem Exportkontrollregime", getan haben. Die damalige Motion hat vom Bundesrat mehr oder weniger das verlangt, was wir jetzt hier auf dem Weg der parlamentarischen Initiative vor uns haben. Es ist für die Minderheit nicht verständlich, weshalb das gleiche Konzept nochmals vorgelegt wird, nachdem wir bereits entschieden haben. Es ist nicht nur das Konzept, welches in diesem Rat selbst abgelehnt wurde; es ist auch das Konzept, welches die SiK des Nationalrates nicht annehmen wollte, und zwar mit grosser Mehrheit.

Ich bin überzeugt, dass wir bei allen Konzepten, die wir hier noch diskutieren, kein mehrheitsfähiges Konzept finden werden. Ich meine, dass es effizienter wäre, wenn wir uns um mehrheitsfähige Dinge kümmern würden, als immer und immer wieder diese Frage zu beraten. Viele von uns haben das Bedürfnis, der Ukraine in Russlands schrecklichem Krieg gegen das Land beizustehen. Aber dieser Vorstoss hat mit der Unterstützung der Ukraine nicht direkt zu tun. Er ist viel mehr eine Lex Rüstungsindustrie, als er eine Lex Ukraine ist. Er führt dazu, dass wichtige Bestimmungen der Kriegsmaterialgesetzgebung aufgegeben werden. Dabei handelt es sich um Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass Schweizer Waffen nicht in Kriegsgebieten, Bürgerkriegen usw. landen - und Sie alle wissen, dass dies in der Vergangenheit geschehen ist. Das sind nicht nur die Bestimmungen, die wir vor Kurzem, 2021, ins Gesetz geschrieben haben. Insbesondere ist es das Konzept der Nichtwiederausfuhrerklärung, das[NB]seit[NB]vielen[NB]Jahren, mindestens seit 2008, so wie heute besteht und mit dem Vorstoss schlicht und einfach ausgehöhlt wird.

Sie wissen, damals wurde das eingeführt, weil Schweizer Rüstungsgüter in Krisengebieten - z.[NB]B. im Jemen, wenn ich mich richtig erinnere - gelandet sind. Diese Errungenschaften der letzten zwanzig Jahre würden wir aufgeben, und wir würden riskieren, dass Schweizer Munition und Rüstungsgüter wieder in die ganze Welt gelangten. Dem Jemeniten oder Sudanesen ist es dann egal, ob es Schweizer Munition ist, mit der er erschossen wird, und es nützt ihm wenig, dass wir hier drin mit der Gesetzgebung ja eigentlich den heldenhaften Kampf der Ukraine unterstützen wollten.

Das Konzept des Vorstosses setzt darauf, dass wir einfacher - will heissen: ohne Nichtwiederausfuhrerklärung - Waffen an Länder liefern können, die "unseren Werten verpflichtet sind" und "über ein Exportkontrollregime verfügen, das dem unsern vergleichbar ist". Jetzt schauen Sie einmal Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung an. Ja, Sie finden dort Länder, die aussenpolitisch eine ähnliche Position wie die Schweiz verfolgen. Das ist z.[NB]B. Österreich, das sich als neutraler Staat mit ähnlichen Fragen konfrontiert sieht wie wir im Moment. Sie finden auf dieser Liste aber auch andere Länder wie Ungarn; das ist ein Staat, der als "illiberale Demokratie" bezeichnet wird, dessen Werte sich derzeit wohl wenig mit den unseren decken und dessen Staatschef regelmässig Sympathie für Putin äussert. Diese Länder könnten dann Schweizer Waffen weitergeben - ja, unter bestimmten Bedingungen, theoretisch. Die Schweiz könnte die Einhaltung dieser Bedingungen jedoch gar nicht mehr prüfen. Sie würde ihr Vertrauen in diese Länder legen und hoffen - und es wäre nicht mehr als ein Hoffen -, dass diese dann gut hinschauen.

Die Kommissionsmehrheit schreibt im Bericht, die zu restriktive Regelung von Wiederausfuhren werde immer weniger verstanden, was sich negativ auf die Schweiz auswirke. Lassen Sie sich diese Erkenntnis der Kommissionsmehrheit einmal auf der Zunge zergehen. Kein Wort davon, dass die Position der Schweiz, die dürftige humanitäre Unterstützung oder die zögerliche Haltung bezüglich der Ukraine ein Problem wäre. Ja, das wirft man der Schweiz vor, aber doch nicht, dass sie bei den Waffenexporten berechtigte Massnahmen ergreift, damit ihre Waffen nicht überall landen. Die Schweiz beschränkt damit die Möglichkeit, Geld mit Rüstungsgütern zu verdienen, und sie beschränkt sich darin, von Konflikten auf dieser Welt finanziell zu profitieren.

Ja, die Schweiz hat eine Rüstungsindustrie, und ich bin davon überzeugt, dass sie als bewaffnet-neutraler Staat auch eine braucht. Aber als neutraler Staat und als Depositarstaat der Genfer Konventionen braucht die Schweiz auch die höchsten Exportbeschränkungen, und diese hat sie. Sie sind weit, weit höher als jedes vergleichbare Regime der Anhang-2-Länder, und zwar aller Anhang-2-Länder. Auch diesbezüglich ist der Vorstoss Augenwischerei.

Der Vorstoss ist ausserdem demokratiepolitisch fragwürdig. Man kann die Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes gut oder schlecht finden, da bin ich einverstanden. Sie kamen aber zustande, weil dafür Volksinitiativen eingereicht und dann auch zurückgezogen wurden. Nun das Kriegsmaterialgesetz (KMG) zu ändern, wäre angesichts der gemachten Versprechungen und demokratiepolitisch unredlich. Es wäre aber vor allem auch unredlich, wenn man die verlangten Lockerungen des KMG mit der Ukraine begründen würde.

Die Ukraine braucht unsere Hilfe - Hilfe und nicht einfach Waffen. Sie können mir glauben, dass mir mein Besuch im Oktober 2022 in der Ukraine dies klar vor Augen geführt hat. Die Ukraine benötigt Hilfe beim Wiederaufbau von Infrastrukturen, und zwar jetzt. In jedem Gebiet, das die Ukraine zurückerobert, hat die russische Armee zum Beispiel die Kommunikationsinfrastruktur zerstört. Die Transportwege wurden und werden gezielt angegriffen. Das Land braucht Hilfe bei der Entminung. Bei meinem Besuch habe ich zerstörte Gebäude gesehen, darunter Kindergärten, Wohnhäuser, Polizeistationen, Krankenhäuser usw. Der Bedarf an Unterstützung ist enorm. Die Ukraine benötigt für ihre Bürgerinnen und Bürger dringend eine Schutzmacht in Moskau, welche ihre konsularischen Interessen vertritt. Und die Ukraine ist auf die Arbeit des IKRK dringend angewiesen. In jedem Krieg braucht es Hilfe, damit die Zivilbevölkerung den Krieg übersteht. Hier kann die Schweiz viel machen - das wäre unsere Rolle.

Ich habe Tätigkeitsfelder genannt, in denen die Schweiz meisterhaft unterwegs sein könnte. Wir dürfen eigentlich stolz sein auf diese Rolle, aber wir müssen sie auch ausfüllen. Wir werden nächste Woche einen Vorstoss beraten, der mehr Engagement der Schweiz fordert, und ich hoffe auf Ihre Zustimmung. Im Rahmen der Debatte zur Motion Burkart hat Kollege Hegglin genau das erwähnt und aufgezeigt, wo die Schweiz gefragt ist. Das ist sie an vielen Orten, und es sind genau jene Orte, wo der neutrale Staat mehr tun kann und mehr tun muss als andere.

Der Begriff der Neutralität ist in Verruf geraten. Er ist in Verruf geraten, weil wir uns unter seinem Deckmantel als Geschäftemacher betätigt haben und uns vielleicht auch weiter als Geschäftemacher betätigen wollen. Das ist genau, was man uns mit diesem Vorstoss auch wieder vorwerfen könnte. Aber die Neutralität ermöglicht es uns auch, Organisationen wie das IKRK zu beherbergen und zu schützen. Alleine die Arbeit des IKRK und die Wichtigkeit des internationalen Genf dürften realistisch gesehen weit, weit über dem Nutzen der Freigabe von Munition aus Schweizer Produktion liegen. Also gefährden wir sie doch nicht. Es erstaunt mich echt, dass diese Rollendiskussion in der Deutschschweiz nicht ansatzweise so stark geführt wird wie die Frage der Waffenfreigaben, zumindest in den Medien.

Die Neutralität hat einen Wert; sie hat dann einen Wert, wenn wir sie in die dringend notwendige europäische Sicherheitsarchitektur einbetten. Wie 1815 die Neutralität im europäischen Kontext konzipiert wurde, so kann sie in der [PAGE 513] Sicherheitspolitik des Europa der Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Selbst wenn Sie aber dem Konzept der militärischen Neutralität skeptisch gegenüberstehen, gilt das, was Kollegin Z'graggen bei der Debatte über die Motion Burkart gesagt hat, nämlich dass man die Vor- und Nachteile der Neutralität, ihre Interpretation und ihre Entwicklung nicht voreilig, sondern wohlüberlegt diskutieren sollte.

Wir haben in der Kommission Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler angehört. Sie haben uns klar gesagt, dass jeder Entscheid, der direkt zu einer Unterstützung einer Kriegspartei führt, einen Rechtsverstoss darstelle. Das gelte nicht nur für die Anfrage eines Staates, Munition für die Lieferung freizugeben, es gelte auch für unsere Gesetzgebung. Wenn wir ein Gesetz machen, das die Ukraine militärisch besserstellen soll, wenn das unsere Motivation ist, dann ist das rechtswidrig. Sie waren sich einig, dass das Haager Abkommen gilt.

Der Berichterstatter hat sehr intensiv auf das Thema Ukraine hingewiesen. Die Mehrheit der Kommission begründet ihre Unterstützung und diesen Vorstoss aber nicht mit der Ukraine. Sie können das PDF des Kommissionsberichtes nehmen und das Wort "Ukraine" suchen - es kommt kein einziges Mal vor, kein einziges Mal. 14-mal, wenn ich richtig gezählt habe, kommt das Wort "Kriegsmaterial" vor.

Stellen Sie sich die Botschaft an das Ausland vor, wenn wir ausgerechnet jetzt mehr Waffen exportieren wollen: an alle, aber nicht an die Ukraine. Man könnte uns doch zu Recht vorwerfen, dass wir das Geld wählten und nicht die Moral. Das ist das Zeichen, das wir aussenden würden. Was wir nicht aussenden würden, wäre das Zeichen, dass wir handeln. Denn jedem muss klar sein, dass die parlamentarische Initiative zuerst verschiedene Phasen überstehen müsste. Eine Vernehmlassung würde stattfinden, und am Schluss, nach mehreren Sessionen mit Differenzbereinigungen, gäbe es mit Sicherheit eine Volksabstimmung über diese Frage. Sprich: Es würde mindestens 2025, und hier wäre ich wahrscheinlich noch optimistisch, bis wir die Gesetzesänderung, die wir hier anstossen würden, auch beschlossen hätten.

Hinzu kommt, dass die Nichtwiederausfuhrerklärungen erst nach fünf Jahren aufgehoben würden. Die Frage der Rückwirkung ist nämlich höchst heikel und würde wahrscheinlich negativ beantwortet werden müssen. Für die Ukraine wäre die Lieferung dann 2030 möglich - stellen Sie sich das vor!

Es ist nichts als unredlich, so zu tun, als würden wir in jedem Moment Waffen freigeben, wenn es doch mindestens bis 2025, vielleicht auch bis 2030 dauern dürfte. Es ist unredlich, so zu tun, als ginge es um die Ukraine, wenn es stattdessen um die Rüstungsindustrie geht. Es ist unredlich und demokratiepolitisch unfair, legitimierte Bestimmungen aus Volks- und parlamentarischen Abstimmungen zur Kriegsmaterialgesetzgebung unter diesen Vorwänden aufzuweichen.

Mein klares Fazit ist: Versenken wir heute diese parlamentarische Initiative, die ein untauglicher Versuch am falschen Objekt ist. Nutzen wir unsere Zeit, unsere Ressourcen, um über wirkliche Hilfe für die Ukraine zu reden, sie zu beschliessen und unsere Rolle zu stärken. Und, ja, diskutieren wir über die Neutralität, unsere Rolle in der europäischen Sicherheitsarchitektur, und, damit verbunden, ja, diskutieren wir auch die Kriegsmaterialgesetzgebung. Das sollten wir aber in Ruhe tun und mit der Gewissheit, dass wir im humanitären Bereich so viel mehr tun können für die Unterstützung der leidenden Zivilbevölkerung, und zwar nicht nur in der Ukraine, sondern weltweit, als wenn wir es hiermit tun würden.

Ich bitte Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.