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Imboden Natalie · Nationalrat · 2023-06-07

Imboden Natalie · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2023-06-07

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion will den Anstoss für eine Totalrevision der Bundesverfassung geben, und zwar über den Weg der Einsetzung einer verfassunggebenden Kommission, die hier "Zukunftsrat" genannt wird, weil die ganze Bevölkerung und insbesondere die Jugend darin einbezogen werden soll. Dieser Zukunftsrat, dieser Verfassungsrat soll sich mit der Frage beschäftigen, wie eine Überarbeitung der aktuellen Verfassung inhaltlich aussehen könnte, und zuhanden der Bundesversammlung einen materiellen Entwurf für eine neue Bundesverfassung der Zukunft erarbeiten. Bei der Zusammensetzung ist es wichtig - und das ist ein Kernpunkt -, dass die Bevölkerung möglichst breit repräsentiert wird und gerade auch jüngere Menschen einbezogen werden.

Warum braucht es eine Totalrevision? Das werden Sie nun fragen. Das aktuelle Jubiläum von 175 Jahren Bundesverfassung gibt den Anstoss dazu, nicht nur zurückzuschauen, sondern auch in die Zukunft zu blicken. Wie soll die Schweiz der Zukunft bezüglich ihrer politischen Institutionen gestaltet sein? Die Vision dahinter ist folgende: Wir schauen ins Jahr 2048 - zwei Jahre bevor wir die Klimaziele hoffentlich erreichen werden -; dannzumal werden 200 Jahre moderne Schweiz gefeiert werden. Die Hoffnung ist, dass die Schweiz dann auch eine neue, modernisierte Verfassung haben wird.

Wir sind stolz darauf, dass wir als älteste Demokratie Europas unsere Verfassung von 1848 feiern können. Einige Zeit später, 1891, wurde dann auch das Initiativrecht eingeführt. Seither waren 348 Volksinitiativen in der politischen Debatte; über 248 wurde in einer Volksabstimmung abgestimmt; und [PAGE 1171] - Sie wissen es - nur 25 Mal hat die Bevölkerung einer partiellen Änderung der Verfassung zugestimmt. Zu Beginn betrafen Initiativen das Absinth-Verbot oder die Einführung der Proporzwahl; in der jüngsten Vergangenheit betrafen sie die Pflege oder den Schutz der Jugend bei der Tabakwerbung.

Unsere Verfassungsinitiative ermöglicht es, die Bundesverfassung nur sehr punktuell zu ändern. Es fehlt hingegen eine übergeordnete Betrachtung und auch eine Debatte darüber, welche politischen Instrumente, welche politischen Institutionen und auch welche politischen Aufgaben unser Staatswesen künftig haben soll.

Was die Gründerväter von 1848 mit Weitsicht und Mut geschaffen haben, soll auch die Generation des 21. Jahrhunderts diskutieren können. Nachdem die letzte Totalrevision unserer Bundesverfassung im Jahr 1999 weitgehend eine Fortführung aus dem 20. Jahrhundert gewesen ist, soll heute der Anstoss gegeben werden für eine Revision für die Zukunft, für unser jetziges, das 21. Jahrhundert.

In unserer geltenden Verfassung steht in Artikel 192 Absatz[NB]1: "Die Bundesverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden." Und nach Artikel 193 ist eine Totalrevision der Bundesverfassung vom Volk oder von einem der beiden Räte vorzuschlagen.

Die Schweiz hat heute ein Demokratieproblem. Einerseits ist ein wachsender Teil der Bevölkerung, die in der Schweiz lebt, von den politischen Rechten ausgeschlossen. Mehr als ein Viertel der Bevölkerung hat keinen Schweizer Pass und damit weitgehend keine politische Mitwirkung, obschon das in unserer Verfassung vorgesehen ist. Es ist zunehmend ein Problem, wenn in einer direkten Demokratie nur drei Viertel abstimmen können. Damit werden wir zu einer Drei-Viertel-Demokratie. Zudem ist die Mehrheit der Menschen, die abstimmen, heute über 55 Jahre alt, und der Trend, wonach dieses Durchschnittsalter weiter steigt, hält an.

Die Welt hat sich in den letzten Jahren verändert: geopolitisch, ökologisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Wir wollen diese Herausforderungen annehmen und mit der Integrationskraft unserer Gründervätergeneration die Verfassung der Zukunft gestalten.

Helfen Sie mit, dass die junge Generation hier mitwirken kann, gewähren Sie dem vorliegenden Vorstoss Ihre Unterstützung!