Rieder Beat · Ständerat · 2023-06-08
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-08
Wortprotokoll
Es ist ein Entscheid, der über mehrere Absätze geht. Es geht um die Befreiung vom Netznutzungsentgelt für Betreiber von Speichern mit Endverbrauch und damit auch um die Definition des Endverbrauchs gemäss Artikel 4 Absatz 1 StromVG, welchen wir eingangs der Debatte noch offengelassen haben.
Der Nationalrat und die Mehrheit der Kommission haben Bestimmungen eingeführt, welche Konsumenten von Energie, die diese in ihren kleinen Speichern zwischenspeichern und dann ins Netz zurückgeben, vom Netznutzungsentgelt befreien. Dies fördert insbesondere die Elektromobilität, aber auch die Fotovoltaikanlagen. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Wenn nun eine sehr grosse Anzahl von Strombezügern vom Netznutzungsentgelt befreit werden, ihre Energie in kleinen Speichern speichern und nach Gutdünken wieder ins Netz zurückgeben, allenfalls noch zu einem Zeitpunkt, in dem das Netz die Energie gar nicht aufnehmen kann und auch nicht benötigt, dann ist das eine Bevorzugung dieser Bevölkerungsgruppe. Die Kosten dafür müssen dann sonst wie und sonst wem belastet werden, vermutlich insbesondere auch der Mehrheit der Mieter in der Schweiz. Es wird offensichtlich zu einer gewissen Entsolidarisierung bei den Netznutzungsentgelten kommen.
Die Mehrheit der Kommission will die Speicher ohne Endverbrauch vom Netznutzungsentgelt mit gewissen Rahmenbeschränkungen befreien. Der Nationalrat geht hier zu weit. Wer einen Speicher mit Endverbrauch unterhält, der erhält für den Strom, den er aus dem Netz bezieht, zwischenspeichert und später wieder zurückspeist, eine Rückerstattung, und zwar zum Netztarif zum Zeitpunkt des Bezugs. Der Nationalrat geht hier wahrscheinlich von der Annahme aus, dass zukünftig eine sehr grosse Anzahl unserer Bevölkerung eine solche Speicherkapazität ausweist. Die Mehrheit der Kommission möchte diesen Schritt jetzt vollziehen. Die Minderheit der Kommission sieht hier Schwierigkeiten für die Netzbetreiber und Kosten auf den Konsumenten zukommen. In der Abstimmung wurde der Entscheid zugunsten der Fassung des Nationalrates mit 7 zu 4 Stimmen gefällt.