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Fischer Roland · Nationalrat · 2023-06-08

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2023-06-08

Wortprotokoll

Die Schweiz war im Juli 2022 Gastgeberin der Ukraine Recovery Conference in Lugano, die den Wiederaufbauprozess einleitete. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die Lugano-Prinzipien verabschiedet. Sie dienen der internationalen Gemeinschaft als Referenz, um gemeinsam mit den ukrainischen Behörden den Wiederaufbau des Landes zu planen. Laut diesen Prinzipien muss der Wiederaufbau der Ukraine in einer nachhaltigen Weise auf Reformen hinarbeiten, d.[NB]h. im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie dem Pariser Klimaabkommen erfolgen. [PAGE 1178]

Die ukrainische Regierung rechnete im Juli 2022 mit einem Investitionsbedarf für den Wiederaufbau von mehr als 750 Milliarden US-Dollar. Mit der Fortsetzung des Kriegs dürften die Schäden noch deutlich höher ausfallen. Ein Wiederaufbau in dieser Grössenordnung kann nur mit massiver Unterstützung der westlichen Staaten finanziert werden. Dazu soll gemäss Ihrer Aussenpolitischen Kommission auch die Schweiz einen massgeblichen Beitrag leisten. Die bisherigen Hilfszusagen der Schweiz an die Ukraine werden jedoch ihrem Engagement an der Lugano-Konferenz nicht gerecht. Gemäss dem "Ukraine Support Tracker" des Kieler Instituts für Weltwirtschaft liegt die Schweiz bei der bilateralen Hilfe weit zurück. Vergleichbare Staaten wie zum Beispiel Österreich und Norwegen leisten im Verhältnis zu ihrer Wirtschaftskraft deutlich höhere Beiträge als die Schweiz.

Die Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen deshalb mit der vorliegenden Motion, den Bundesrat zu beauftragen, dem Parlament ein Unterstützungsprogramm für die Ukraine zu unterbreiten. Es soll eine Rechtsgrundlage für die Unterstützung der Ukraine geschaffen werden, in welcher die Rahmenbedingungen des Unterstützungsprogramms festgelegt werden. Das Programm soll über die nächsten fünf bis zehn Jahre einen Umfang von mindestens 5 Milliarden Franken aufweisen. Gemäss Programm sollen die Mittel in der Ukraine namentlich für die humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Friedensförderung und den Wiederaufbau der Infrastruktur eingesetzt werden.

Eine Minderheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Sie argumentiert unter anderem, dass heute noch überhaupt nicht klar sei, wie sich die internationale Staatengemeinschaft den Wiederaufbau vorstelle, und man deshalb noch keine Rechtsgrundlage für ein Unterstützungsprogramm in solcher Höhe schaffen könne.

In Bezug auf die Rechtsgrundlage für das Unterstützungsprogramm wurde jedoch vonseiten der Mehrheit der Kommission darauf hingewiesen, dass auch die Finanzierung geregelt werden soll. So sollen die finanziellen Mittel für das Programm als ausserordentlicher Zahlungsbedarf gemäss Artikel 126 Absatz 3 der Bundesverfassung beantragt werden. Damit soll unter anderem auch verhindert werden, dass die Unterstützung der Ukraine auf Kosten anderer Bereiche der internationalen Zusammenarbeit erfolgt.

Der Krieg in der Ukraine ist zweifellos ein ausserordentliches Ereignis, welches einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf rechtfertigt. Die Ukraine verteidigt mit ihrem Widerstand gegen den russischen Aggressor auch unsere Werte der Freiheit, Demokratie und Menschenrechte. Die Zerstörungen in der Ukraine sind angesichts der andauernden Bombardierungen durch Russland immens. Die Schweiz als einer der wohlhabendsten Staaten in Europa, mit einer starken Wirtschaft und einem gesunden Staatshaushalt, steht besonders in der Pflicht, einen im Vergleich zu ihrer Wirtschaftskraft angemessenen Beitrag zu leisten.

Ich danke Ihnen im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission für Ihre Zustimmung zu dieser Motion.

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