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Engler Stefan · Ständerat · 2023-06-08

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-08

Wortprotokoll

Sie erinnern sich, wir haben gestern lange über die Regulierungsfolgen, die Regulierungsfolgekosten diskutiert, über die das Parlament eine gewisse Gewissheit haben möchte, bevor es über Gesetze entscheidet. Diese Vorlage ist das Beispiel für eine Blindflugvorlage, weil im Bereich der Netzkosten niemand darüber Auskunft geben kann, was das letztendlich kosten wird und wie diese Kosten verteilt werden. Man lebt nach dem Prinzip "Jemand bezahlt es am Schluss dann schon".

Sie erinnern sich vielleicht, am Anfang der 2000er-Jahre stand die Strommarktöffnung auf der politischen Agenda. Diese Strommarktöffnung scheiterte am Widerstand der Elektrizitätswerke, und zwar der lokalen Elektrizitätswerke, der Verteiler. Im Nachhinein muss man sagen: Zum Glück haben sie sich damals gewehrt. Um meine Interessenbindung offenzulegen: Ich bin im Verwaltungsrat eines Gemeindeelektrizitätswerks, also nicht im Verwaltungsrat des EWZ oder eines grossen Stromkonzerns, sondern eines Gemeindeelektrizitätswerks. Dieses hat als Hauptaufgabe den Betrieb, den Unterhalt und die Erneuerung des Stromnetzes - als Herz der Stromversorgungssicherheit unserer Bevölkerung, der Wirtschaft und auch der Haushalte. Unter diesen Vorzeichen sehe ich dem, was das Parlament im Bereich der Netze neu zu regulieren im Begriff ist, schon mit grossen Zweifeln entgegen.

Die Frage der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften ist nur ein Puzzlestück daraus. Effizienzmassnahmen im Netz, die Verantwortlichkeiten der Lieferanten, die Rückvergütung des eingespiesenen Stroms aus Fotovoltaikanlagen und jetzt diese lokalen Elektrizitätsgemeinschaften - alle Themen betreffen das Netz. Sie sind sehr technisch, und umso mehr erstaunt es mich, wie "grobschlächtig" das Parlament über diesen Bereich hinweggeht. Wenn Sie, Herr Bundesrat, weiterhin die Hoffnung haben wollen, es gehe am Schluss ohne Referendum, tun wir gut daran, ein Augenmerk darauf zu richten, was wir dem Netz aufbürden und wie wir die dabei entstehenden Kosten verteilen.

Ich habe heute viel von Mieterschutz gehört. Es wurde gesagt, die Mieter bezahlten den Vermögenden die Erstellung von Fotovoltaikanlagen, indem die Netzkosten bei ihnen zurückbleiben und sie dafür aufkommen müssen. Kollege[NB]Fässler hat es eigentlich gut auf den Punkt gebracht: Die Entsolidarisierung kann man so weit treiben, dass am Schluss nur noch die Mieter, die Pächter und gewisse Stockwerkeigentümer den Betrieb des Stromnetzes finanzieren.

Nun zum Vorhaben, lokale Elektrizitätsgemeinschaften zu schaffen: Nebst den bisherigen Eigenverbrauchsgemeinschaften und dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch wird mit der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft ein drittes Eigenverbrauchskonstrukt geschaffen, und das über die Leitungen der Verteilnetze und auch über den Ort der Produktion hinaus. Nur schon die Gliederung dieser Bestimmung zeigt auf, wie unsicher der Gesetzgeber unterwegs ist. Dass man hier unsicher ist, begreife ich dann wiederum. Die Umsetzung ist nicht geklärt, das Ganze ist nicht umsetzungsreif, über die Kostenfolgen, die man nicht kennt, habe ich schon gesprochen, und ich bin auch der Meinung, der Nutzen ist nicht hinterfragt.

Natürlich gibt es Branchen, die ein Interesse daran haben, autonome Inseln der Stromproduktion und der Stromverteilung zu schaffen. Ihnen ist es auch gleich, wer es bezahlt; ihre Rechnungen werden bezahlt. Uns als Vertreterinnen und Vertretern der Kantone kann es aber nicht egal sein, wenn das auf Kosten einer bestimmten Bevölkerungsschicht geschieht. Wir sind daran, eine Zweiklassen-Netzgesellschaft zu schaffen: diejenigen, die das Netz bezahlen, und diejenigen, die vom Netz profitieren. Deshalb möchte ich Sie bitten, die Bestimmungen für diesen neu geschaffenen Zusammenschluss aus der Gesetzesvorlage herauszustreichen. Immerhin hatte der Bundesrat dieses neue Instrument gar nicht vorgesehen, es kam sogar über den Ständerat in die Gesetzgebung hinein, und es ist die letzte Chance, die wir jetzt haben, diesen Fehler rückgängig zu machen.

Die Einführung eines solchen virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch verspricht eine Entlastung des Netzes. Stimmt das? Ich habe versucht, in den Unterlagen der Kommission, soweit sie für mich als Nichtkommissionsmitglied zugänglich sind, Aufschluss darüber zu bekommen, wie tief das hinterfragt worden ist. Die Kosten sind sowieso nicht ausgewiesen, aber wie tief ist der Nutzen hinterfragt worden? Ich stellte fest, dass das Prinzip gilt: Wir glauben einfach einmal daran, dass es so ist, ohne dass eine substanzielle Abklärung dafür vorliegt.

Das Ganze ist nicht reif. Virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch oder jetzt lokale Energiegemeinschaften verfügen bekanntlich über eigene Produktionsanlagen, in aller Regel Fotovoltaikanlagen, und verkaufen die produzierte Energie innerhalb des jeweiligen virtuellen Zusammenschlusses. Für den Transport ihrer selbst produzierten Energie über das öffentliche Verteilnetz sollen sie im Vergleich zu Verbrauchern, die ihren Strom am freien Markt oder in der Grundversorgung beziehen, weniger Netzentgelt zahlen.

Jetzt wird die Idee in den Raum gestellt, dass die virtuellen Energiegemeinschaften dem Netz sogar nützen würden, da der Strom - ich habe vorhin gehört: Strom "aus der Region, für die Region" - in der Nähe der Produktion verbraucht würde und entsprechend nicht weit transportiert werden müsse. Das ist eine eigenartige Auffassung von physikalischen Gesetzen - als könnte man den Strom so abgrenzen, dass er das übergeordnete Netz überhaupt nicht beanspruchen müsste. Der Netzausbau richtet sich aber nach der angeschlossenen Verbrauchs- bzw. Erzeugungskapazität, also nach dem Durchmesser der Leitung, nicht nach dem Konsum oder der Nähe einer Produktionsanlage.

Auch die Mitglieder von lokalen Energiegemeinschaften haben durch ihren Anschluss an das öffentliche Netz die [PAGE 529] Möglichkeit, sich jederzeit zu hundert Prozent ausserhalb ihrer Energiegemeinschaft zu versorgen respektive Strom in das Netz einzuspeisen. Die Teilnehmer einer solchen lokalen Energiegemeinschaft haben somit gar keinen Anreiz, ihren Anschluss bzw. ihre Leistung zu verkleinern. Letzteres gelingt nur bei einer Veränderung des Tarifsystems hin zu einem rein leistungsbasierten Netztarifsystem. Nun könnte ich Ihnen auch aufzeigen, dass die Förderwirkung solcher lokaler Energiegemeinschaften für Fotovoltaikanlagen höchst fragwürdig ist. Es muss also hinterfragt werden, ob das so überhaupt aufgeht.

Zusammenfassend meine ich, dass die Zeit dafür nicht reif ist. Es wurde durch den Kommissionssprecher gesagt, es würden Pilotversuche mit solchen lokalen Elektrizitätsgemeinschaften durchgeführt. Wenn Pilotversuche dafür gemacht werden, dann werden Sie mir nicht weismachen können, dass das in der Breite umsetzungsreif ist, ohne die völlig unterschiedlichen Strukturen unserer Elektrizitätswerke zu berücksichtigen. Wir kennen ganz grosse Elektrizitätswerke - das der Stadt Zürich -, wir kennen kleine Elektrizitätswerke auf dem Land, und Sie setzen voraus, dass das jetzt für alle funktionieren soll und funktionieren muss, was in Pilotversuchen ausgetestet wird.

Wir machen uns, wenn das scheitert und wenn das die lokalen Elektrizitätswerke überfordert, mitschuldig, an einem Gesetz mitgewirkt zu haben, das in der Umsetzung gar nicht möglich und stark von Brancheninteressen unterstützt ist. Ich bitte Sie also, diesen Fehler nicht zu machen und für die Weiterbearbeitung der Gesetzgebung auszuweisen, was das kostet und wer das bezahlt. Das habe ich bis heute aus der Kommission von niemandem gehört. Im Gegenteil, die Kommissionsmitglieder haben selber Zweifel daran, ob sie richtig unterwegs sind. Mit der Streichung der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften entschlacken Sie dieses Gesetz etwas, nehmen auch etwas von den Konflikten raus und können noch darauf hoffen, dass damit in einer Abstimmung ein Widerstand wegfällt.

Bei den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften kommt ja noch etwas dazu: Sie werden dreifach privilegiert. Sie haben auch noch die Möglichkeit, im offenen Markt, also nicht einmal beim lokalen Elektrizitätswerk, Strom einzukaufen, obwohl sie die entsprechenden Skaleneffekte gar nicht erreichen. Folglich ist es eine dreifach ungerechte Behandlung solcher neu geschaffener Konstrukte.