Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-06-08
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-06-08
Wortprotokoll
Mit der Annahme der Motion "Besteuerung von elektronischen Zigaretten" der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates wurde der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zur Besteuerung von sogenannten E-Zigaretten zu schaffen. Dabei muss die Steuer dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen und[NB]entsprechend[NB]tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten.
Ich werde Ihnen kurz die wichtigsten Punkte dieser Vorlage erläutern. Der Bundesrat sieht ja eine differenzierte Besteuerung vor. Um Rauchende nicht von einem Umstieg auf die weniger schädlichen E-Zigaretten abzuhalten, soll bei wiederverwendbaren E-Zigaretten die Steuer vergleichsweise tief angesetzt werden. Der vorgeschlagene[NB]Steuersatz[NB]beträgt[NB]20[NB]Rappen[NB]je Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit.
Einweg-E-Zigaretten sind im Vergleich zu wiederverwendbaren Systemen deutlich günstiger. Bunte Aufmachungen und Aromen wie Cola, Energy Drink oder Gummibärchen sind bei Jugendlichen populär und haben bei diesen auch einen regelrechten Boom ausgelöst. Um Jugendliche vom Konsum von Einweg-E-Zigaretten abzuhalten, eignet sich der für wiederverwendbare E-Zigaretten vorgesehene Steuertarif eben nicht. Der Preis für eine typische Einweg-E-Zigarette von aktuell 6 Franken würde nur um 40 Rappen steigen. Eine präventive Wirkung würde dies kaum entfalten. Aus diesem Grund soll die Steuer auf Einweg-E-Zigaretten auf 1 Franken je Milliliter festgelegt werden, dies unabhängig davon, ob diese Nikotin enthält. Es geht also darum, die Hemmschwelle der Jugendlichen zu erhöhen, damit sie gar nicht erst mit dem Dampfen anfangen und dann möglicherweise auf Tabakprodukte umsteigen.
Nun kurz ein internationaler Vergleich: In der Europäischen Union sind E-Zigaretten in allen Mitgliedstaaten erhältlich, sie werden aber nur in zwölf Staaten besteuert. Der Steuersatz variiert zwischen 13 und 32 Cent je Milliliter Flüssigkeit. Frankreich und Österreich besteuern E-Zigaretten noch nicht. Deutschland besteuert die Flüssigkeiten zu 16 Cent je Milliliter, mit schrittweiser Erhöhung auf 32 Cent bis 2026. In Italien beträgt die Steuer 13 Cent je Milliliter. Die vom Bundesrat beantragte Bemessungsgrundlage ist mit der Besteuerung der europäischen Länder kompatibel. Im internationalen Vergleich sind die beantragten Steuersätze angemessen. Eine höhere Steuer würde den Einkaufstourismus ansteigen lassen und den hiesigen Handel benachteiligen.
Da andere Länder keine differenzierte Besteuerung vorsehen, wird die Schweiz bei Einweg-E-Zigaretten mit Abstand die höchste Steuer aufweisen. Die Gefahr eines steigenden Einkaufstourismus erachtet der Bundesrat aber als eher gering. Jugendliche, welche zur hauptsächlichen Zielgruppe der Einweg-E-Zigarette gehören, tätigen ihre Käufe ja normalerweise nicht im Ausland. Sie fahren nicht über die Grenze, um solche Produkte zu kaufen.
Der Bundesrat geht von jährlichen Mehreinnahmen von 14 Millionen Franken aus. Diese kommen vollumfänglich der AHV und der IV zugute. Trotz der enormen Produktevielfalt ermöglicht die gewählte Besteuerung einen einfachen Vollzug, und der Aufwand für die Wirtschaft und das Gewerbe ist gering. Die beiden Hauptziele der Besteuerung von E-Zigaretten werden mit dieser Gesetzesänderung erfüllt: Die im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten tiefere Besteuerung von E-Zigaretten bietet für aufhörwillige Rauchende einen Anreiz, auf die weniger gesundheitsschädlichen E-Zigaretten umzusteigen. Jugendliche hingegen werden durch die deutlich höhere Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten davon abgehalten, diese zu konsumieren und möglicherweise regelmässig zu verwenden.
Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten, dieser zuzustimmen und durchgehend der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.