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Walti Beat · Nationalrat · 2023-06-08

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-08

Wortprotokoll

E-Zigaretten sind seit 2012 steuerbefreit. Mit Vorstössen unserer Räte wurde 2019 verlangt, dass das geändert wird und die ganzen Produkte in ihrer Vielfalt, von der Sie bereits gehört haben, wieder der Besteuerung unterstellt und in die bestehende Steuersystematik eingefügt werden sollen, was mit der vorliegenden Vorlage geschehen soll. Worum es hier nicht geht, ist die Grundsatzfrage, die soeben der Minderheitssprecher angeführt hat, ob die ganzen Konzepte für Prävention und Jugendschutz - man könnte etwas böse sagen: die Volkserziehung oder das pädagogische Programm - richtig seien. Es geht auch nicht um Cannabis, sondern um einen sehr fokussierten Themenbereich. Der Berichterstatter hat es bereits erwähnt: Die Gesamtschau wird mit einem Postulat eingefordert. Dann werden wir sehr wohl eine Diskussion im Grundsatz führen können und müssen.

Im Teilaspekt, über den wir heute entscheiden, geht es um das bestehende Konzept der Besteuerung von Rauchwaren. Es geht eben darum, diese neuen Rauchwaren im weiteren Sinne in das Konzept zu integrieren, ohne damit die Ziele, die das bestehende Besteuerungssystem heute verfolgt, mit unsachgemässer Behandlung zu verfehlen. Es gibt eigentlich zwei Ziele:

Einfach zusammengefasst geht es erstens darum, den Raucherinnen und Rauchern den Umstieg als Einstieg in den Ausstieg zu erleichtern, indem man für Produkte, die ein deutlich geringeres Gesundheitsschädigungspotenzial haben, günstige Voraussetzungen schafft. Das gelingt mit dieser Vorlage: Das Schädigungspotenzial dieser neuen, alternativen Rauchmittel ist effektiv sehr viel geringer als dasjenige der klassischen Zigaretten.

Der zweite Aspekt, der im Auge behalten werden muss, ist, dass keine neuen Anreize für den Einstieg in die hippe Welt des Dampfens und Rauchens geschaffen werden sollen. Da adressieren wir insbesondere die jüngeren Segmente, die vor allem auf dem Weg der Einwegprodukte einfacheren Zugang zu dieser Welt finden. Diese Anreize will man natürlich auch nicht schaffen, deshalb wurde herausgefunden, dass es Sinn macht, einen abgestuften Besteuerungstarif einzuführen, wie es die Vorlage vorsieht.

Ein dritter Aspekt ist die Frage der Umsetzung, die uns immer sehr umtreibt. Wir wollen keine unnötige Bürokratie schaffen, weder verwaltungsseitig noch für die betroffenen Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten. Deshalb stellt sich die Frage, welches das richtige Besteuerungskriterium ist. Hier kann ich sagen, dass wir uns im Grundsatz der Logik der Mengenbesteuerung anschliessen; weitere Ausführungen zur Tarifstruktur und zur richtigen Tarifhöhe werden wir in der Detailberatung noch bekannt geben.

Hier bitte ich Sie einstweilen im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, das heisst, den Minderheitsantrag Tuena abzulehnen.