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Michel Matthias · Ständerat · 2023-06-08

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-08

Wortprotokoll

Auch aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates spreche ich mich für das Eintreten aus. Auch wenn wir im Ständerat das gleiche oder ein analoges Resultat erreichen werden wie im Nationalrat, nämlich die Einsetzung einer PUK, war[NB]das[NB]Vorgehen[NB]anders.[NB]Unser Büro hat mit seinem Antrag zugewartet. Es hat sich auf die Vorabklärungen und Einschätzungen der GPK-S abgestützt, und wir haben das sehr geschätzt.

Es ging nämlich erstens darum, ein erstes vertieftes Bild über die komplexe Situation in diesem Kontext zu gewinnen. In den Märztagen, es wurde kurz erwähnt, überboten sich ja die Schlagzeilen zum mutmasslichen Versagen der Behörden, obwohl viele Fakten noch gar nicht auf dem Tisch lagen. Für die Oberaufsicht und damit auch für das Parlament war es deshalb wichtig, sich zuerst eine erste Übersicht zu verschaffen, um solide Entscheidgrundlagen zum weiteren Vorgehen zu erhalten.

Zweitens konnte die GPK mit ihren Fragestellungen und Strukturierungen schon Vorarbeiten für die weiteren Untersuchungen leisten, auch nur schon, um einen Begriff davon zu erhalten, wie lange und mit welchem Auftrag eine PUK zu handeln haben wird.

Drittens konnte sich, es wurde erwähnt, das Büro des Ständerates auf die Meinung der GPK-S stützen, die von den schon durchgeführten Anhörungen und ersten Erkenntnissen geprägt war. Der Antrag des Büros ist somit nicht ein emotionaler Antrag aus dem Bauch heraus, sondern er ist wohlbegründet.

Viertens haben die beiden GPK mit ihren Arbeiten ein Vakuum zwischen Mitte März und Juni vermieden. Wir haben in den Subkommissionen und im Plenum mehrere Anhörungen mit der EFD-Vorsteherin, der Nationalbank und der Finma durchgeführt.

Die nicht ganz einstimmige Haltung der GPK-S zu einer PUK mag mehreres aufzeigen. Das sei hier auch erwähnt, um die Erwartungen an eine PUK nicht zu hoch zu schrauben. Inhaltlich - inhaltlich! - kann eine PUK nicht mehr untersuchen, als eine GPK dies könnte. Eine PUK ist an dieselben verfassungsrechtlichen Grenzen der Oberaufsicht gebunden, zum Beispiel gegenüber einer unabhängigen Nationalbank. Die Tragweite der Oberaufsicht ist für alle Oberaufsichtsorgane gleich, ob sie nun PUK oder GPK heissen. Das haben wir auch in einem Arbeitspapier dargelegt. Sodann untersucht eine PUK das Verhalten der Behörden. Das wurde auch von Kollege Hefti erwähnt, und der Beschluss sagt es. Die Behörden stehen im Fokus und nicht das Verhalten der Bank. Dieses kann nur, aber immerhin, indirekt über Informationspflichten erkundet werden. Das wurde im Bericht zum Antrag auch ausgeführt. Das heisst umgekehrt, dass die Bank selber oder neu die UBS aufgefordert ist - ich glaube, das muss man hier wirklich betonen -, ihrerseits alles zu tun, um die [PAGE 538] Vorkommnisse zu klären und die Lehren daraus zu ziehen. Diese Erwartung habe ich, und das hat die Bank zu tun.

Schliesslich sei angemerkt, dass man in der Öffentlichkeit und in den Medien zuweilen den Eindruck erhalten könnte, dass eine PUK deshalb zwingend notwendig sei, damit die Sache überhaupt untersucht wird, sonst geschehe ja nichts. Dem ist nicht so. Eine Untersuchung hätte es ohnehin gegeben, wenn nicht durch die PUK, dann durch die GPK - da waren sich alle einig. Eine PUK, Sie wissen das, hat einfach zusätzlich punktuell noch stärkere Instrumente und eine höhere Legitimation in dem Sinne, dass sie das schärfste Mittel der Oberaufsicht ist.

Ich sage das, um den allfälligen Anschein zu vermeiden, das Parlament sei quasi gezwungen, eine PUK einzusetzen, um überhaupt Licht ins Dunkel der Ereignisse zu bringen, wir hätten gar keine andere Wahl. Doch, wir haben eine Wahl! Auch Ihre GPK hat diese Wahlmöglichkeiten abgewogen, das Büro hat sie abgewogen. Ich meine, das wurde nüchtern gemacht. Vielleicht an die Adresse von Kollege Hefti: In unserer GPK war es nie eine Frage der Skandalisierung oder der Vorverurteilung, wirklich überhaupt nicht. Wir haben in Kenntnis der Sache abgewogen und unsere Meinung gebildet.

Für uns in der GPK war der Entscheid für eine PUK insbesondere aufgrund folgender Kriterien wichtig: aufgrund der Tragweite der Affäre, der internationalen Ausstrahlung, der Reputation der Schweiz, der Involvierung vieler Akteure auf öffentlicher und privater Ebene. Es geht auch darum, zu zeigen, dass die Schweiz dieses Geschehen ernst nimmt, dass sie keine Mittel scheut. Eine PUK kostet mehr, als wenn die GPK die Untersuchung gemacht hätten, weil es mehrere Rechte von Beteiligten gibt.

Apropos Mittel noch ein Hinweis: Ich bin dankbar, dass im Bericht zum Antrag abgebildet ist, wofür die beantragten Ressourcen, die Gelder verwendet werden. Es geht nämlich auch darum, das Know-how des GPK-Sekretariates zu nutzen und umgekehrt das Sekretariat für die Ressourcen für die PUK zu kompensieren. Es kann nicht sein, dass in den GPK unsere ordentliche Oberaufsicht zwei Jahre auf Sparflamme laufen muss. Ich denke, das ist im Interesse von uns allen.

An dieser Stelle möchte ich allen Mitgliedern beider GPK und unserem Sekretariat unter der Leitung von Frau Ursina Jud für die gute Zusammenarbeit während dieser zwei intensiven Monate danken, so, wie ich jetzt dem Sekretariat ebenfalls für das konstruktive Zusammenwirken im Hinblick auf die Bildung einer PUK danken möchte.

Wir zeigen dadurch, dass wir als Oberaufsichtsorgan unsere Aufgabe, die Aufsicht, effizient und gut organisiert wahrnehmen. Das ist auch mein Credo als Präsident der GPK-S: Wir wollen und müssen zeigen, dass wir als Oberaufsichtsorgan rechtlich korrekt, effizient und wirksam arbeiten. Das sind nämlich die Kriterien, an welchen wir die Bundesverwaltung und den Bundesrat messen. Und wir schulden es unserer Glaubwürdigkeit, dass wir das eben auch tun und diesen Kriterien Rechnung tragen. Damit tragen wir auch insgesamt zur Stärkung der Institutionen bei.

Erlauben Sie mir vielleicht noch, auf zwei, drei Punkte zurückzukommen, die Kollege Hefti erwähnt hat:

Zur Skandalisierung: Ich habe es kurz erwähnt, in unseren Debatten war nie eine Emotionalisierung, eine Skandalisierung oder eine Vorverurteilung massgebend. Es ist in diesem Zusammenhang hier auch wichtig, sich die Vorgabe in Erinnerung zu rufen, wie sie in Artikel 163 des Parlamentsgesetzes zum Ausdruck kommt. Darin steht einfach, dass dann eine PUK eingesetzt werden kann, "wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite der Klärung bedürfen". Wer diese Ereignisse verursacht hat, wer "Schuld" dafür trägt, ist kein Thema. Wir müssen davon wegkommen, nur dann von einer PUK zu sprechen, wenn wir schon einen Skandal innerhalb der Verwaltung vermuten. Es kann vielmehr wirklich auch der Fall eintreten, dass er eben gerade nicht innerhalb der Verwaltung geschieht, aber die Verwaltung, wie jetzt, halt involviert ist.

Vielleicht noch zur Idee des Zuwartens, zur Idee, dass man sagen kann: Ja, okay, vielleicht in einem oder in eineinhalb Jahren könnt ihr immer noch eine PUK machen. Hier stellt sich vielleicht schon ein gewisses Problem der Effizienz. Wir haben das abgeklärt, und es steht auch kurz im Bericht. Die Vorarbeiten der GPK, wenn wir jetzt weiter untersuchen würden, zum Beispiel die Protokolle zu den Anhörungen, könnten wir dann nicht eins zu eins in eine zukünftige PUK rüberschieben. Denn es gilt, die Rechte der Beteiligten und die Rechte des Bundesrates zu wahren. Man müsste sie also anfragen, ob sie damit einverstanden wären, die Protokolle weiterzugeben, oder nicht. Wenn ja, müssten gewisse Stellen vielleicht eingeschwärzt werden. Es gäbe also einen zusätzlichen Aufwand, wenn man die Vorarbeiten wiederverwenden wollte. Will man also im Interesse der Effizienz handeln, sollte man das Zuwartungsmodell von Kollege Hefti vielleicht nicht anwenden.

Schliesslich ist eine PUK auch eine Chance - die Vizepräsidentin hat das kurz erwähnt -, um jetzt nicht zu früh sachpolitische Schnellschüsse abzugeben, sondern zuerst einmal eine Analyse nach dem Motto "Luege, lose, laufe" zu machen.

Mit diesen Worten danke ich Ihnen, wenn Sie das Eintreten unterstützen.