Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2023-06-08
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-08
Wortprotokoll
Den Grundsatzentscheid, dass auch elektronische Zigaretten besteuert werden sollen, haben beide Räte gefällt, und zwar mit der Zustimmung zur entsprechenden Motion 19.3958, "Besteuerung von elektronischen Zigaretten", der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Mit dem vorherigen Entscheid [PAGE 1194] zum Eintreten auf die Vorlage haben wir diesen Grundsatzentscheid bestätigt.
Produkte zum Erhitzen oder Verdampfen, seien es Einwegprodukte oder wiederverwendbare Produkte, haben den Markt längstens erobert, und der Trend hält weiter an. Gerade bei Jugendlichen sind diese neuen, hippen Produkte im Trend. Es gibt sie in unzähligen Geschmacksvariationen, von Erdbeere über Pfirsich, Orange, Kirsche bis "sex on the[NB]beach". Bereits jeder fünfte Junge im Alter von 13 Jahren holt sich mit E-Zigaretten den Nikotinkick. Nikotin macht wahnsinnig schnell abhängig und erleichtert den Einstieg in den Konsum anderer Tabakwaren.
Wir haben es schon gehört, und es gilt zu beachten: E-Zigaretten sind weniger gesundheitsschädlich als herkömmliche Zigaretten, und sie sollten daher preislich attraktiv bleiben, damit starke Raucherinnen und Raucher umsteigen. In diesem Spannungsfeld haben wir nun die richtige Besteuerung zu wählen. Damit hat sich am 23. März auch Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit befasst und einen Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben beschlossen.
Es ist unbestritten, dass eine Tabaksteuer auf E-Zigaretten die Produkte für Nichtkonsumierende unattraktiv macht, was einen Einfluss auf die öffentliche Gesundheit hat. Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat beantragt, dass die Liquids für elektronische Zigaretten eben nach ihrem Nikotingehalt besteuert werden sollen und dass auch die Einwegzigaretten mit einzubeziehen seien. Das entspricht auch dem Antrag der Minderheit I (Bendahan). Der Antrag der Mehrheit, anstatt des Nikotins das Flüssigkeitsvolumen zu besteuern, ist, als würden bei gebrannten Wassern alle Flüssigkeiten mit demselben Steuersatz besteuert, egal, ob es sich um ein Bier oder um einen Absinth handelt.
Auch fordert Ihre Kommission eine Ausweitung der Steuer zugunsten des Tabakpräventionsfonds, und zwar auf alle Tabakprodukte sowie auf elektronische Zigaretten; diese Forderung entspricht dem Minderheitsantrag Bendahan zu Artikel 28a. Der Tabakpräventionsfonds finanziert Präventionsmassnahmen, die den Einstieg in den Tabakkonsum verhindern, den Ausstieg fördern und die Bevölkerung vor Passivrauchen schützen. Er wurde vor zwanzig Jahren eingeführt, und seither wurden die fixen Abgaben weder bei Zigaretten und Feinschnitttabak angepasst noch auf andere Produkte erweitert. Die Einnahmen des Fonds sind seit seiner Einführung um über 25 Prozent gesunken, während die Raucherquote fast gleich hoch geblieben ist. Es ist deshalb kohärent und richtig, dass auch neue Produkte eine bescheidene Abgabe in diesen Fonds leisten sollen.
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen Zustimmung zum Minderheitsantrag I (Bendahan) und zum Minderheitsantrag Michaud Gigon beim Steuertarif im Anhang IV. Sie lehnt die anderen Minderheitsanträge, die entweder zu tiefe Ansätze oder einen anderen Besteuerungsgrundsatz vorsehen, ab.