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Würth Benedikt · Ständerat · 2023-06-08

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-08

Wortprotokoll

Ich muss/darf Ihnen seitens der WBK-S zu dieser Motion die Berichterstattung machen.

Ihre Kommission muss sich ja in grossem Masse mit dem grenzüberschreitenden Handel von Lebensmitteln und den entsprechenden Tierschutzanliegen auseinandersetzen. Da der Lebensmittelsektor einerseits auf einen funktionierenden Lebensmittelmarkt angewiesen ist, der auch international funktionieren muss, und sich andererseits daraus natürlich auch Spannungsfelder im Bereich des Tierschutzes ergeben, führt das immer wieder zu politischen Vorstössen.

Grundsätzlich stehen folgende Massnahmen an der Grenze im Raum: erstens Zölle und Abgaben, zweitens Deklarationspflichten, drittens Importverbote. Sie erkennen leicht, dass die ordnungspolitischen und rechtlichen Eingriffsschwellen bei diesen Massnahmen unterschiedlich sind. Ich fokussiere auf das Thema der Deklarationspflichten, denn darum geht es nun bei dieser Motion.

Der Bundesrat hat am 5. April 2023 angekündigt, dass die Produktionsmethoden für bestimmte tierische Lebensmittel wie Froschschenkel oder Stopfleber künftig deklariert werden müssen. Über weitere Details wurde die Kommission vom Bundesrat in einem rund fünfzehnseitigen Brief informiert. Dieser Brief ist sehr wertvoll, weil er einen guten Überblick über alle Fragen der Deklarationsmöglichkeiten gibt.

Ausgangspunkt ist die Motion WBK-S 20.4267, die wir angenommen haben. Dort geht es um die Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden. Das ist quasi das Fundament oder das Dach dieser ganzen Diskussion. In dieser angenommenen Motion wird der Bundesrat beauftragt, "die Kundentransparenz bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen zu verbessern indem er die Produktionsmethoden, die in der Schweiz verboten sind, der Deklarationspflicht unterstellt und die Deklaration so gestaltet ist, dass Produktionsart und Herkunft klar ersichtlich sind". Dabei ist zu berücksichtigen, dass neue Deklarationspflichten drei Kriterien [PAGE 546] erfüllen sollen: Sie sollen klar definierbar sein, sie sollen völkerrechtskonform sein, und sie sollen durchsetzbar sein.

Wie verhält es sich in Bezug auf diese Motion? Wie müssen diese Kriterien bewertet werden? Die Motion will den Bundesrat beauftragen, eine Deklarationspflicht für Kokosprodukte, die unter Einbezug von Affen produziert wurden, einzuführen. Der Code zur Nachverfolgbarkeit der Herkunft soll dabei um einen für Konsumentinnen und Konsumenten klaren Hinweis auf die tierquälerische Produktion ergänzt werden. Mit dem Bundesrat beantragt Ihnen Ihre Kommission die Ablehnung des Vorstosses.

Einer der Hauptgründe ist, dass es keinen Konsens über eine international anerkannte Definition bezüglich tierquälerischer Praxen gibt, wenn es um den Einsatz von Tieren für die Ernte oder die Herstellung von Nahrungsmitteln geht. Somit ist eine Deklaration, die glaubwürdig sein soll, sehr schwierig umzusetzen.

Bei einer Deklarationspflicht für von Affen gepflückte Kokosnüsse würde sich auch die Frage der Rückverfolgbarkeit und Überprüfbarkeit stellen. Das wäre ja dann nach unserer Lebensmittelgesetz-Ordnung Sache der kantonalen Behörden. Es könnte also durchaus sein, dass dann der Vollzug von Kanton zu Kanton verschieden wäre. Sie können sich vorstellen, welche Reaktionen sich daraus dann auch im Markt ergäben. Das ist in der Praxis kaum machbar.

In Bezug auf verarbeitete Produkte wäre eine Überprüfung sowieso praktisch unmöglich. Es müsste dann auch im Ausland ein aufwendiger Kontrollapparat eingerichtet werden. Die Kantonschemiker müssten hier also sehr kreativ sein und überlegen, wie sie das alles umsetzen wollten. Sie sehen also, dass das Kriterium der Durchsetzbarkeit nicht erfüllt werden kann.

Der Bundesrat empfiehlt eine freiwillige Deklaration von spezifischen Produktionsmethoden. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden.

Noch zum Mengengerüst, also zur Frage, wie gross dieses vermeintliche Problem überhaupt ist: Es gibt dazu keine verlässlichen Zahlen. Die Verwaltung und die Kommission gehen davon aus, dass ein kleiner Anteil der Kokosernte so erfolgt wie in der Motion umschrieben. Diese Art der Ernte gibt es nur in wenigen Ländern. In den meisten Ländern erfolgt die Ernte maschinell.

Nun, wie haben wir abgestimmt? Der Nationalrat hat die Motion am 27. September 2022 mit 92 zu 91 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen aber mit 8 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen, diese Motion abzulehnen. Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls, sie abzulehnen.

Ich bitte Sie also um Ablehnung dieser Motion.