Ryser Franziska · Nationalrat · 2023-06-08
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2023-06-08
Wortprotokoll
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Prozesse und Abläufe am Zoll vereinheitlicht, Grenzformalitäten einfacher abgewickelt und die Inlandabgabe unkomplizierter erhoben werden. Doch wenn man genau hinschaut, versteckt sich dahinter weit mehr. Die Zollbehörde soll aufmilitarisiert, mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet und zu einer Art bewaffneten "Guardia di Finanza" umgebaut werden.
Die grüne Fraktion hat grösste Bedenken ob der grundlegenden Stossrichtung dieser Reform. Damit sind wir nicht allein: Die Kantonsvertretungen haben sehr deutliche Worte gefunden. Sie sehen den vorliegenden Gesetzentwurf als massiven Eingriff in die kantonale Polizeihoheit. Das BAZG soll polizeiliche Befugnisse erhalten, die sogar über die Polizeigewalt der kantonalen Behörden hinausgehen.
Die Sicherheitspolitische Kommission unseres Rates kritisiert die Erweiterung der Kompetenzen des BAZG und beurteilt die Datenschutzstandards über die neu zu erhebenden personalisierten Daten als ungenügend. Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates empfiehlt uns direkt eine Rückweisung, da sie die Vorlage als nicht verfassungskonform ansieht. Die Ermittlungs- und Strafuntersuchungstätigkeiten der Bundesorgane müssen denselben rechtsstaatlichen Grundsätzen unterliegen wie die kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat seine ursprünglich sehr heftige Kritik in der Vernehmlassung nach einigen Anpassungen zwar relativiert, doch dass etwa der Nachrichtendienst des Bundes Zugriff auf das Informationssystem des BAZG erhalten solle, sei immer noch unhaltbar. Aus der Wirtschaft wird im Grundsatz die Digitalisierung des Zollwesens begrüsst. Doch sogar da bezweifeln die direkt betroffenen Kreise, dass mit den angedachten 360-Grad-Kontrollen der Warenverkehr effizienter werde; im Gegenteil, die Abwicklung der Warenkontrollen werde schwerfälliger, langsamer und teurer werden.
Last, but not least: Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates kritisierte die Zusammenlegung der Berufe Zollfachmann/Zollfachfrau und Grenzwächter/Grenzwächterin ohne jegliche gesetzliche Grundlage scharf. Dies tat sie nicht nur, weil die Voraussetzung für diese beiden Berufe eine völlig andere ist - sorgfältig arbeitende Bürolisten und Bürolistinnen mit guten Fremdsprachenkenntnissen beim Zoll versus sportliche Sicherheitsleute bei der Grenzwache -, sondern durch die Zusammenlegung wird auch das spezifische Monopolwissen beider Berufe aufs Spiel gesetzt. Die Mitarbeitenden kämpfen mit Rechtsunsicherheit und fehlender Perspektive. Kurzum: Diese Vorlage wurde verbockt.
Auch die eingesetzte Arbeitsgruppe mit den Kantonen konnte daran nichts ändern - ihre Vorschläge hielten bereits der ersten gesetzestechnischen Prüfung nicht stand. Der Versuch, die Kritikpunkte zu entflechten und zu retten, was noch zu retten war, ist gescheitert.
Das lässt sich auch in der Kommission nicht korrigieren. Es geht hier nicht einfach um ein simples neues Gesetz. Dieses Rahmengesetz umfasst 57 Erlasse, in denen materielle Änderungen vorgenommen wurden: Artikel wurden gestrichen, ohne dass sie eine Entsprechung im neuen Rahmengesetz erhielten. Das Resultat ist das Entstehen von Rechtsunsicherheit für die betroffenen Kreise. 44 Artikel wurden erst nach der Vernehmlassung hinzugefügt. Während das Gesetz in der Vernehmlassungsvorlage noch 48 Seiten umfasste, hat es heute 176 Seiten, also dreimal so viel Gesetzestext, zu dem sich weder die Kantone noch die Verbände haben vernehmlassen können. Die SiK-N alleine hat uns dreissig Anträge zukommen lassen. Einige davon waren, obwohl sie sich eingehend mit der Thematik auseinandergesetzt hat, noch nicht ausformuliert, sondern wiesen ausschliesslich auf die Probleme hin. Das Gesetz ist derart komplex, dass sogar dessen Autorinnen und Autoren in der Kommission ungenügende und teils widersprüchliche Erklärungen zu den Interpretationen abgaben. So können wir nicht arbeiten. Dieses Gesetz muss zurück an den Absender. Es ist nicht die Aufgabe der Kommission, die inhaltlichen Grundlagen zu erarbeiten. Wir sind für die politische Bewertung zuständig, doch diese ist hier schlicht und einfach nicht möglich.
Eine Rückweisung gibt Ihnen, Frau Bundesrätin Keller-Sutter, die Möglichkeit, die Fehler Ihres Vorgängers zu korrigieren. Parallel dazu muss die Situation für die Mitarbeitenden geklärt werden - über den Verordnungsweg, so, wie das neue Berufsbild auch ohne politische Genehmigung eingeführt worden ist. Die personellen Konsequenzen im BAZG wurden gezogen: Der ehemalige Zolldirektor ist weg, und mit ihm auch die Vision einer bewaffneten "Guardia di Finanza". Das eröffnet die Chance, jetzt eine neue, bessere und auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zugeschnittene Vorlage zu erarbeiten.
Namens der grünen Fraktion bitte ich Sie, die Vorlage zurückzuweisen.