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Ritter Markus · Nationalrat · 2023-06-12

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-12

Wortprotokoll

Die Änderung des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik geht auf das Postulat 15.3228 des Bündner SVP-Nationalrates Heinz Brand aus dem Jahre 2015 zurück. Das Postulat beauftragte den Bundesrat, einen Bericht über die mittel- und langfristige wirtschaftliche Entwicklung des Alpenbogens aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorzulegen.

Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik soll es möglich werden, dass ausgewählte kleine Infrastrukturprojekte in beschränktem Umfang auch mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können. Bisher konnte der Bund nur zinsgünstige und zinslose Darlehen für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben gewähren. Der A-Fonds-perdu-Beitrag pro Projekt ist mit maximal 50[NB]000 Franken eng begrenzt. Damit wird sichergestellt, dass es sich nur um kleinere Projekte handelt, die mit diesem Instrument unterstützt werden können. Grössere Projekte sollen mit NRP-Darlehen oder aus der Privatwirtschaft finanziert werden.

Für die Auswahl der zu unterstützenden Projekte kommen klare Kriterien zur Anwendung, die zusammen mit den kantonalen NRP-Fachstellen erarbeitet und vom Bundesrat in einer Verordnung festgelegt werden. Ordnungspolitische Vorbehalte können somit entkräftet werden. In der Botschaft wird, auf Seite 3, auf Pilotprojekte in den Kantonen Uri und Neuenburg hingewiesen, die mit dieser Massnahme erfolgreich umgesetzt werden konnten.

Die Kosten für diese Förderung werden pro Jahr bei maximal 1,5 Millionen Franken liegen. Die Umsetzung erfolgt budgetneutral. Ich verweise hier auf Seite 9 der Botschaft: "Die Änderung hat keinen Einfluss auf den Bundeshaushalt." Wann hören wir dies schon einmal bei einem Projekt? "Die Anträge an das Parlament zur Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung für die Mehrjahresperiode 2024-2031 werden dadurch nicht verändert. Auch der Werterhalt des Fonds ist davon kaum betroffen." Ebenfalls werden durch diese Änderung keine zusätzlichen personellen Ressourcen benötigt. Damit [PAGE 1230] nimmt diese Vorlage auch auf die aktuellen finanzpolitischen Gegebenheiten die notwendige Rücksicht.

Die Vernehmlassungsantworten zu dieser Vorlage waren grossmehrheitlich positiv. 25 von 26 Kantonen und die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz unterstützen diese Gesetzesänderung. Auch die Mehrheit der grossen Dachverbände der Wirtschaft steht positiv zu dieser Gesetzesanpassung.

Für die Mehrheit der Kommission überwiegen die positiven Aspekte dieser Vorlage. Mit einer zusätzlichen Massnahme können kleinere, aber wichtige Projekte in den Regionen gezielt gefördert werden. Damit werden im Einklang mit den Kantonen wichtige Impulse für die Entwicklung gerade im Bereich des Tourismus und der Naherholung gegeben. Die Minderheit erachtet die Gesetzesänderung als nicht nötig und will auf private Initiativen setzen.

Die Kommission entschied mit 14 zu 10 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Zur Detailberatung: Zu Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c liegt ein Minderheitsantrag vor. Die Minderheit Badran Jacqueline will den Text mit einer Bestimmung zur Nachhaltigkeit sowie zur Klima- und Umweltverträglichkeit ergänzen. Die Kommission erachtet das Anliegen grundsätzlich als sympathisch. Nun ist es aber so, dass das Bundesgesetz über die Regionalpolitik die Nachhaltigkeit in Artikel 2 Buchstabe a als erstes der Grundprinzipien vorgibt. Dieser Grundsatz gilt für die gesamte Gesetzgebung. Eine nachhaltige Entwicklung beinhaltet auch eine klima- und umweltverträgliche Entwicklung. Die Mehrheit der Kommission folgt daher dem Bundesrat und ist der Auffassung, dass eine nochmalige Erwähnung der Nachhaltigkeit in Artikel 7 nicht nötig ist. Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen, bei Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen.

Gesamthaft beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten, immer den Anträgen der Mehrheit zu folgen und dem Entwurf in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.