Weichelt Manuela · Nationalrat · 2023-06-12
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2023-06-12
Wortprotokoll
Zuerst ein paar allgemeine Bemerkungen zum Bundesgericht: Im Geschäftsjahr 2022 waren sowohl im Spruchkörper als auch in der Verwaltung und in der Organisation gewichtige Mutationen zu verzeichnen. Zur Bewältigung der hohen Eingangszahlen wurde das Steuerrecht von der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Lausanne zur Zweiten sozialrechtlichen Abteilung nach Luzern verschoben. Gleichzeitig wurden die beiden sozialrechtlichen Abteilungen in "Dritte" und "Vierte öffentlich-rechtliche Abteilung" umbenannt. Mit der im letzten Jahr von uns, vom Parlament, bewilligten Erhöhung der Anzahl Richterstellen von 38 auf 40 wird im Verlauf dieses Jahres das Modell von acht Abteilungen mit je fünf Gerichtsmitgliedern mit einer zweiten strafrechtlichen Abteilung realisiert werden können.
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Bundesgericht für die Ernennung der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen zuständig. Im Berichtsjahr musste die Verwaltungskommission die Gesamterneuerung dieser Kommissionen vornehmen und dabei prüfen, ob die rund 150 Mitglieder der insgesamt 13 Schätzungskreise die Wahlvoraussetzungen erfüllten - insbesondere auch deshalb, weil mit dem neuen Gesetz eine Alterslimite von 68 Jahren eingeführt wurde.
Zum Bundesgerichtsgebäude in Lausanne: Das Bundesgericht plant zusammen mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik, das Gebäude in Lausanne ab dem Jahr 2028 einer Totalsanierung zu unterziehen, insbesondere weil es den Erdbebensicherheitsvorschriften nicht mehr entspricht. Man rechnet mit einer Umbauzeit von drei Jahren. Zurzeit ist man daran, Lösungen für die Bauzeit zu suchen und eine Vorlage an das Parlament vorzubereiten.
Nun zur Geschäftslast des Bundesgerichtes: Im Berichtsjahr gingen beim Bundesgericht 7392 neue Beschwerden ein, das sind 6,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Leider wurden auch 5 Prozent weniger Fälle erledigt. Demnach stieg die Zahl der pendenten Fälle um 7,8 Prozent an. Zudem erhöhte sich die durchschnittliche Erledigungsdauer pro Fall. Die Verwaltungskommission hat sich intensiv mit dieser Verschlechterung der Effizienz auseinandergesetzt und[NB]wird[NB]sich[NB]auch[NB]weiterhin[NB]um[NB]die Verbesserung der Erledigungszahlen und insbesondere der Dauer der Verfahren kümmern.
Zur Geschäftslast der erstinstanzlichen Gerichte: Auch beim Bundesstrafgericht gab es etwas weniger Fälle als im Vorjahr, was den erhöhten Abbau von Pendenzen in allen drei Kammern förderte. Die Erledigungsquote stieg deshalb auf 109 Prozent an.
Ich erwähne im Folgenden nur die Berufungskammer. Sie verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr gleich viele Berufungsverfahren, dafür deutlich weniger Revisionsverfahren. Leider wurde lediglich eine Erledigungsquote von 94 Prozent erreicht, und auch die Verfahrensdauer hat sich verlängert. Das erstaunt die GPK nicht, weil die Berufungskammer unterdotiert ist. Es kann nämlich festgehalten werden, dass sowohl die Anzahl der Eingänge als auch die Anzahl der Erledigungen im Jahr 2022 weit über jenen Zahlen liegen, die der ursprünglichen Planung zugrunde gelegt wurden. Die GPK haben am 20. September 2022[NB]bekanntlich[NB]einen[NB]entsprechenden,[NB]kritischen Bericht "Planung und Aufbau der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts" veröffentlicht. Auch in dieser Sache bleiben wir am Ball.
Beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat sich die Geschäftslast im Berichtsjahr leicht erhöht. Weil die Zahl der erledigten Fälle noch stärker gestiegen ist, konnte die Zahl der hängigen Fälle reduziert werden. Die Erledigungsquote beträgt 105 Prozent. Leider sind immer noch 1000 Fälle hängig, die älter als zwei Jahre sind. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass das Gericht sich bemüht, die neuen gesetzlichen Fristen von 25 Tagen für die Asylverfahren einzuhalten, was in 53 Prozent der Fälle erreicht wird. Das führt zu einer Verlagerung des Ressourceneinsatzes. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt nach mehr Richterstellen, insbesondere auch deshalb, weil die Vorinstanz, also das SEM, im Verlaufe der letzten 18 Monate über 200[NB]neue[NB]Mitarbeitende[NB]angestellt[NB]hat,[NB]um[NB]die Pendenzen abzubauen.
Die Geschäftslast des Bundespatentgerichtes ist 2022 leicht zurückgegangen. Bemerkenswert ist, dass die Zahl der elektronischen Eingaben von 65 im Jahr 2021 auf 143 im Berichtsjahr gestiegen ist. Das ist eine Folge der Tatsache, dass die grösseren Anwaltskanzleien vollständig auf elektronische Kommunikation umgestellt haben. Erwähnenswert ist, dass das Bundespatentgericht im Berichtsjahr sein zehnjähriges Jubiläum feiern konnte und festgestellt werden kann, dass die Schaffung dieses erstinstanzlichen Gerichtes wichtig und richtig war.
Zum Militärkassationsgericht möchte ich der Vollständigkeit halber hier nur einfach kurz erwähnen, dass wir mangels Unterlagen für das Geschäftsjahr 2022 den Geschäftsbericht erneut noch nicht prüfen konnten und auch nicht Bericht erstatten können.
Ich komme zur Geschäftsverteilung bei den eidgenössischen Gerichten. Alle Gerichte haben im Berichtsjahr verschiedene von den GPK in einem Bericht vom Juni 2021 verlangten Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz bei der Spruchkörperbildung umgesetzt. Besonders erwähnenswert ist die Tatsache, dass beispielsweise das Bundesgericht auf seiner Website die Parteizugehörigkeit der Richterinnen und Richter wieder aufführt, die verschiedenen Gerichte ihre entsprechenden Reglemente angepasst haben und das Bundesverwaltungsgericht ein Spruchkörper-Controlling eingeführt hat. Erwähnenswert ist auch, dass der Generalsekretär des Bundesgerichtes künftig zusammen mit den erstinstanzlichen Gerichten ein Reporting über die Bildung der Spruchkörper erstellen wird. Die GPK wird die Umsetzung dieser Massnahmen weiterverfolgen.
Nun zum letzten Punkt, zur Aufsichtsfunktion des Bundesgerichtes: Im Verlaufe des Berichtsjahres hat sich die Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft der GPK intensiv mit der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes über ihre Aufsichtsfunktion gegenüber den erstinstanzlichen Bundesgerichten ausgetauscht. Gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht übt das Bundesgericht die Aufsicht über die Geschäftsführung des Bundesstrafgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundespatentgerichtes aus. Das Bundesgericht interpretiert diesen Auftrag dahin gehend, dass die Aufsicht lediglich eine Organaufsicht, eine institutionelle Aufsicht ist und dass es sich bei dieser Aufgabe nicht um eine Dienstaufsicht oder Disziplinaraufsicht über die Richterinnen und Richter handle. In einigen Fällen der letzten Zeit war es schwierig, diese Grenzziehung vorzunehmen, insbesondere weil Fehlleistungen einzelner Richterinnen und Richter auch das rechtsstaatliche Funktionieren des Gerichtes infrage stellen können. Zudem kennt das heutige Recht lediglich die Maximalsanktion der Abberufung oder Nichtwiederwahl, wenn eine Richterperson vorsätzlich oder grobfahrlässig die Amtspflichten schwer verletzt oder die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf[NB]Dauer[NB]verloren[NB]hat.[NB]Das[NB]führt[NB]zu unbefriedigenden Situationen.
Die GPK wird dieses Aufsichtsthema im Verlaufe der nächsten Zeit weiterbearbeiten, unter Einbezug der Frage, ob nebst der Oberaufsicht auch eine Aufsicht über das Bundesgericht eingeführt werden soll.
Abschliessend möchte ich im Namen der GPK und des Parlamentes dem abwesenden Bundesgerichtspräsidenten, Yves Donzallaz, und dem anwesenden Vizepräsidenten, François Chaix, und ihrem Team für die Arbeit im vergangenen Jahr ganz herzlich danken. [PAGE 1241]
Im Namen der GPK-N und insbesondere der Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft bitte ich Sie, den Jahresbericht des Bundesgerichtes zu genehmigen.