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Engler Stefan · Ständerat · 2023-06-12

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-12

Wortprotokoll

Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident von Caritas Graubünden.

Die parlamentarische Initiative "Armut ist kein Verbrechen" will sicherstellen, dass aufenthaltsrechtliche Konsequenzen aufgrund von Sozialhilfebezug nach zehn Jahren ordnungsgemässem Aufenthalt in der Schweiz nicht mehr möglich sind, es sei denn, die betroffene Person hat die Situation, die zur Sozialbedürftigkeit geführt hat, mutwillig herbeigeführt oder mutwillig unverändert gelassen.

An wen ist diese parlamentarische Initiative adressiert, und wen betrifft sie nicht? Die parlamentarische Initiative will nicht - ich betone das - integrationsunwilligen oder sogar kriminellen Ausländerinnen und Ausländern den Aufenthalt in unserem Land ermöglichen oder erleichtern. Diese parlamentarische Initiative betrifft auch nicht anerkannte Flüchtlinge oder Asylsuchende; diese verlieren ihren Aufenthaltsstatus auch bei Sozialhilfebezug nicht.

Die Absicht des Vorstosses ist eine andere: Sie ist z. B. an den portugiesischen Bauarbeiter adressiert, der sich mehr als zehn Jahre in der Schweiz aufhält, sich gut integriert hat, Steuern und auch Abgaben an die Sozialversicherungen bezahlt und dem das Leben aufgrund einer Krankheit einen Strich durch die Rechnung macht oder der vielleicht auch aufgrund einer familiären Situation in die Lage gerät - wie das auch vielen Schweizerinnen und Schweizern passiert -, plötzlich auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Nur weil er unverschuldet in eine Sozialhilfesituation geraten ist, soll der portugiesische Bauarbeiter, der fünfzehn Jahre lang tadellos in der Schweiz gearbeitet hat und integriert ist, weder riskieren, dass seine Bewilligung zurückgestuft wird, noch soll er damit rechnen müssen, dass ihm der Aufenthalt in der Schweiz verweigert wird.

Nun ist es so, dass in der Schweiz von Verfassung wegen Anrecht auf Unterstützung hat, um ein menschenwürdiges Dasein leben zu können, wer in eine finanzielle Notlage gerät. Das steht in der Bundesverfassung und gilt an und für sich unabhängig von der Herkunft. Das Problem, Herr Kollege Hefti, liegt darin, dass die ausländischen Personen - und jetzt spreche ich auch aus der Sichtweise der Hilfswerke - gerade deshalb auf Unterstützungsleistungen verzichten, weil sie nicht riskieren möchten, dass ihr Aufenthaltsstatus in der Schweiz widerrufen wird. Das belastet die Betroffenen stark und erschwert ihnen auch die soziale und berufliche Wiedereingliederung. Die Hilfswerke Caritas, Heks, aber auch andere sind mit diesen Themen insofern konfrontiert, als diese Leute auf die Hilfswerke ausweichen und keine Sozialhilfe beanspruchen, weil sie die möglichen Folgen fürchten. Es wurde gesagt, in jedem Einzelfall würde geprüft, ob der Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung nicht unverhältnismässig wäre, und es würde für die Betroffenen auch noch die Möglichkeit bestehen, einen Widerruf bis vor das Bundesgericht auf dem Beschwerdeweg anzufechten.

Zum zweiten Argument: Ich meine, dass auch ein gewisser Vertrauensschutz für Menschen besteht, die seit mehr als zehn Jahren bei uns leben, wonach ihnen, wenn sie sich klaglos verhalten haben, die entsprechende Bewilligung nicht entzogen wird, wenn sie temporär in eine Notsituation geraten und Sozialhilfe beziehen müssten. In der Frage der Verhältnismässigkeit im Einzelfall ist es nun einmal so, dass die heutige Regelung im Gesetz 26 unterschiedliche Anwendungen in der Schweiz erlaubt. Ich glaube, in einem Bereich, der so tief in die persönlichen Verhältnisse und in die Verhältnisse ganzer Familien eingreift, kann das nicht sein. Der Gesetzgeber muss klären, was Gründe dafür sein können, dass eine Bewilligung entzogen oder zurückgestuft wird. Es ist ja auch nicht so, dass die übrigen Integrationsvoraussetzungen damit wegfallen würden. Alle anderen Integrationsvoraussetzungen [PAGE 564] müssen selbstverständlich erfüllt sein und erfüllt bleiben, um eine Aufenthaltsbewilligung auch behalten zu können.

Noch ein letztes Argument: Selbst unter dem geltenden Recht kommt die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Schluss, dass die sozialen Beziehungen von Ausländerinnen und Ausländern in unserem Land nach zehn Jahren so eng geworden sind, dass es für eine Aufenthaltsbeendigung besonderer Gründe bedarf. Diese besonderen Gründe liegen dann vor, wenn jemand es mutwillig in Kauf genommen hat - z. B., weil er kriminell geworden ist -, sozialhilfeabhängig zu werden. Diese Leute möchten wir nicht schützen. Wer eine solche Situation also mutwillig herbeiführt oder nichts dafür tut, die eingetretene Situation zu verändern, dem droht der Entzug oder die Rückstufung der Bewilligung.

Zusammengefasst möchte ich Sie namens der Minderheit bitten, eine für die ganze Schweiz gültige Regelung zu treffen und damit auch den Menschen, die mehr als zehn Jahre bei uns sind und sich klaglos verhalten haben, den Vertrauensschutz zu gewähren und dieser parlamentarischen Initiative entsprechend Folge zu geben.