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Germann Hannes · Ständerat · 2023-06-12

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-12

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass das Anliegen, das wir hier beraten, ein durch und durch liberales ist. Die Position des Einzelnen, der Einzelnen soll im Arbeitsprozess etwas gestärkt werden, wenn er oder sie aus freien Stücken unternehmerisch tätig sein oder werden möchte. Anders gesagt: Wir wollen die Stellung des mündigen Bürgers, der mündigen Bürgerin verbessern. Wir beschwören das ja jeweils am Bundesfeiertag so wortreich und werden das auch am kommenden wieder tun. Doch warum tun wir uns so schwer damit, wenn es konkret wird?

Der Grund dafür ist das Arbeitsgesetz. Jede noch so kleine Änderung wird, wie wir wissen, seit Jahren reflexartig bekämpft, statt dass man die Fakten anschaut, wie wir dies sonst zu tun pflegen. Man müsste eigentlich fast von einem politischen Tabu sprechen. Es herrscht faktisch ein Handlungsverbot.

Eine Kommissionsmehrheit mag der parlamentarischen Initiative auch im zweiten Anlauf nicht Folge geben, obwohl die nationalrätliche Kommission ihr mit klarer Mehrheit Folge gegeben hat und auch der Nationalrat hinter diesem Ansinnen steht. Wir wissen ja schon lange, dass einiges im Argen liegt; ich erinnere an die damalige Motion Caroni, die von der Mehrheit der Ratsmitglieder unterzeichnet worden ist. Ich erinnere aber auch an den Bundesrat. Er hat das zuständige Bundesamt mit Abklärungen bis Ende 2019 beauftragt - passiert ist seither nicht viel.

Unbestritten ist: Die Plattformwirtschaft und die digitale Wirtschaft haben zu neuen Arbeitsformen und Arbeitsmöglichkeiten geführt. Wir sind ja zu Recht stolz darauf, dass diese Branchen neue, moderne Arbeitsplätze geschaffen haben. Dass gesetzlich etwas mehr Flexibilität notwendig ist, ist eigentlich nur logisch.

Betroffen sind nicht nur neue Geschäftsmodelle, sondern auch die traditionelle Wirtschaft, seien dies Psychologen, Ärzte, Hoteliers - man denke an die Wellnessangebote - oder Kuriere. Dienstleistungserbringer werden immer häufiger entgegen ihrem Willen und entgegen den vertraglichen Vereinbarungen unter den Beteiligten in ein rechtliches Korsett gesteckt und in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit unnötig eingeschränkt, wie der Initiant in seiner Begründung zu Recht schreibt. So werden Erwerbstätige grundsätzlich oder im Zweifelsfall als Angestellte klassifiziert, auch wenn sich die Beteiligten einig sind, dass es sich eigentlich um eine selbstständige Tätigkeit handelt.

Noch ein Punkt: Auch ich stelle mir durchaus die Frage, wie die notwendige soziale Absicherung im Detail funktionieren könnte. Das ist legitim. Ich bin mir indes sicher, dass die SGK-N in der zweiten Phase, in der es um die konkrete Ausarbeitung eines Entwurfes geht, die nicht ganz einfache Sachlage detailliert prüfen wird. Eine seriöse Güterabwägung ist dabei Voraussetzung, um eine mehrheitsfähige Vorlage ausarbeiten zu können.

Damit wir diese Chance überhaupt erhalten, bitte ich Sie, im Sinne der Minderheit zu stimmen und der parlamentarischen Initiative Grossen Jürg Folge zu geben. [PAGE 566]