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Stöckli Hans · Ständerat · 2023-06-12

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-12

Wortprotokoll

Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir über diesen Themenbereich diskutieren. Aber seitdem wir diskutieren, hat sich die Situation eben nicht verändert.

1.[NB]Der Sprecher der Mehrheit hat gesagt, dass die Anzahl der betroffenen Fälle nicht gewachsen ist. Europaweit ist das etwa so zu verstehen, dass höchstens 2 Prozent der aktiven Bevölkerung von dieser Plattformwirtschaft allenfalls betroffen sein könnten. Man hat gerechnet, dass es bei dieser 2-prozentigen Population um lediglich etwa 20 Wochenstunden Arbeit geht. Es ist also nicht so, dass wir hier von einem Problem sprechen, bei dem Handlungsbedarf besteht.

2.[NB]Wir haben uns, wie das auch ausgeführt wurde, bereits beim ersten Durchgang in der SGK im Jahr 2021 intensiv mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt. Wir haben Juristen, Soziologen, Arbeitsverantwortliche eingeladen, und daraus ist dann ein klarer Entscheid entstanden, der beim ersten Durchgang zu einer klaren Ablehnung dieser parlamentarischen Initiative geführt hat. Unter anderem hat Professor Kurt Pärli ausgeführt, dass dieses Anliegen die Frage der Verfassungsmässigkeit tangieren würde, weil Artikel 111 der Bundesverfassung eigentlich von einem Dreisäulenprinzip ausgeht, das eben arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig organisiert ist; dementsprechend würden auch die Sozialversicherungen auf diesem System funktionieren. Würde man das einseitig ändern, würde das aus seiner Sicht auch eine grundlegende Änderung des Systems und damit der Verfassung bedeuten. Wollen wir also für ein Problem, das nicht existiert, die Frage der Verfassungsänderung angehen?

3.[NB]Bitte verzeihen Sie mir, wenn ich das sage: Ich war als junger Richter einmal mit Klagen von Journalisten befasst, denen aufgezwungen wurde, die Selbstständigkeit zu anerkennen, obwohl das Verhältnis nach Auslegung des Bundesgerichtes überhaupt kein selbstständiges war. Da hat sich einfach herausgestellt, dass der vertragliche Wille nicht dem effektiven Parteiwillen entspricht, weil bei der entscheidenden Auseinandersetzung, bei der Anstellung, beim Abschluss des Vertrages, die Macht der einen Seite natürlich stärker ist als diejenige der anderen. Dementsprechend ist es falsch, von einem freien Parteiwillen zu sprechen, wenn es um Anstellungen geht. Es geht auch um den Schutz derjenigen in unserem Geschäftsbereich, welche diesen Schutz eben nötig haben. Das Bundesgericht hat im Verlaufe der letzten Jahre mit seiner Rechtsprechung absolut klare Leitlinien gesetzt, und ein Handlungsbedarf ergibt sich aus dieser Situation nicht.

Dementsprechend bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.