Hegglin Peter · Ständerat · 2023-06-12
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-12
Wortprotokoll
Ich erachte das als nicht ganz so klar, wie es jetzt Kollege Stöckli erwähnt hat. Ich beziehe mich hier auf Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Dort ist geregelt, wer als selbstständigerwerbend deklariert ist. Das ist in zwei Absätzen festgehalten. In Absatz 1 steht: "Selbstständigerwerbend ist, wer Erwerbseinkommen erzielt, das nicht Entgelt für eine als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer geleistete Arbeit darstellt." In Absatz 2 steht: "Selbstständigerwerbende können gleichzeitig auch Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sein, wenn sie entsprechendes Erwerbseinkommen erzielen." Das ist alles, was im ATSG steht. Das heisst natürlich - das wurde vorhin auch gesagt -, die Definition ist recht flexibel. Die Behörden haben ein grosses Ermessen, und es kommt ja nicht selten vor, dass dann entsprechende Beschlüsse oder Entscheide bis an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Da frage ich mich schon, und das frage ich auch Sie: Ist es richtig, dass solche Entscheide nicht durch die Politik, sondern auf dem Prozessweg gefällt werden und dass Gerichte darüber befinden, wer als selbstständigerwerbend und wer als Arbeitnehmer zu gelten hat? Ich meine, diese Frage lässt es sehr wohl zu, dass wir dem Schwesterrat die Möglichkeit geben, den Sachverhalt abzuklären.
Ich meine aber nicht, dass der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtert werden soll, um damit einerseits Personen, die sich wenig schützen können, zu opfern oder anderseits AHV-Beiträge einzusparen. Ich meine eher, dass aufgrund der veränderten Arbeitswelt die Möglichkeit geschaffen werden soll, den Sachverhalt vertieft zu klären und allenfalls in der Form, wie es in der parlamentarischen Initiative formuliert ist, einen Absatz 3 einzufügen. Ich meine, der Sachverhalt rechtfertigt es, diese Arbeiten vorzunehmen.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Minderheit Germann zu folgen.