Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-13
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-13
Wortprotokoll
Es ist für den Bundesrat klar, dass Kinder und Jugendliche im Internet mit Pornografie konfrontiert sind und dass dieses Problem auch bekämpft werden muss. Die ursprüngliche Motion verlangte, dass die Internetanbieter Netzsperren einrichten müssen, wenn bezüglich Pornografie im Internet keine wirksamen Alterskontrollen vorgenommen werden können.
Der Bundesrat hat die Motion zur Ablehnung empfohlen, weil er der Ansicht ist, dass Netzsperren das falsche Mittel sind - auch wenn man etwas zur Problemlösung beitragen muss. Die KVF-S ist dieser Argumentation nun gefolgt und hat die Motion abgeändert. Die Netzsperren sind nun kein Thema mehr. Dafür sollen die Telekomanbieter verpflichtet werden, auf technische Möglichkeiten für Mobiltelefone und I-Pads hinzuweisen. Dazu gehören zum Beispiel Apps, mit denen Kinder und Jugendliche vor Pornografie geschützt werden.
Was nun verlangt wird, ist richtig und gut. Es wird aber übersehen, dass das bereits im Fernmelderecht so existiert. Der Bundesrat hat bereits gestützt auf Artikel 46 Absatz 1 des Fernmeldegesetzes Vorschriften auf Ebene Verordnung erlassen. Artikel 89a der Verordnung über Fernmeldedienste gilt seit dem Jahr 2021. Die Anbieter von Internetzugängen müssen ihre Kundinnen und Kunden über die Möglichkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet informieren. Der Schutz vor Pornografie ist dabei mit eingeschlossen. Er steht beim Jugendschutz im Internet neben dem Schutz vor Gewaltdarstellung an vorderster Stelle.
Von daher kann der Bundesrat die abgeänderte Motion unterstützen. Er erachtet sie aber als bereits in der bestehenden Gesetzgebung erfüllt. Gestützt darauf verzichte ich auf einen Gegenantrag.