Beerli Christine · Ständerat · 2000-03-07
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-07
Wortprotokoll
Ich mache vorerst einige Bemerkungen zu allen drei traktandierten Standesinitiativen gemeinsam, denn wir haben sie auch sehr eng miteinander behandelt.
Wie Sie sehen, hält Ihre Kommission in Bezug auf die Standesinitiative Solothurn ganz klar an ihrer einmal geäusserten Meinung fest, also auch an der Meinung, wie sie im Ständerat anlässlich der letzten Behandlung klar geäussert worden ist. Die Standesinitiative Solothurn geht in jeder Hinsicht am weitesten; sie umfasst eine straflose Freigabe sämtlicher Betäubungsmittel, also sowohl der so genannten weichen als auch der harten Drogen. Ihre Kommission ist hier nach wie vor derselben Meinung, die sie schon dargelegt hat, und glaubt, dass diese Initiative viel zu weit geht. Sie will deshalb dieser Initiative keine Folge geben.
Im Nationalrat - Sie haben dies gesehen - wurden diese drei Standesinitiativen gemeinsam behandelt. Wir haben die Behandlung wieder getrennt, weil wir klar der Meinung sind, dass die Standesinitiativen Basel-Landschaft und Zürich einen anderen Gehalt haben als die Standesinitiative Solothurn, der wir uns in keiner Art und Weise anschliessen können.
Bei den Standesinitiativen Basel-Landschaft und Zürich sind wir demgegenüber der Meinung, dass wir ihnen Folge geben können, weil wir die Zielsetzung der Initiativen befürworten, nicht aber deren Wortlaut. In gewissen Bereichen gehen uns die Initiativen - namentlich jene des Kantons Zürich - zu weit, dort nämlich, wo praktisch ein staatlicher Vertrieb der Cannabisprodukte verlangt wird. Das ist ein Anliegen, das von der Kommission nicht vertreten werden kann. Wir sind jedoch klar der Meinung, dass wir diesen beiden Initiativen trotzdem Folge geben können, weil wir das Grundanliegen, nämlich die Prüfung der Frage, ob der Konsum von Cannabisprodukten für straffrei erklärt werden kann, an den Bundesrat weitergeben möchten. Wir möchten auch, dass dieses Anliegen im Rahmen der anstehenden Revision des Betäubungsmittelgesetzes geprüft wird.
Ich möchte nicht die gesamte Diskussion darüber neu aufrollen, weshalb wir möchten, dass dieses Anliegen geprüft wird, erwähne aber zwei Elemente ganz kurz. Wir sind im Wesentlichen der Ansicht, dass es nutzbringend wäre, wenn die Märkte für Cannabisprodukte und harte Drogen getrennt [PAGE 18] werden könnten. Bei getrennten Märkten wäre unseres Erachtens der Konsum von Cannabis nicht zwingend der Einstieg für den Konsum auch härterer Drogen. Von daher ist es angezeigt, diese Märkte zu trennen, was eben mit einer Straflosigkeit des Konsums von Cannabis möglich ist.
Andererseits sind wir auch der Ansicht, dass durch eine Strafverfolgung der Konsumenten von Cannabisprodukten Mittel der Repression gebunden werden, die anderswo viel besser eingesetzt werden könnten.Wir könnten also die Polizeikräfte viel effektiver und effizienter einsetzen, wenn sie nicht auch noch für die Verfolgung von Konsumenten weicher Drogen abkommandiert wären. Auch da möchten wir nicht einfach grundsätzlich ein Laissez-faire, sondern wir sind in Bezug auf den Bereich der Cannabisprodukte vielmehr der Meinung, dass der Konsum für straffrei erklärt werden soll. Im Rahmen der Revision des Betäubungsmittelgesetzes soll dies zumindest vertieft geprüft werden.
Dies sind, ganz kurz zusammengefasst, die Argumente, weshalb Ihre Kommission - mit nur einer Stimme Unterschied, es war eine enge Mehrheit - zum Schluss gelangt ist, den Initiativen der Kantone Basel-Landschaft und Zürich sei Folge zu geben.