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Salzmann Werner · Ständerat · 2023-06-13

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-13

Wortprotokoll

Ich gebe meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsident von zwei Verbänden, vom Verband Schweizer Gemüseproduzenten und vom Schweizerischen Verband für Landtechnik. Ich möchte einige Worte aus der Sicht der produzierenden Landwirtschaft sagen.

Ich bitte Sie, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative einzutreten. Dieser geht viel zu weit und übertrifft in einigen Punkten sogar die Forderungen der Initiative. Zudem sind neue gesetzliche Rahmenbedingungen unnötig, da die aktuelle rechtliche Grundlage genügt. Der Kommissionssprecher, Ständerat Rieder, hat das eindrücklich erklärt. Daraus geht eben auch hervor, dass ein Nebeneinander von Landwirtschaft und Biodiversität schon stattfindet. Darüber hinaus missachtet der Gegenvorschlag die Chance, direkt auf betroffene Interessengruppen einzugehen sowie die Schutz- und Nutzungsinteressen ausgewogen zu berücksichtigen. Auch die Initiative geht viel zu weit und ist somit abzulehnen.

Was tut die Landwirtschaft schon heute? Rund 19 Prozent der Biodiversitätsförderflächen (BFF) liegen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Blühstreifen, extensive Wiesen, Brachen, Hecken und Anlagen für Hochstamm-Obstbäume werden kontinuierlich gepflegt und angelegt. Die Zwischenziele der Agrarpolitik 2014-2017 und der Agrarpolitik 2018-2021 sind weitgehend erreicht. Das heisst konkret: 80[NB]000 Hektar BFF der Qualität 1 liegen in der Talzone, 43 Prozent BFF wurden sogar mit Qualität 2 ausgezeichnet, und 87 Prozent der BFF sind vernetzt. Zudem wurden zahlreiche Ressourcenprojekte, welche die Biodiversität fördern, erfolgreich umgesetzt.

Folgende sechs Punkte sprechen für mich klar gegen diesen indirekten Gegenvorschlag:

1.[NB]Der Aufbau der ökologischen Infrastruktur führt aufgrund der dafür benötigten Flächen zu einer massiven Schwächung der Nahrungsmittelproduktion und steht somit im Widerspruch dazu. Jedoch muss die Nahrungsmittelproduktion weiterhin das Hauptziel des Kulturlandes und insbesondere der Fruchtfolgeflächen bleiben. Der Selbstversorgungsgrad darf in der Schweiz nicht noch weiter absinken. In Anbetracht der benötigten Resilienz der Schweiz und der Krisen, die wir erlebt haben, muss er sogar ansteigen.

2.[NB]Dem Bundesrat werden zu viele Kompetenzen übertragen, insbesondere die Verantwortung für die Festlegung der die ökologische Infrastruktur bildenden Kern- und Vernetzungsgebiete sowie deren Qualität und deren Umfang. Der Nationalrat korrigiert diese Tendenz in keiner Weise und berücksichtigt weder die Biodiversitätsflächen noch die artenreichen Grünland- und Streuflächen im Sömmerungsgebiet.

3.[NB]Gemäss Bundesrat und Nationalrat soll die Festlegung von Kern- und Vernetzungsgebieten über die Richtplanung erfolgen. Richtpläne sind bekanntlich behördenverbindlich. Für die Grundeigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Flächen hat dies weitgehende negative Folgen. Eine Standortänderung der Biodiversitätsflächen wäre nur noch über eine Änderung der Richtpläne möglich. Können Sie sich vorstellen, wie dann die Bauern ihre Fruchtfolge planen? Das wäre gar nicht mehr möglich. Es ist also ein Eingriff in die nachhaltig produzierende Landwirtschaft.

4.[NB]Die Kantone sind dazu verpflichtet, Biotope von regionaler oder lokaler Bedeutung zu bestimmen. Dies würde zu einer Ausweitung der bereits geschützten Gebiete sowie zu zusätzlichen Nutzungsbeschränkungen für die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen führen. Dadurch würden grössere oder grosse Zielkonflikte auch mit dem Tourismus und insbesondere auch mit der Energieproduktion entstehen.

5.[NB]Die Umsetzung der ökologischen Infrastruktur verursacht hohe Kosten. Der Nationalrat schlägt daher zusätzliche Kredite und Subventionen in den Bestimmungen des Jagd- und des Fischereigesetzes vor - das ist gut und recht. Gleichzeitig wird der Lohn für den Aufwand der Landwirte und Landwirtinnen völlig ignoriert. Es ist doch nicht akzeptabel, dass die Anforderungen angehoben werden, ohne dass die damit verbundene Arbeit entschädigt wird, zumal der Verlust von Produktionsflächen einen nicht zu unterschätzenden Einkommensverlust für die betroffenen Bauern bedeuten würde.

6.[NB]Für die Umsetzung des Gegenvorschlages schätzt der Bundesrat die pro Jahr erforderlichen Mittel auf 96 Millionen Franken. Angesichts der finanzpolitischen Lage des Bundes sind solche Mehrausgaben für mich nicht zu verantworten.

Eigentlich handelt es sich bei beiden Vorlagen um Initiativen zum Abbau einer produzierenden Landwirtschaft. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten und die Initiative abzulehnen.