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Glarner Andreas · Nationalrat · 2023-06-13

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-13

Wortprotokoll

Vorab eine Bemerkung: Dieser Vorstoss wurde vor mittlerweile acht Jahren eingereicht. Und es gibt eine Chronologie: So wurde ihm am 3. November 2016 in der Kommission zugestimmt, am 26. Oktober 2017 wurde ihm im Ständerat zugestimmt, es gab Fristverlängerungen, und nun will man plötzlich eine Abschreibung. Man sagt, mit der Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung betreffend die Weiterentwicklung der Planungskriterien sowie die Ergänzung der Grundsätze zur Tarifermittlung sei alles schon gelöst. Gestatten Sie mir den Hinweis: Mit dieser Vorlage wird sehr wenig gelöst, und sie wird, einmal mehr, den gewünschten Zweck und Nutzen nicht erreichen. Warum nicht? Weil man natürlich den günstigsten Anbieter etwas hochschraubt und die, die schlechter gewirtschaftet haben, etwas runterschraubt, und man mittet sich dann irgendwo ein. So werden wir im Gesundheitswesen aber nie Geld sparen.

Kommen wir zur parlamentarischen Initiative Frehner. Es ist ja fast unglaublich, dass sich gewisse Spitäler und Institutionen weigern, die für die Tarifberechnung zwingend notwendigen Daten abzuliefern. Die Verordnung sieht keine Sanktionen für solche Institutionen vor. Wahrscheinlich konnte man sich damals gar nicht vorstellen, dass es Spitäler gibt, die solche Daten aus welchen Gründen auch immer nicht abliefern. Deshalb will die parlamentarische Initiative Frehner, dass solche Institutionen künftig mit einer Reduktion des Referenztarifs um maximal 10 Prozent sanktioniert werden können. [PAGE 1276]

Die Regierung stellte fest, dass die Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung tatsächlich keine Mittel zur Durchsetzung der damit einhergehenden Verpflichtung zur transparenten und fristgerechten Datenlieferung an die Tarifpartner vorsieht. Auch die Strafbestimmungen des KVG erlauben es nicht, die Spitäler unter Androhung einer Sanktion zum transparenten Ausweis der Kosten zu bewegen oder diese beim Ausbleiben des Ausweises zu sanktionieren.

Es ist somit eine Anpassung des KVG notwendig, damit die Spitäler, welche ihre Daten nicht abliefern, eben sanktioniert werden können. Genau das will die parlamentarische Initiative Frehner. Die Spitaldaten sind nämlich erforderlich, um im System der neuen Spitalfinanzierung den Referenztarif bestimmen zu können. Alle Spitäler müssen daher daran teilnehmen und ihre Daten transparent und fristgerecht abliefern. Wenn das Gesetz eine Verpflichtung vorsieht, dann sollte es auch bestimmen, was geschieht, wenn diese Obliegenheit nicht erfüllt wird. Deshalb will die Initiative Frehner eben eine Reduktion des Referenztarifs um höchstens 10 Prozent als Sanktion vorsehen.

Natürlich ist im neuen Entwurf der Verordnungsänderung vorgesehen, vom Benchmark-Wert Abzüge vorzunehmen. Aber das ist sehr schwammig formuliert. Es spricht ja nun wirklich nichts dagegen, diese parlamentarische Initiative aufrechtzuerhalten, also noch nicht abzuschreiben, bis wir ganz klar wissen, was im Entwurf drinsteht.