Fässler Daniel · Ständerat · 2023-06-13
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-13
Wortprotokoll
Als Präsident von Wald Schweiz, dem Verband der rund 250[NB]000 Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, habe ich immer wieder mit der Wald-Wild-Problematik zu tun, und ich stelle fest, dass es unterschiedlichste Meinungen und keine Patentlösung gibt. Was man einfach feststellen kann, das schreibt auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme: Es gibt regional - ich unterstreiche: regional - Wildprobleme, die man nicht in den Griff bekommt. Es gibt Gebiete in der Schweiz, wo eine Naturverjüngung mit standortangepassten und klimaangepassten Baumarten kaum oder gar nicht mehr möglich ist.
Ich erlebe das selber bei einer Waldparzelle, bei der ich Miteigentümer bin. Wenn man möchte, dass klimaangepasste, standortgerechte Baumarten wirklich eine Zukunft haben, geht es an solchen Standorten nicht ohne Einzelschutz. Ich denke an die Weisstanne, ich denke an verschiedene Ahornarten, ich denke aber auch an Eichen. Wenn ein Baum in die Höhe gewachsen ist, hat man letztlich das Problem, dass er am Schluss von Rothirschen durch Schälschäden so beschädigt wird, dass er abstirbt. In diesem Sinne besteht Handlungsbedarf.
Ich stimme dem Bundesrat zu, wenn er in seinem ablehnenden Antrag schreibt, dass diese Frage grundsätzlich in der Kompetenz und in der Verantwortung der Kantone liegt, und ich glaube, dass die Kantone dieses Anliegen und diese Aufgabe, die ihnen im Waldgesetz, aber auch im Jagdgesetz übertragen wurde, ernst nehmen. Sie haben nämlich dafür zu sorgen, dass die Wildbestände so geregelt werden, dass eine Verjüngung mit standortgerechten Baumarten ohne Schutzmassnahmen gesichert ist. Nur ist das Problem trotz dieser Massnahmen, trotz der Jagdplanung der Kantone, nicht beseitigt.
Ich beantrage Ihnen daher Zustimmung zum Postulat und berufe mich dabei auch auf die Bundesverfassung. Die Bundesverfassung hält in Artikel 77 fest, dass der Bund dafür sorgt, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann. In diesem Sinne ist auch der Bund in der Pflicht, sich zu überlegen, wie dieses Problem angegangen werden kann. Wenn der Bundesrat beauftragt werden sollte, dazu einen Bericht zu verfassen, dann wird er das in Zusammenarbeit mit den Kantonen machen müssen. Sie,[NB]Herr[NB]Bundesrat,[NB]werden die Kantone stark einbeziehen müssen.
Ich erlaube mir noch einen ganz kurzen Exkurs zu den eidgenössischen Jagdbanngebieten. In der Schweiz gibt es 42 eidgenössische Jagdbanngebiete, die gesamthaft eine Fläche haben, die ungefähr der Fläche des Kantons Luzern entspricht. Wir haben in unserem Kanton, zusammen mit dem Nachbarkanton Appenzell Ausserrhoden, ein relativ grosses eidgenössisches Jagdbanngebiet, nämlich das Jagdbanngebiet Säntis. Es hat eine Fläche von 32 Quadratkilometern. Das sind fast 20 Prozent der Kantonsfläche von Appenzell Innerrhoden. Was ist die Realität? Die Rothirsche ziehen sich kurz vor der Jagd in dieses Jagdbanngebiet zurück. Sie können so während der ordentlichen Jagdzeit nicht bejagt werden, und gerade in diesem Jagdbanngebiet findet praktisch keine Naturverjüngung mehr statt. Es ist zwar zulässig, auch aufgrund der konkreten Zielsetzung für dieses Jagdbanngebiet, dass Rothirschbestände reguliert werden können. Nur, dazu braucht es ein Gesuch beim BAFU usw. Die [PAGE 594] Regulierung der Rothirschbestände funktioniert in diesem konkreten Jagdbanngebiet nicht oder nur ungenügend. Wenn Sie, Herr Bundesrat, mit einem Bericht beauftragt würden, wäre es angezeigt, insbesondere auch die Situation der Jagdbanngebiete zu betrachten.