Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2003-03-21
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-21
Wortprotokoll
Die Parlamentarische Initiative Teuscher verlangt einen Elternurlaub von insgesamt vier Monaten für erwerbstätige Mütter und Väter bei der Geburt eines Kindes. Bei der Mutter ist der Elternurlaub zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub zu gewähren. Bei Eltern, die gemeinsam für das Kind sorgen, haben die Mutter und der Vater Anspruch auf je zwei Monate Elternurlaub; der Anspruch ist individuell und nicht übertragbar. Bei allein erziehenden Eltern hat der Elternteil, der für das Kind sorgt, Anspruch auf vier Monate Elternurlaub. Der Elternurlaub kann bis spätestens zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Dabei sollen auch Teilzeitformen oder Pro-rata-Bezüge des Elternurlaubes möglich sein. Der Erwerbsausfall soll grundsätzlich zu 80 Prozent abgegolten werden, maximal aber bis zur Höhe des eineinhalbfachen durchschnittlichen Bruttogehaltes in der Schweiz.
Die klare Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Parlamentarische Initiative abzulehnen. Folgende Gründe haben die Kommissionsmehrheit zu diesem Antrag bewogen: Die Erwerbsausfallabgeltung von 80 Prozent würde namhafte Mehrkosten verursachen. Die Initiantin hat die finanziellen Auswirkungen nicht konkretisiert. Der Initiativtext sagt auch nichts darüber aus, wer diesen Erwerbsausfall zu bezahlen hätte. Sollte der Staat für den Erwerbsausfall aufkommen, so würde dies zu einer zusätzlichen Belastung des Staatshaushaltes führen. Müsste der Arbeitgeber den Erwerbsausfall übernehmen, so würde dies zu einer massiven Kostenerhöhung für den Arbeitgeber führen.
Hinzu kommt, dass gegenwärtig verschiedene familienpolitische Vorlagen beim Parlament in Bearbeitung sind. Ich erinnere an die Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze, an die Ergänzungsleistungen gemäss dem Tessiner Modell, an die Finanzierung eines Mutterschaftsurlaubs über die Erwerbsersatzordnung und an das Bundesgesetz über Familienzulagen. Das Parlament hat den entsprechenden Parlamentarischen Initiativen zum Teil bereits Folge gegeben. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass sich das Parlament nun auf diese Vorlagen konzentrieren muss und dass weiter gehende familienpolitische Anliegen gegenwärtig nicht aufgenommen werden können. [PAGE 497]
Die Kommission beantragt Ihnen daher mit 11 zu 6 Stimmen, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.