Stöckli Hans · Ständerat · 2023-06-14
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-14
Wortprotokoll
Wie Bundesrat Parmelin ausgeführt hat, ist die schwierigste Frage bei dieser Vorlage eigentlich jene nach der rückwirkenden Inkraftsetzung des Gesetzes. Wir sind uns bewusst, dass eine rückwirkende Inkraftsetzung von Gesetzen sehr restriktiv und unter Erfüllung von strikten Voraussetzungen anzuwenden ist. Die Praxis ist wirklich sehr eng begrenzt. Insbesondere muss die Rückwirkung mit relevanten Gründen gerechtfertigt werden. Sie darf keine Rechte Dritter infrage stellen oder wohlerworbene Rechte verletzen, sie darf auch nicht zu unanständigen Ungleichheiten führen, und sie muss zeitlich angemessen begrenzt werden. Das sind die Voraussetzungen, die von der Gerichtspraxis und der Lehre für eine rückwirkende Inkraftsetzung verlangt werden.
Hier kann man sagen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Einerseits gehen wir davon aus, dass die Rückwirkung höchstens für ein Quartal gelten wird, andererseits davon, dass niemand belastet wird, im Gegenteil: Die Leute werden entlastet, man hat eine Situation, in der man etwas weiterführen kann, ohne dass unnötige Unterbrüche gemacht werden müssen.
Demnach bittet Sie die Kommission auch einstimmig, die Bestimmung gemäss Ziffer II Absatz 2 anzunehmen - unter Betonung, dass es eine klare Ausnahmesituation ist, wenn Gesetze rückwirkend in Kraft gesetzt werden müssen.