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Herzog Eva · Ständerat · 2023-06-14

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-14

Wortprotokoll

Manchmal habe ich ja durchaus Verständnis, wenn der Bundesrat einen Vorstoss von uns nicht annehmen will - ich habe meine eigene Regierungszeit nicht ganz vergessen -, mit Argumenten wie: zu früh, zu spät, erfüllt, Gesetzesgrundlage fehlt, zu teuer oder was auch immer. Aber hier verstehe ich es wirklich nicht. Ich beantrage lediglich, was der Bundesrat bei der Revision des Gleichstellungsgesetzes, das im Jahr 2020 in Kraft getreten ist, selber vorgeschlagen hat: Unternehmen ab 50 Arbeitnehmenden zu einer Lohnanalyse zu verpflichten. Das Parlament hat der Vorlage damals etliche Zähne gezogen, etwa gilt die Verpflichtung erst ab 100 Mitarbeitenden, das sind dann 0,8 Prozent der Unternehmen und 46 Prozent der Mitarbeitenden. Weiter gibt es kaum Kontrollen und keine Sanktionen im Fall von Lohnungleichheit, und die Firmen müssen die Analysen auch nicht veröffentlichen.

Der Arbeitgeberverband hat nun gestern gejubelt, es gebe keine Lohndifferenz mehr in unserem Land. Das ist entsprechend eine ziemlich gewagte Behauptung, nicht zuletzt deshalb, weil die Teilnahme an der zitierten Studie natürlich freiwillig war und das Sample nur 10 Prozent der Firmen umfasste, die überhaupt verpflichtet sind, eine Lohnanalyse zu machen - also 10 Prozent von 0,8 Prozent. Die Interpretation der Resultate dieser neuesten Studie des Arbeitgeberverbandes, wonach knapp zwei Drittel von gut 460 befragten Unternehmen keine unerklärbare Lohndifferenz aufwiesen und die Differenz beim restlichen Drittel mit 3,3 Prozent im gesetzlich erlaubten Toleranzbereich von maximal 5 Prozent liege, verläuft denn auch nach dem üblichen Muster.

Da die Teilnahme, wie gesagt, freiwillig war, hätten nur Firmen mitgemacht, die wussten, dass sie gut abschneiden, sagen die Gewerkschaften. Eine Lohndifferenz von 3,3 Prozent im Jahr mache im Durchschnitt zudem 2500 Franken aus, was auch nicht vernachlässigbar sei.

Wir haben die Diskussion über die Methoden zur Feststellung von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern hier drin schon verschiedentlich geführt und haben ebenfalls über die Wirksamkeit und Aussagekraft der Resultate der mit der Revision von 2020 beschlossenen Massnahmen diskutiert. Tatsache ist, dass über den gesamten Arbeitsmarkt gesehen die unerklärte Lohndifferenz nach wie vor 8 Prozent beträgt und dass auch der Bundesrat inzwischen die 5-Prozent-Toleranzschwelle als zu hoch erachtet und einer Überprüfung unterzieht, wie er in früheren Stellungnahmen zu Vorstössen von uns bereits hat verlauten lassen. Ausserdem ist bekannt, dass die Lohndifferenz in kleinen Betrieben deutlich grösser ist als in Firmen mit mehr Mitarbeitenden.

Es liegen also genügend Erkenntnisse vor, welche belegen, dass es sinnvoll wäre, die Schwelle zu senken. Die entsprechenden Methoden gibt es auch. Es gibt keinen Grund, auf weitere Ergebnisse zu warten. Und damit nicht nur die Schönwetterergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen, sind alle Resultate zu veröffentlichen. Um eine Einheitlichkeit der Ergebnisse zu garantieren, sollen für die Kontrollen auch nicht verschiedene unabhängige Institute zuständig sein, wie das heute der Fall ist, sondern einheitlich der Bund.

Das Anliegen ist umso berechtigter, als wir nach wie vor auch erklärbare Lohnunterschiede haben, und zwar von 7 bis 8 Prozent: Typische Frauenberufe werden schlechter entlöhnt, Frauen arbeiten mehr Teilzeit, machen Pausen bei der Erwerbsarbeit zur Betreuung der Kinder und beziehen später entsprechend weniger Rente. Dass dann auch noch die Entlöhnung für gleichwertige Arbeit nach wie vor nicht umgesetzt ist, wie sie gemäss Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung seit 1981 vorgeschrieben ist, ist nicht nur am 14. Juni empörend; unsere Präsidentin hat dies in ihren einleitenden Worten bereits gesagt.

Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bereits heute dazu verpflichtet, alle zwei Jahre an der schweizerischen Lohnstrukturerhebung teilzunehmen. Und einmal eingerichtet, hält sich der Aufwand für die regelmässige innerbetriebliche Kontrolle absolut in Grenzen.

Darum bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen und dafür zu sorgen, dass mit einem Schwellenwert von 50 Mitarbeitenden künftig statt nur 0,8 Prozent der Unternehmen immerhin 2 Prozent der Unternehmen mit 54 Prozent der Arbeitnehmenden zu Lohnanalysen verpflichtet sind.