Gössi Petra · Nationalrat · 2023-06-14
Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-14
Wortprotokoll
Ich spreche heute für die Minderheiten Schneeberger, deren Anträge die Besteuerung von selbstgenutzten Zweitwohnungen und einen Kompromissvorschlag zu den abzugsfähigen Unterhaltskosten betreffen.
Zuerst aber zur Besteuerung von selbstgenutzten Zweitliegenschaften: Die Minderheit Schneeberger will, dass die Lösung des Ständerates übernommen wird und selbstgenutzte Zweitliegenschaften auch weiterhin zum Eigenmietwert besteuert werden. Nachdem die Systemänderung bei der Wohneigentumsbesteuerung nun seit Jahren diskutiert wird und sich der vollständige Systemwechsel in der bisherigen Parlamentsdebatte nicht durchsetzen konnte, hat die FDP-Liberale Fraktion beschlossen, vom reinen Systemwechsel abzuweichen. Wir nehmen damit das Anliegen der Bergkantone auf und wollen selbstgenutzte Zweitliegenschaften auch weiterhin der Eigenmietwertbesteuerung unterstellen. Unser Ziel ist es, eine mehrheitsfähige Vorlage zu verabschieden und auch die Kantone hinter die Vorlage zu bringen. Das war einer der Hauptgründe für die Rückweisung im letzten Herbst, als wir uns noch klar gegen die Rückweisung und für einen vollständigen Systemwechsel ausgesprochen[NB]haben.[NB]Deshalb[NB]wollen wir nun dem Ständerat entgegenkommen und haben dieses Anliegen der Kantone aufgenommen.
Der Minderheitsantrag Schneeberger zu Artikel 32 Absatz 2 und Artikel 205h DBG schlägt ebenfalls eine Brücke, um eine mehrheitsfähige Vorlage zu zimmern. Gemäss dem Antrag der Mehrheit sind nur noch die denkmalpflegerischen Aufwendungen abzugsfähig. Dafür gibt es eine Verfassungsgrundlage, denn solche Mehrkosten werden grösstenteils nicht über Beiträge abgegolten. Nun verlangt die Minderheit Schneeberger zusätzliche Abzugsmöglichkeiten im Energie- und Umweltschutzbereich. Damit würde bei den abzugsfähigen Aufwendungen im Vergleich zur ständerätlichen Lösung eine neue abzugsfähige Kategorie eingeführt.
Ziel der Minderheit ist es, einen zentralen Punkt der Energiestrategie aufzunehmen und eine Verpflichtung daraus umzusetzen. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, damit in Massnahmen investiert wird, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen. Bei solchen Aufwendungen handelt es sich in der Regel um hohe Investitionskosten, weshalb die Minderheit Schneeberger diese wichtige Komponente der Energiestrategie aufnehmen und fördern will. Gegenstand des Minderheitsantrages ist aber auch, dass die Abzüge entfallen, sobald die Ziele bei der Treibhausgasbilanz erreicht werden; das wird eben in Artikel 205h DBG geregelt. Diese Lösung lehnt sich an die Lösung der Kantone an. Bitte vergessen Sie zudem nicht, dass in der aktuellen Vorlage der bisher mögliche pauschale Liegenschaftsabzug vom Eigenmietwert gestrichen wird. Das war ein Abzug, von dem alle Wohneigentümer profitieren konnten, unabhängig davon, wie hoch die Unterhaltskosten tatsächlich waren. Das bedeutet neu, dass sämtliche Aufwände, die geltend gemacht werden, zukünftig mit Rechnungen belegt werden müssen. Diese Minderheit will schliesslich auch den KMU entgegenkommen, die diese Arbeiten werden ausführen können.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Minderheiten Schneeberger.