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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2023-06-14

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-14

Wortprotokoll

Zu meinen Interessenbindungen: Ich bin Präsidentin des Schweizerischen Treuhänderverbandes, Treuhand Suisse, und Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerbeverbandes.

Bei Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b sowie Absatz 2 und bei Artikel 32a geht es nun um den vollständigen Systemwechsel, also inklusive Zweitwohnungen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass man das, wenn der Eigenmietwert ernsthaft abgeschafft werden soll, mit aller Konsequenz tun müsse. Es gilt der Grundsatz, wonach selbstbewohnte Liegenschaften nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen. Ein weiteres Argument ist das Risiko der Steueroptimierung. So könnte eine Ausnahme bei Zweitwohnungen dazu führen, dass diese als Erstwohnsitz genutzt werden würden und daraus folgend alle Abzüge geltend gemacht werden könnten. Ausserdem ist die parlamentarische Initiative 22.454, "Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften", die Brücken zu den Tourismus- und Bergkantonen schlagen soll, noch pendent. Die Minderheit Schneeberger möchte hier dem Ständerat Entgegenkommen signalisieren, um zu einer möglichst mehrheitsfähigen Vorlage zu gelangen. Sie beantragt, dem Ständerat zu folgen, sie beantragt also einen Systemwechsel ohne Zweitliegenschaften. Die Kommission bittet Sie mit 21 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 32 Absatz 2 und Artikel 205h DBG möchte die Mehrheit nur noch die denkmalpflegerischen Aufwendungen zum Abzug zulassen, wofür es auch eine Verfassungsgrundlage gibt. Sie folgt damit dem Ständerat. Die Minderheit Schneeberger will zusätzlich zu den denkmalpflegerischen Aufwendungen auch Abzüge für Energie- und Umweltschutzmassnahmen zulassen, und zwar als effektive Kosten. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.

Beim Ersterwerberabzug, um den es unter anderem bei Artikel 33a geht, möchte die Mehrheit den sogenannten Ersterwerberabzug beibehalten, auch in Erfüllung des geltenden Verfassungsauftrags in Bezug auf die Wohneigentumsförderung. Die Regelung gemäss Ständerat ist restriktiv. Wichtig ist auch, dass der allgemeine Schuldzinsenabzug und der zusätzliche Abzug für Ersterwerberinnen und Ersterwerber im Zusammenhang gesehen werden müssen: Je restriktiver der Erstere, desto mehr lässt sich der Ersterwerberabzug rechtfertigen. Die Minderheit Badran Jacqueline möchte den Ersterwerberabzug streichen. Da jede steuerliche Bevorzugung einfach eingepreist werde, nütze der Abzug dem Ersterwerber gar nichts; das sei also Unfug. Die Kommission bittet Sie mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.

Zu Artikel 35: Hier geht es um den Mietzinsabzug. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Vorlage ausgewogen ist und somit die Mieter nicht benachteiligt werden. Deshalb brauche es keinen zusätzlichen Mietzinsabzug. Die Minderheit Hess [PAGE 1323] Erich möchte einen Mietzinsabzug einführen. Diverse Kantone kennen einen solchen Abzug bereits. Man solle den Mietern etwas geben, damit die Vorlage mehrheitsfähig sei. Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit zu folgen.