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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2023-06-14

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-14

Wortprotokoll

Ich möchte vor allem über die Minderheiten Schneeberger und Hess Erich sprechen.

Wenn Sie den Antrag der Minderheit Schneeberger auf Seite 8 der Fahne anschauen, dann sehen Sie in der linken Spalte das geltende Recht, und Sie sehen: Nach heutigem Recht können bei Liegenschaften im Privatvermögen die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung und auch Kosten oder Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, abgezogen werden. Frau Schneeberger beantragt Ihnen nun, darauf zu verzichten, dass die Unterhaltskosten und die Kosten der Instandstellung abgezogen werden können. Aber der Antrag lautet, dass bestimmte Investitionen, die durch das EFD definiert werden, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, weiterhin abgezogen werden können.

Jetzt kommt Frau Ryser von den Grünen und sagt hier am Rednerpult: Wir haben ja dann das Klimagesetz, und mit dem Klimagesetz haben wir Subventionen, statt eben auf Steuerabzüge zu setzen. Das ist natürlich ein ökonomischer Blödsinn, weil eine Subvention viel, viel teurer ist. Sie können damit energiepolitisch viel weniger bewirken als mit einem Steuerabzug. - Ja, Frau Badran, bitte schreien Sie nicht dazwischen und beruhigen Sie sich. Es ist nicht anständig, wenn Sie hier vom Platz aus Zwischenrufe abgeben. Sie können den Saal ja verlassen, wenn Sie sich ärgern. Aber solche Zwischenrufe sind nicht anständig, Frau Badran. Danke, dass Sie nicht mehr stören.

Das ist ökonomisch einfach nicht sinnvoll. Deshalb möchte ich Ihnen beantragen, dass wir an diesem Steuerabzug festhalten und Sie weiterhin eben Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, zum Abzug zulassen. Das ist der erste Minderheitsantrag.

Beim zweiten Minderheitsantrag - hier ist die SVP-Fraktion alleine, Kollege Erich Hess hat ihn eingereicht - beantragen wir Ihnen, einen Mietzinsabzug "für die am Wohnsitz selbstbewohnte Wohnung der steuerpflichtigen Person im Umfang von 30 Prozent der Wohnungsmiete, jedoch höchstens bis zum Gesamtbetrag von 10[NB]000 Franken", zuzulassen. Herr Hess hat es erwähnt, im Kanton Zug haben wir sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Ich bin überzeugt, Frau Weichelt und Herr Pfister können das entsprechend bestätigen. Es geht hier eben um einen Abzug, den alle Mieterinnen und Mieter, die Steuern bezahlen, machen können. Mit dieser Vorlage würden Sie also nicht nur den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern etwas geben, Sie würden auch die Mieterinnen und Mieter entlasten. Deshalb möchten wir Ihnen beantragen, den Mietzinsabzug, den Antrag der Minderheit Hess Erich auf Seite 19 der Fahne, hier auch entsprechend zu unterstützen.