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Brändli Christoffel · Ständerat · 2000-03-07

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-07

Wortprotokoll

Wir beraten einen Bereich der Gesetzgebung, in dem Emotionen eine Rolle spielen. Wir haben drei unterschiedliche Initiativen zu behandeln. Die Standesinitiative Solothurn verlangt zum Beispiel auch, den Anbau unter staatliches Monopol zu stellen, die beiden anderen Initiativen tun das nicht. Bezüglich des Handels verlangt die Standesinitiative Solothurn ein Bundesmonopol, der Kanton Zürich verlangt den staatlichen Vertrieb, und der Kanton Basel-Landschaft verlangt lediglich die staatliche Kontrolle. Es sind also sehr unterschiedliche Initiativen. Wenn nun der Nationalrat hingeht und beschliesst, diesen Initiativen sei in globo Folge zu geben, sind das eigentlich keine Erstratsbeschlüsse zu diesen Initiativen, sondern wir sind hier gewissermassen Erstrat und sollten über das Vorgehen bezüglich dieser Standesinitiativen doch noch zwei oder drei Dinge sagen.

Was ist bisher bei uns geschehen? Wir haben die Initiative des Kantons Solothurn behandelt, die - da sind wir einer Meinung - bezüglich Anbau, Herstellung, Einfuhr, Handel und Vertrieb zu weit geht. Wir haben gesagt, dieser Initiative solle keine Folge gegeben werden, und wir haben ein Postulat überwiesen und damit den Bundesrat beauftragt, die Freigabe der Betäubungsmittel und auch Präventionsmassnahmen zu prüfen. Das sind die beiden Punkte, die mit dem Postulat der SGK-SR zur Abklärung überwiesen wurden, und wir wussten auch, dass der Bundesrat dabei ist, diese Fragen zu prüfen. Das Ganze ist also aufgegleist und wird dann irgendwann einmal hier zur materiellen Beratung vorgelegt.

Nun liegen die Standesinitiativen Zürich und Basel-Landschaft vor, und sie bringen eigentlich nur einen neuen Aspekt in die Diskussion ein, den ich erwähnt habe: Der Kanton Basel-Landschaft sagt, man solle den Handel unter staatliche Kontrolle stellen, und der Kanton Zürich verlangt, dass man einen staatlichen Vertrieb einrichten muss. Alles andere ist ja mit unserem Postulat und mit der Arbeit des Bundesrates bereits initiiert. Ich persönlich bin folgender Meinung: Wenn wir beschliessen, diesen Initiativen sei Folge zu geben, dann setzen wir ein Signal in Richtung dieses [PAGE 20] staatlichen Vertriebes und dieser staatlichen Kontrolle. Die Frage ist, ob wir das zu diesem Zeitpunkt tun wollen oder nicht. Die Begründung für den Minderheitsantrag war, dass man sagte, man wolle dieses Signal nicht geben. Jetzt kann man es so machen wie Frau Beerli und Herr Frick und sagen, es gehe um das Grund-, um das Kernanliegen - das Kernanliegen ist aber bereits "überwiesen" - und nicht um diese zentralen Fragen. Der Unterschied zwischen der Minderheit und der Mehrheit besteht aber gerade in diesem Punkt, und ich verstehe eigentlich die Logik der Argumentation nicht, die besagt, man solle einer Initiative Folge geben, sie dann aber nicht umsetzen. Wenn das in den Materialen so verankert wird, habe ich auch keine Probleme, aber ich glaube, man sollte auch formal sauber arbeiten. Materiell spielt es im Grunde genommen keine Rolle, weil wir mit unserem Postulat das formuliert haben, was Frau Beerli und Herr Frick wünschen. Jetzt sagt man, man überweise aber nur das, was bereits im Postulat formuliert sei.

Ich würde Ihnen einfach empfehlen, von dieser etwas emotionalen Seite wegzukommen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Es wird alles geprüft, es kommt mit der Behandlung des Betäubungsmittelgesetzes auf den Tisch, und dann können wir die materielle Diskussion führen.