Rutz Gregor · Nationalrat · 2023-06-14
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-14
Wortprotokoll
Ich kann an das Votum meines Vorredners anschliessen, der meines Erachtens zu Recht gesagt hat: Wir müssen die Asyltradition ernst nehmen, wir müssen den Rechtsstaat ernst nehmen, und wir müssen auch die Abkommen, die wir unterzeichnet haben, ernst nehmen. Das ist der Inhalt der Motion 23.3074, die ich hier vertrete. Was wir möchten, sind zwei Punkte: dass wir den Zustrom von Asylsuchenden bremsen und die Grenzkontrollen wieder einführen. Hierfür gibt es Grundlagen, sowohl im Asylgesetz als auch im Schengener Grenzkodex. Die Situation gerät zunehmend aus den Fugen, und der Rechtsstaat kann nicht mehr gewahrt werden, kann sich nicht mehr durchsetzen.
Diese Erkenntnisse sind beileibe nicht neu. Urs Betschart, damaliger Vizedirektor des Bundesamts für Flüchtlinge, sagte: "90 Prozent der Bewerber kommen durch das Asyltor in die Schweiz, obwohl dieser Eingang eigentlich nicht für sie bestimmt ist." In der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 12. Februar 2003 stand: "Sie sind auch keine Armutsflüchtlinge, sondern einfach entschlossen, die sich in Wohlstandsgesellschaften bietenden Chancen zu nutzen." Es wurde dort zudem geschrieben: "Die Migration wird in der Schweiz bisher kaum gesteuert, sondern auf der Doppelspur Asylgesetz und Ausländergesetz juristisch sauber verwaltet." Auch das trifft nach wie vor zu.
Schauen Sie sich nur einmal eine Zahl an, eine Zahl, die leider viel zu wenig öffentlich diskutiert wird: Die Zollbehörden haben im vergangenen Jahr über 52[NB]000 Personen, die illegal in die Schweiz eingereist sind oder sich illegal hier aufhielten, aufgegriffen - über 52[NB]000 Personen! Rechnen Sie das einmal herunter: Das sind über 1000 Personen pro Woche, das sind etwa 143 Personen pro Tag, das heisst 6 Personen pro Stunde, oder anders gesagt: Alle zehn Minuten wird in diesem Land eine Person aufgegriffen, die sich hier illegal aufhält. Das ist gemäss Ausländergesetz ein Straftatbestand. [PAGE 1338] Aber, Sie vermuten richtig, gegen keine dieser Personen wurde ein Verfahren in Gang gesetzt. Das könnten die Behörden gar nicht, weil es ihre Kapazitäten schlicht übersteigen würde.
Ist das noch ein Rechtsstaat, wenn er sich ausserstande sieht, die geltenden Gesetze durchzusetzen? Man sagt diesen Personen, sie müssten die Schweiz verlassen; das schreibt der Bundesrat dann auch in seiner Stellungnahme. Weit über 90 Prozent möchten kein Asylgesuch stellen, weil sie sagen, sie möchten die Schweiz nur durchqueren, um danach in ein anderes Land zu reisen. Man glaubt ihnen das. Ob das so ist, weiss kein Mensch, weil diese Personen natürlich nicht persönlich begleitet und an oder über die Grenze gebracht werden. Man muss sie ziehen lassen, auch das natürlich aufgrund fehlender personeller Ressourcen. Man kann ja nicht alle zehn Minuten eine Doppelpatrouille mit jemandem mitschicken; so viele Polizisten und Zöllner gibt es gar nicht in diesem Land.
Wenn Sie helfen wollen, wenn Sie Leuten, die Schutz und Hilfe brauchen, helfen wollen - und die Schweiz hat sich immer bemüht, diesen Leuten zu helfen -, dann müssen Sie eben nicht nur die Ressourcen und die Infrastrukturen zur Verfügung stellen. Dann müssen Sie auch schauen, dass nicht diejenigen diese beziehen, dass nicht diejenigen einen Nutzen daraus ziehen, die gar nicht darauf angewiesen sind und die das nicht nötig haben - das ist der Asylmissbrauch. Wenn solche Personen auf dem Asylweg in die Schweiz kommen - und weit über 90 Prozent kommen auf dem Asylweg, obwohl das für sie völlig der falsche Weg ist -, dann sind hinter all diesen abgewiesenen Gesuchen Leute, die am Schluss unsere Infrastrukturen in Beschlag nehmen, und das eben zuungunsten derjenigen, die wirklich Schutz und Hilfe nötig hätten.
Jetzt sagen einige von Ihnen schon, ja, aber diese Personen sind nur vorläufig aufgenommen und müssen die Schweiz dann auch wieder verlassen. Kollegin Bircher hat in verdienstvoller Weise genau diese Frage dem Bundesrat gestellt und eine gute und schlüssige Antwort erhalten. In den letzten zwanzig Jahren wurden über 100[NB]000 Personen vorläufig aufgenommen. Das Land wirklich verlassen haben 800, das sind 0,8 Prozent. Wenn diese Personen also in die Schweiz kommen und ihr Asylgesuch abgelehnt wird, dann haben sie eine Chance von 99,2 Prozent, dass sie hierbleiben dürfen. Von diesen Personen wurden mittlerweile 7 Prozent, also über 7000, eingebürgert, und über 5000, also 5 Prozent, besitzen eine Niederlassungsbewilligung. 31 Prozent, ein Drittel, hat eine Aufenthaltsbewilligung.
Das ist nicht der Sinn der schweizerischen Asyltradition. Schauen Sie, dass Sie diese Ströme bremsen können - das muss vor allem der Bundesrat machen -, schauen Sie, dass[NB]die[NB]Hilfe[NB]denjenigen zugutekommt, die sie wirklich benötigen, und dass dieser Missbrauch nicht bei Zehntausenden weitergeht. Das ist nicht fair gegenüber den wirklich Bedürftigen.