Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2023-06-14
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-14
Wortprotokoll
Wir sind bei Block 2, beim Schuldzinsenabzug. Die Mehrheit beurteilt eine generelle Streichung des Schuldzinsenabzugs als verfassungswidrig und ist der Meinung, dass damit die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit negiert würde. Der Vermieter muss seine Mieterträge weiter unverändert versteuern, ist jedoch von der Einschränkung oder Streichung des Schuldzinsenabzugs genauso betroffen wie alle anderen steuerpflichtigen Personen. Die Person, die nur eine vermietete Liegenschaft besitzt und die Mieterträge versteuern muss, sollte ihre Schuldzinsen als Gewinnungskosten weiterhin abziehen können.
Wenn eine Person nur über selbstbewohntes Wohneigentum verfügt, dann ist der Fall klar: Ohne Eigenmietwert, also ohne steuerbare Vermögenserträge, kann sie den Schuldzinsenabzug nicht mehr machen. Schwierig wird es aber bei der Beurteilung von gemischter Verwendung und mehreren Vermögenswerten.
Die Mehrheit erachtet die 40 Prozent als einen gangbaren Kompromiss zum Beschluss des Ständerates mit 70 Prozent, um der Diskussion über die Behandlung des beweglichen und unbeweglichen Vermögensertrages gerecht zu werden. Die Minderheit I (Bendahan) beantragt, dass 40 Prozent des unbeweglichen Vermögensertrags abgezogen werden können. Die Minderheit II (Burgherr) folgt dem Beschluss des Ständerates und beantragt, dass 70 Prozent des unbeweglichen und beweglichen Vermögensertrags abgezogen werden können. Die Minderheit III (Glättli) möchte gar keinen Schuldzinsenabzug mehr.
Wir haben die Anträge in der Kommission natürlich ausgemehrt. In der ersten Abstimmung obsiegte der jetzige Mehrheitsantrag gegenüber dem Antrag Bendahan mit 15 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen. In der zweiten Abstimmung obsiegte der jetzige Mehrheitsantrag gegenüber dem Antrag Burgherr mit 14 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen. In der dritten Abstimmung obsiegte der jetzige Antrag der Mehrheit [PAGE 1330] gegenüber dem Antrag Glättli mit 14 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Ich bitte Sie also, der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Der Einzelantrag Aeschi Thomas verlangt den vollen Abzug des beweglichen und unbeweglichen Vermögensertrages. Ich gehe davon aus, dass ich hier sagen kann, dass die Mehrheit der Kommission das nicht wünscht. Den Einzelantrag Ryser haben wir so nicht besprochen.
In der Gesamtabstimmung hat Ihre Kommission die Vorlage mit 16 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.