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Strupler Manuel · Nationalrat · 2023-06-14

Strupler Manuel · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-14

Wortprotokoll

Wie es die Vizepräsidentin ausgeführt hat, spreche ich zu beiden Motionen.

Der Bund geht bei seinen Beiträgen an die berufliche Vorsorge weit, weit über das gesetzlich Vorgeschriebene und das privatwirtschaftlich Übliche hinaus. So gibt das Gesetz vor, dass sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Beiträge hälftig teilen müssen, also 50 zu 50, so wie ich mir das als Handwerker und Inhaber eines kleinen Gartenbaubetriebs gewohnt bin. Der Bund bezahlt nicht nur früher, sondern auch höhere Altersgutschriften als in der Privatwirtschaft und geht dabei weit über seine 50-Prozent-Verpflichtung hinaus. So erhält beispielsweise ein Kaderangehöriger oder eine Kaderangehörige in den Lohnklassen 24 bis 38 im Alter von 55 Jahren eine jährliche Altersgutschrift in der Höhe von 37 Prozent seines oder ihres Bruttogehaltes. Gesetzlich vorgeschrieben wären in dieser Alterskategorie 18 Prozent. Also wird mehr als das Doppelte bezahlt. Dabei bezahlen Bund und Arbeitnehmende nicht im Verhältnis von 50 zu 50, sondern im Verhältnis von 70 zu 30. Also auch hier bezahlt der Bund 20 Prozent mehr als gesetzlich vorgeschrieben.

Das ist eine vom Bund geschenkte und vor allem eine vom Steuerzahler finanzierte Mehrleistung von stolzen 15,3 Prozent des Bruttolohnes. Zudem - das ist für mich als Handwerker und als Arbeitgeber, vor allem aber auch als Steuerzahler doppelt falsch - müssen diese Mehrleistungen ja nicht direkt als Einkommen versteuert werden. Ich erwarte deshalb für diese Motion gerade auch die Unterstützung der linken Seite, ist diese doch immer für Steuergerechtigkeit. So haben Sie ja lauthals gegen den Antrag protestiert, dass man zukünftig maximal 10[NB]000 Franken in die private Vorsorge einzahlen und diesen Betrag von den Steuern abziehen kann, dies mit der Begründung, dass nur die Gutverdienenden davon profitierten. Auch beim Bund mit einem Durchschnittslohn von rund 130[NB]000 Franken profitieren von diesen Privilegien bei den Pensionskassen nur Gutverdiener. Helfen Sie deshalb mit, beim Bundespersonal im Vergleich zu den übrigen Arbeitnehmenden in der Schweiz faire Bedingungen zu schaffen.

Dieses Privileg damit zu begründen, dass es nötig sei, um genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren, zählt für mich als Arbeitgeber nicht. Erstens zeigen verschiedene Vergleiche mit der Privatwirtschaft, dass die Löhne beim Bund so oder so schon überdurchschnittlich sind. Zudem hat momentan auch die Privatwirtschaft mindestens so viele, wenn nicht mehr Probleme, ihre offenen Stellen zu besetzen.

Deshalb fordern wir eine Anpassung des Bundespersonalrechts, damit in jedem Fall nicht mehr als 55 Prozent der Beiträge an die berufliche Vorsorge für Bundesangestellte zulasten des Arbeitgebers Bund gehen und dessen Beiträge somit ein Stück weit an diejenigen der Privatwirtschaft angepasst werden. Im Übrigen ist die Regelung im Verhältnis von 45 zu 55 Prozent in zahlreichen Kantonen jetzt schon üblich.

Herzlichen Dank für die Unterstützung der beiden Motionen.