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Egger Mike · Nationalrat · 2023-06-15

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-15

Wortprotokoll

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat die Beratung der Vorlage zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) abgeschlossen und dem Entwurf mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt. Die Kommissionsmehrheit bekennt sich zum Ziel, die Gebäudezahl ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren. Sie hat sich daher gegen weitergehende Ausnahmebestimmungen ausgesprochen sowie einzelne Beschlüsse des Ständerates enger gefasst, während verschiedene Minderheiten gewisse Auflagen lockern möchten.

Seitdem der Nationalrat im Dezember 2019 Nichteintreten auf die Vorlage der RPG 2 beschlossen hat, hat sich der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten grundlegend verändert. Die Vorlage, die Ihnen der Ständerat unterbreitet, ist gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf kompakter geworden. Im Bestreben, diese Vorlage zu vereinfachen, hat der Ständerat verschiedene Elemente der ursprünglichen Vorlage gestrichen. Der Ständerat hat die Vorlage um Elemente ergänzt, die die Kernanliegen der Landschafts-Initiative aufnehmen, die am 8. September 2020 eingereicht worden ist. Die RPG 2 wurde vom Ständerat zum indirekten Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative erklärt, was der Bundesrat explizit unterstützt hat.

In der Vorlage wurden entsprechende Massnahmen weggelassen, die in der Eintretensdebatte im Nationalrat und in den Anhörungen der Kommissionen stark kritisiert wurden und als nicht mehrheitsfähig erschienen. Das waren insbesondere die generelle Beseitigungspflicht, präzisierende Anforderungen an Speziallandwirtschaftszonen, der sogenannte Objektansatz sowie die Strafbestimmungen. Aktuell umfasst die Vorlage zur RPG 2 zum einen Elemente, die bereits in der bundesrätlichen Vorlage 2018 enthalten waren, und zum andern Elemente, die von den beiden Räten neu aufgenommen worden sind, um sie der Landschafts-Initiative als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Mit den ursprünglichen Elementen der Vorlage soll den Kantonen ermöglicht werden, den kantonalen und regionalen Besonderheiten beim Bauen ausserhalb der Bauzonen besser Rechnung zu tragen. Es ist ein wichtiges Anliegen, dass man auf die spezifischen landschaftlichen Prägungen in unserem Land eingehen kann. Es geht zudem darum, den zentralen Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet zu stärken.

Die Kommission beschloss mit 13 zu 12 Stimmen, in Artikel 37a Absatz 2 den Abriss, den Wiederaufbau und die betriebliche Erweiterung von altrechtlichen Beherbergungsbetrieben ausserhalb der Bauzonen unter gewissen Voraussetzungen zuzulassen. Dies soll aber nicht für Gastbetriebe möglich sein. Die Minderheit II (Clivaz Christophe) will diese Bestimmung streichen, die Minderheit I (Strupler) unterstützt die Fassung des Ständerates.

Die Kommissionsmehrheit lehnt es in Artikel 16a ab, die für weitere Nutzungen erforderlichen Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone als zonenkonform zuzulassen. Verschiedene Minderheiten möchten zusätzliche, landwirtschaftsnahe Tätigkeiten als zulässig festlegen oder die Möglichkeiten für das landwirtschaftliche Wohnen erweitern.

Mit einer Änderung von Artikel 16a Absatz 1bis sollen landwirtschaftliche Biomasseanlagen unterstützt werden, wie dies auch mit den Standesinitiativen 21.313 und 22.300 gefordert wird. Diese sollen mit Biomasse vom Standortbetrieb oder von Betrieben in der Umgebung betrieben werden dürfen. Wo Infrastrukturanlagen einen Standort ausserhalb der Bauzonen erfordern, sollen diese in Zukunft, wo immer möglich, mit anderen Infrastrukturen gebündelt werden.

Neu regelt die Kommission den Anspruch auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes für unbewilligte Nutzungen ausserhalb der Bauzone. Dieser soll nach 30 Jahren verfallen. Die Kommission setzt damit das Anliegen der Kommissionsmotion 21.4334 um, die von beiden Räten angenommen wurde. Die Minderheit Munz lehnt die neue Bestimmung ab.

In Block 1 werden wir über die Entschädigungen, Abbruchprämien, Richtpläne der Kantone und die Gebietsansätze sprechen. Wo nichts anderes vermerkt ist, folgt die Kommission dem Beschluss des Ständerates.

In Block 2 sprechen wir wieder über die zonenkonformen Bauten und Anlagen sowie Ausnahmen, über das Wohnen in der Landwirtschaftszone und die Verjährung. Auch hier gilt: Wo nichts anderes vermerkt ist, werden wir dem Beschluss des Ständerates folgen.

Zusammenfassend darf gesagt werden, dass wir mit dieser Vorlage in puncto Raumplanung folgende Punkte angehen: Mit dem Gebietsansatz haben wir ein Planungsinstrument in der Vorlage, mit dem beim Bauen ausserhalb der Bauzone massgeschneiderte Lösungen gefunden und die Anliegen der Kantone dabei berücksichtigt werden können. Die Ausnahmebewilligungen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen sollen nicht mehr automatisch im ganzen Land uniform zur Anwendung kommen, sondern neu durch den kantonalen Gesetzgeber entschieden werden. Die Vorlage enthält Elemente, mit denen der Vollzug des Abbruches von[NB]illegalen[NB]Bauten[NB]ausserhalb der Bauzone vereinfacht werden kann.

Ergänzend zu diesen Bestimmungen werden mit der Vorlage die Kernanliegen der Landschafts-Initiative aufgenommen; in der Vorlage gibt es dazu ein klares Konzept. Es wird ein Ziel festgelegt, nämlich die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet und die Bodenversiegelung zu stabilisieren. Zur Erreichung dieser Ziele sind in der Vorlage verschiedene Instrumente vorgesehen:

1.[NB]Ein Planungsinstrument: Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie das Stabilisierungsziel erreichen wollen.

2.[NB]Ein Anreiz: Mit der Abbruchprämie soll ein Anreiz geschaffen werden, um Bauten ausserhalb der Bauzonen zu beseitigen.

3.[NB]Eine Sanktion: Die Kantone müssen ihre Richtpläne anpassen. Wenn dies nicht geschieht, ist die Erstellung neuer Gebäude ausserhalb der Bauzone nur noch möglich, wenn sie kompensiert werden.

Erfreulich ist neben der Vereinfachung dieser Vorlage, dass darin nun auch die landwirtschaftlichen Interessen berücksichtigt werden konnten. Punktuell sind verschiedene [PAGE 1360] Anträge eingereicht worden, über die wir heute in der Detailberatung sprechen werden.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.