Munz Martina · Nationalrat · 2023-06-15
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-15
Wortprotokoll
Die Schweiz rühmt sich der Schönheiten ihrer Landschaft. Eindrückliche Landschaften sind das Herz der Schweiz. Doch die Landschaftsqualität ist bedroht.
Grundsätzlich gilt in der Raumplanung die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Aber 40 Prozent der bebauten Fläche sind im Nichtbaugebiet, und jedes Jahr kommen fast 2000 neue Bauten ausserhalb der Bauzone dazu. Das Parlament beschliesst in fast jeder Session neue Ausnahmen. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet wird deshalb stark ausgehöhlt. Grosse Gewächshaushallen können mitten in die Landschaft gestellt werden. Aus alten Scheunen und Ställen werden Ferienwohnungen, und leerstehende landwirtschaftliche Gebäude werden für Gewerbe oder Gastronomie umgenutzt. Diese Anlagen brauchen neue Erschliessungen mit Strassen, Parkplätzen, Terrassen und weiteren Infrastrukturanlagen. So schreitet die Zersiedelung der Schweiz voran, die Bautätigkeiten im Nichtbaugebiet zerstückeln und zerstören unsere Landschaft zunehmend.
Für die Landwirtschaft ist der Verlust von Flächen dramatisch. Ausserhalb der Bauzone dürfte der Kulturlandverlust in den nächsten zwanzig Jahren rund 16[NB]000 Hektaren betragen. Doch zwei Drittel des verursachten Kulturlandverlustes sind auf die Bautätigkeit in der Landwirtschaft selbst [PAGE 1362] zurückzuführen. Die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) ist dringend nötig.
Die SP-Fraktion begrüsst deshalb den vorliegenden Entwurf. Insbesondere begrüssen wir das Stabilisierungsziel, das durch die Landschafts-Initiative eingebracht wurde. Im Nichtbaugebiet sollen die Anzahl Gebäude und die Bodenversiegelung stabilisiert werden. Damit können wir die Zersiedelung in den Griff bekommen. Drei Instrumente sind dafür vorgesehen: Das erste Instrument ist die Planung; das begrüssen wir sehr. Die Kantone müssen in den Richtplänen festlegen, wie sie das Stabilisierungsziel erreichen wollen. Das Ziel wird dann periodisch überprüft. Das zweite Instrument ist die Berichterstattung des Bundesrates über das Erreichen des Zieles. Auch dort soll es regelmässig Verbesserungsvorschläge geben. Das dritte Instrument sind die Sanktionen. Werden die kantonalen Richtpläne innerhalb von fünf Jahren nicht angepasst, gilt für jedes Gebäude ausserhalb der Bauzone eine Kompensationspflicht.
Der Schicksalsartikel ist hingegen Artikel 24c. Er läuft dem Stabilisierungsziel diametral entgegen. Angebaute Ökonomiegebäude könnten vollständig für Wohnzwecke umgenutzt werden. Aus Bauernhöfen mit riesigem Volumen würden so Mehrfamilienhäuser mitten auf dem Land. Dieser Artikel kam nur mit Stichentscheid des Präsidenten durch und untergräbt das Stabilisierungsziel. Ohne diesen Artikel würde die Landschafts-Initiative wohl zurückgezogen. Ich bitte Sie: Hören Sie auch auf die Kantone bzw. auf die BPUK, die Sie bittet, der Minderheit Flach zu folgen. So können wir das erreichen, was wir mit der RPG 2 erreichen wollen, nämlich eine Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet.
Ein weiteres wichtiges Instrument für eine griffigere Raumplanung sind die Abbruchprämien. Sie sollen Anreize dazu setzen, dass man nicht mehr benötigte Gebäude und Anlagen zurückbaut. Damit dafür genügend Geld zur Verfügung steht, braucht es zwingend Mehrwertabgaben auf Um- und Aufzonungen, wie sie die Minderheit I (Suter) fordert, weil die Einnahmen aus Einzonungen in der nächsten Zeit wohl kaum mehr fliessen.
Sofern keine Verschlechterung erfolgt und Artikel 24c gestrichen wird, wird die SP-Fraktion der RPG 2 zustimmen.