Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-15
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-15
Wortprotokoll
Ich nehme gerne zu diesem Block Stellung.
Vielleicht nochmals zu Beginn: Ich denke, wir haben hier mittlerweile eine gute Vorlage, die den verschiedenen Ansprüchen Rechnung trägt. Es ist jetzt ein Stabilisierungsziel festgelegt, das sich nach der Anzahl der Gebäude richtet, das also den Gebäuden unterworfen wird, was sicher auch eine gute Ausgangslage für einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative darstellt. Deshalb ist hier auch in den meisten Anliegen der Mehrheit zu folgen. Der Bundesrat unterstützt Sie darin und hofft, dass Sie dem nachkommen.
Zuerst zum Einzelantrag Wasserfallen Christian zu Artikel[NB]1: Ich stehe diesem Antrag neutral gegenüber. Nach Artikel 8e Absatz 2 ist unter anderem die Bodenversiegelung, die durch Energieanlagen oder durch kantonale oder nationale Verkehrsanlagen bedingt ist, bei der Beurteilung der Frage, ob das Stabilisierungsziel erreicht ist, nicht zu berücksichtigen. Bezüglich dieser zentralen Infrastrukturanlagen besteht somit der vom Antragsteller geltend gemachte Konflikt mit dem Stabilisierungsziel nicht. Mit dem Einzelantrag würde nun aber zusätzlich die Bodenversiegelung durch Strassen und Wege von kommunaler Bedeutung vom Stabilisierungsziel ausgenommen. Dies ist an sich bedauerlich, da die Bodenversiegelung durch solche Anlagen nach einer groben Schätzung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) rund 70 Prozent der Bodenversiegelung durch Verkehrsanlagen ausmacht. Eine Steuerung der durch solche Anlagen bedingten Bodenversiegelung im Rahmen der vorgesehenen Stabilisierungsstrategie im kantonalen Richtplan wäre vor diesem Hintergrund zudem durchaus zweckmässig. In Bezug auf die Landschafts-Initiative ergäbe sich bei Annahme des Einzelantrages kein Defizit, da die Landschafts-Initiative nur auf die Anzahl der Gebäude und die von ihnen beanspruchte Fläche abstellt.
Ich komme damit zu Artikel 5 Absätze 1bis, 1ter und 1septies. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen und die Anträge der Minderheiten I, II und III abzulehnen. Bei den drei Minderheitsanträgen zu den Absätzen 1bis und 1septies [PAGE 1367] geht es um die Frage, inwieweit die Kantone von Bundesrechts wegen verpflichtet sein sollen, neben der Abschöpfung von Planungsvorteilen, die aufgrund von Einzonungen entstehen, auch erhebliche Planungsvorteile abzuschöpfen, die aufgrund von Um- und Aufzonungen entstehen. Die Mehrheit will die Kantone nicht zur Abschöpfung solcher Planungsvorteile verpflichten, also keine Pflicht für Um- und Aufzonung vorsehen. Bleiben die Kantone jedoch untätig, sollen nach der Mehrheit die Gemeinden die Möglichkeit haben, diese Um- und Aufzonung auch zu besteuern. Das finden wir sinnvoll.